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#1
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| Ich denke jetzt mal laut für einen Freund dieser bekommt recht gut ALG 1 ( um die 1000€) und hat wenig Interesse an einer Vermittlung durch die Agentur! Wie kann er die zugeschickten Bewerbungsaufforderungen abwehren ohne eine Sperre zu bekommen. Ein Beispiel: Eine Bewerbung hat er versehentlich mit seiner falschen Adresse abgeschickt, so dass eine Einladung zum Vorstellungsgespräch nicht zugestellt werden kann. Doch ist diese fahrlässigkeit der Arge ersteinmal bekannt muß ein neuer Plan her.... was kann man noch tun? Bitte keine Meldungen von irgendwelchen Moralaposteln, mein Freund interessieren die eh nicht! eine weitere Frage...was ist wenn man am Tag des Vorstellungsgespäches krank wird und dann beim Ausweichtermin auch nochmal???? kann ja passieren.... ![]() Gruß |
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#2
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| Zitat:
Dein Beitrag ist so unverfroren unverschämt, dass man es kaum glauben kann. ich lasse den aber mal so stehen und lösche ihn nicht, es soll keiner sagen, du wärest nicht gewarnt worden. Durchlesen und Befolgen! http://www.arbeitsagentur.de/zentral...rbeitslose.pdf
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Zitat:
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#4
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| Ich muss mich Nontestatum anschließen, solche Personen wie dein Freund werden hier nicht unterstützt. Wäre ja noch schöner, Sozialschmarotzern den Weg zu ebnen... Viel Spaß mit noch vielen kommenden Leistungssperren. Wegen solchen Menschen wie deinem Freund werden Vorurteile gegenüber Arbeitslosen nur noch verstärkt. Sowas wie dein Freund sollte gar kein Geld bekommen. Aber das wird schon irgendwann passieren mit der Einstellung. |
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#5
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| Naja, die Sache zwischen der Arge und ihm ist etwas komplizierter, ich kann ihn verstehen, denn die Arge mit ihren komischen und total unflexiblen Bestimmungen haben ihm schon einiges Verbaut (unentgeltliche Praktikas ect...). Außerdem finde ich es schwachsinnig das er sich irgendwo bewerben MUß!! |
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#6
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| Wieso "Arge" ? Er bekommt ALG I, kein ALG II. ALG I = Agentur für Arbeit ALG II = Arge/Jobcenter Wenn er aus vergangener Zeit noch mit der Arge auf Kriegsfuss steht, sollte er um so vorsichtiger sein. Denn eine Leistungssperre bei ALG I wirkt sich auch bei ALG II aus. Wie alt ist dein Freund?
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#7
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| Ich meinte die Argentur für Arbeit. ALG II ( Hartz IV) hat er, soweit ich weiß, noch nie bekommen. Er ist Anfang 30 und war meines Wissens nach auch noch nie Arbeitslos. Es ist ja auch nicht so, dass er sich nicht bewirbt, hab seine Bewerbungen ja gesehen....ich kann aber verstehen, dass er auf Callcenter und/oder Zeitarbeitsfirmen keine Lust hat, da bekommt er ja höchstwahrscheinl. weniger als er jetzt über ALG I bekommt. Bloß solche Sch**** kriegt er halt NUR vom Jobcenter zugeschickt. |
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#8
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| Zitat:
Und das ist abhängig davon, ob jemand geeignet ist, also die Voraussetzungen für den Job erfüllt. § 121 SGB III = Zumutbarkeit
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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