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#1
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| Hallo Zusammen! sooo Ich werde zum 31.08.2009 vermutlich arbeitssuchend... tritt dieser Fall ein habe ich erst mal eine Sperrfrist von 7 Tagen, weil ich mich 3 Tage zu spät arbeitssuchend gemeldet habe. Nun habe ich derzeit 2 Jobs - den "Hauptjob" und ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis. Der Vertrag für den Hauptjob läuft zu oben genanntem Termin aus. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich während der 7 Tage Sperrfrist arbeiten könnte, soviel ich wollte, ohne dann Geldeinbußen zu erleiden? Um die Sache nun noch komplizierter zu machen: Da ich in meinem Hauptjob (2 Jahre lief der Vertrag) monatlich ca. 750 € verdiene, bekomme ich wohl ALG von ca. 450-480 €. Ich müsste also noch dazu Unterstützung in Form von Mietzuschuss o.ä. bekommen. Vielen Dank für die Hilfreichen Antworten |
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#2
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| Zitat:
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| achso... das spielt eine Rolle, wenn ich wissen will, ob ich während den 7 Tagen Sperrfrist soviel Geld verdienen wie ich möchte? bei 40 h sind es 200, bei max. 80 h 400 im monat. in der woche variiert dazu muss ich sagen, dass der arbeitgeber für den zweitjob bereits angekündigt hat, dass ich wohl ab september nicht mehr gebraucht werde... aber unabhängig davon... gesetzt dem fall, dass ich gar keinen zweiten job hätte... und durch zufall eben für sieben tage der sperrfrist arbeit bekommen würde... wird dann was abgezogen? Geändert von CeeK (13.08.2009 um 22:20 Uhr) |
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#4
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| ALG I wird tageweise berechnet, bei Verletzung der 3-Tages-Regel verlierst du das Arbeitslosengeld ALG I für eine Woche. Nach einer aktuellen Radiomeldung sind diese Sanktionen oder korrekter: Leistungssperren äusserst gewinnbringend, so an die 50 Millionen € pro Jahr. Wenn du ALG I beziehst, darfst du 14,99 Stunden pro Woche arbeiten. Arbeitest du 15 Stunden und mehr, bist du nicht mehr arbeitslos und verlierst dein ALG I. Du darfst soviel zuverdienen wie du magst, sagen wir einfach mal 2 Millionen € , aber der Verdienst wird angerechnet und es verbleibt dir ein Freibetrag von 165€ pro Monat. Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, ist, dass du dich tageweise vom Leistungsbezug abmeldest. Du müsstest diese Option aber mit der Agentur für Arbeit exakt besprechen und feststellen, ob die Wiederaufnahme der ALG I - Leistungen jederzeit problemlos möglich sind.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort nur... - ich versteh nicht so ganz, wie das funktionieren soll mit der zeitweisen Abmeldung?!? |
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#6
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| Zitat:
Ob das allerdings tageweise so funktioniert, musst du unbedingt mit der Agentur besprechen.
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