Arbeit abwehren
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Arbeit abwehren

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  #1  
Alt 16.08.2010, 11:04
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Ich denke jetzt mal laut für einen Freund

dieser bekommt recht gut ALG 1 ( um die 1000€) und hat wenig Interesse an einer Vermittlung durch die Agentur!
Wie kann er die zugeschickten Bewerbungsaufforderungen abwehren ohne eine Sperre zu bekommen.

Ein Beispiel:
Eine Bewerbung hat er versehentlich mit seiner falschen Adresse abgeschickt, so dass eine Einladung zum Vorstellungsgespräch nicht zugestellt werden kann.
Doch ist diese fahrlässigkeit der Arge ersteinmal bekannt muß ein neuer Plan her....
was kann man noch tun?

Bitte keine Meldungen von irgendwelchen Moralaposteln, mein Freund interessieren die eh nicht!

eine weitere Frage...was ist wenn man am Tag des Vorstellungsgespäches krank wird und dann beim Ausweichtermin auch nochmal???? kann ja passieren....

Gruß
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  #2  
Alt 16.08.2010, 13:13
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Zitat:
Zitat von Asrael88 Beitrag anzeigen
Ich denke jetzt mal laut für einen Freund

dieser bekommt recht gut ALG 1 ( um die 1000€) und hat wenig Interesse an einer Vermittlung durch die Agentur!

Wie kann er die zugeschickten Bewerbungsaufforderungen abwehren ohne eine Sperre zu bekommen.

Garnicht! Man ist verpflichtet, sich auf die Vermittlungsvorschläge der Agentur für Arbeit sofort, ernsthaft und nachweisbar zu bewerben.

Ein Beispiel:
Eine Bewerbung hat er versehentlich mit seiner falschen Adresse abgeschickt, so dass eine Einladung zum Vorstellungsgespräch nicht zugestellt werden kann.
Doch ist diese fahrlässigkeit der Arge ersteinmal bekannt muß ein neuer Plan her....
was kann man noch tun?

Wo hast du denn das her?

Glaubst du, dass die Sachbearbeiter bei der Agentur ein bisschen verblödet oder völlig naiv sind?


Bitte keine Meldungen von irgendwelchen Moralaposteln, mein Freund interessieren die eh nicht!

Ich kenne kein Forum mit dem Thema Arbeit, ALG I und ALG II, dass deinen Beitrag in irgendeiner Form gutheissen würde.

eine weitere Frage...was ist wenn man am Tag des Vorstellungsgespäches krank wird und dann beim Ausweichtermin auch nochmal???? kann ja passieren....

Dazu benötigt man dann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, ein rein zufälliges Zusammentreffen einer weiteren Arbeitsunfähigkeit just zum Zeitpunkt eines weiteren Vorstellungsgespräches würde mit einiger Sicherheit eine amtsärztliche Untersuchung provozieren, ich glaube nicht, dass euer Doc so dämlich ist, da mitzuspielen.

Gruß

Dein Beitrag ist so unverfroren unverschämt, dass man es kaum glauben kann.

ich lasse den aber mal so stehen und lösche ihn nicht, es soll keiner sagen, du wärest nicht gewarnt worden.





Durchlesen und Befolgen!
http://www.arbeitsagentur.de/zentral...rbeitslose.pdf
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  #3  
Alt 16.08.2010, 13:16
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Zitat:
Bitte keine Meldungen von irgendwelchen Moralaposteln, mein Freund interessieren die eh nicht!
Viel Spass mit der nächsten Leistungssperre, die Agentur für Arbeit interessiert sich nämlich auch nicht für solche Vögel.
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  #4  
Alt 16.08.2010, 13:21
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Ich muss mich Nontestatum anschließen, solche Personen wie dein Freund werden hier nicht unterstützt.
Wäre ja noch schöner, Sozialschmarotzern den Weg zu ebnen...
Viel Spaß mit noch vielen kommenden Leistungssperren.
Wegen solchen Menschen wie deinem Freund werden Vorurteile gegenüber Arbeitslosen nur noch verstärkt.
Sowas wie dein Freund sollte gar kein Geld bekommen.
Aber das wird schon irgendwann passieren mit der Einstellung.
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  #5  
Alt 16.08.2010, 13:30
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Naja, die Sache zwischen der Arge und ihm ist etwas komplizierter, ich kann ihn verstehen, denn die Arge mit ihren komischen und total unflexiblen Bestimmungen haben ihm schon einiges Verbaut (unentgeltliche Praktikas ect...).
Außerdem finde ich es schwachsinnig das er sich irgendwo bewerben MUß!!
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  #6  
Alt 16.08.2010, 13:49
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Wieso "Arge" ?

Er bekommt ALG I, kein ALG II.

ALG I = Agentur für Arbeit
ALG II = Arge/Jobcenter


Wenn er aus vergangener Zeit noch mit der Arge auf Kriegsfuss steht, sollte er um so vorsichtiger sein. Denn eine Leistungssperre bei ALG I wirkt sich auch bei ALG II aus.

Wie alt ist dein Freund?
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  #7  
Alt 16.08.2010, 14:04
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Asrael88 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Ich meinte die Argentur für Arbeit.
ALG II ( Hartz IV) hat er, soweit ich weiß, noch nie bekommen. Er ist Anfang 30 und war meines Wissens nach auch noch nie Arbeitslos.
Es ist ja auch nicht so, dass er sich nicht bewirbt, hab seine Bewerbungen ja gesehen....ich kann aber verstehen, dass er auf Callcenter und/oder Zeitarbeitsfirmen keine Lust hat, da bekommt er ja höchstwahrscheinl. weniger als er jetzt über ALG I bekommt.
Bloß solche Sch**** kriegt er halt NUR vom Jobcenter zugeschickt.
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  #8  
Alt 16.08.2010, 14:31
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Zitat:
Bloß solche Sch**** kriegt er halt NUR vom Jobcenter zugeschickt.
Callcenter und ZAF sind zumutbar, aber es ist immer noch der Arbeitgeber, der entscheidet, ob jemand eingestellt wird.

Und das ist abhängig davon, ob jemand geeignet ist, also die Voraussetzungen für den Job erfüllt.

§ 121 SGB III = Zumutbarkeit
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