Arbeitlos melden | Wohnhaft im Elternhaus
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  #1  
Alt 05.07.2010, 22:04
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Guten Abend.

Ich schließe in kürze meine 3-Jährige Ausbildung ab und werde mich arbeitslos melden, bis ich einen Job gefunden habe. Der Ausbildungsbetrieb kann mich leider nicht übernehmen.
Wenn ich mich arbeitslos melde, wie lange dauert es dann, bis ich Geld erhalte? Die Höhe ist ungefähr bei 300€ wenn ich mich nicht irre, oder?

Ich wohne im Haushalt meines Vaters (Eltern getrennt, Vater mit einem nicht übermäßigen Einkommen), muss aber nach Vereinbarung "Miete" bezahlen um weiter dort wohnen zu können. Denn er trug alle Kosten der Ausbildung in den 3 Jahren.
Aber in dem Fall ist der Anspruch auf Arbeitslosengeld sicher geringer oder? Wie stellt man es in dem Antrag dar, dass man "Miete" zu zahlen hat? Dort wird ja immer gefragt vonwegen Grundmiete, Nebenkosten und alles. Aber eine richtige Miete ist es ja nicht.

Oder ist es einfach so, dass das Amt dann eiskalt sagt: wohnhaft im Elternhaus, also auch weniger Anspruch.
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  #2  
Alt 06.07.2010, 05:34
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Standard AW: Arbeitlos melden | Wohnhaft im Elternhaus

Zunächst hast du Anspruch auf das Arbeitslosengeld I.

Dieses Geld bekommst du, hat aber nichts mit deinen sonstigen Kosten wie Miete zu tun.

Im übrigen sind deine Eltern verpflichtet, für dich zu sorgen, bis zu 25 bist. So will es das SGB II, nachzulesen im § 7.

Können deine Eltern dich nicht versorgen, müssen deine Eltern den ALG II - Antrag stellen (Arge/Jobcenter). Sie erhalten dann ALG II und du bist dann Mitglied in deren Bedarfsgemeinschaft und über diese BG versorgt, d.h. auf dich entfallen dann ein Regelsatz und die anteiligen Kosten der Unterkunft (Miete mit Nebenkosten). Dein ALG I wird bei ALG II angerechnet.

Bitte beachte bei ALG II die Sanktionsregelungen für den Personenkreis unter 25 (U25), immer 100% .
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  #3  
Alt 09.07.2010, 11:27
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Standard AW: Arbeitlos melden | Wohnhaft im Elternhaus

Achso ist das. Danke für die Aufklärung.

Ich habe gestern die Ausbildung beendet (Prüfung bestanden) und bin dann gleich zum Arbeitsamt um mich arbeitslos zu melden. Die sagten mir was von "verspätete Arbeitssuchendmeldung". Ich meldete mich am 23.04.2010 als arbeitssuchend. Zu dem Zeitpunkt stand aber der Termin für die mündliche Prüfung noch nicht fest, deshalb sind es nicht diese vorgeschriebenen drei Monate.

Und dann hab ich noch Fragen zum Antrag auf Arbeitslosengeld an sich.
  • Seite 1: persönliche Arbeitssuchend-Meldung, Arbeit ab:, Krank ab:, Sonstiges:
  • Seite 2: 3b "5 Jahre vor Antragsstellung folgende Zeiten zurückgelegt"
Muss ich das ausfüllen? Und was ist überhaupt mit Zeiten gemeint?

Und muss ich eine Kopie des Personalausweises mitschicken?
Wenn man es persönlich mit einem Berater besprechen würde, bräuchte man ihn, aber wie es beim schriftlichen Verfahren ist weiß ich nicht.
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  #4  
Alt 10.07.2010, 06:33
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Zitat:
Zitat von dk88 Beitrag anzeigen
Achso ist das. Danke für die Aufklärung.

Ich habe gestern die Ausbildung beendet (Prüfung bestanden) und bin dann gleich zum Arbeitsamt um mich arbeitslos zu melden. Die sagten mir was von "verspätete Arbeitssuchendmeldung".

Die Agentur betruft sich dabei auf den § 38 SGB III, das bringt dir eine Leistungssperre von 1 Woche ein. Das hört sich harmlos an, ist aber einmalig 1/4 deines Monatsarbeitslosengeldes.

Ich meldete mich am 23.04.2010 als arbeitssuchend. Zu dem Zeitpunkt stand aber der Termin für die mündliche Prüfung noch nicht fest, deshalb sind es nicht diese vorgeschriebenen drei Monate.

Und dann hab ich noch Fragen zum Antrag auf Arbeitslosengeld an sich.
  • Seite 1: persönliche Arbeitssuchend-Meldung, Arbeit ab:, Krank ab:, Sonstiges:
  • Seite 2: 3b "5 Jahre vor Antragsstellung folgende Zeiten zurückgelegt"
Muss ich das ausfüllen? Und was ist überhaupt mit Zeiten gemeint?

Die Agentur will die bisherigen sozialversicherungspflichtigen Zeiten wissen, also eine Auflistung der bisherigen Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse.

Du hattest dich arbeitsuchend gemeldet, normalerweise müsste es so sein, dass du bereits eine exakte und taggenaue Liste darüber erstellt hast.

Wenn nach "Krank" gefragt wird, so verhält es sich damit so:

Bist du vor Antragstellung arbeitsunfähig geschrieben ("gelber Schein"), kannst du kein Arbeitslosengeld beziehen, solange du arbeitsunfähig geschrieben bist. Du müsstest dann ggf. auf ALG II ausweichen.

Erkrankst du nach der Antragstellung, erhälst du eine 6-wöchige ALG-Fortzahlung.



Und muss ich eine Kopie des Personalausweises mitschicken?
Wenn man es persönlich mit einem Berater besprechen würde, bräuchte man ihn, aber wie es beim schriftlichen Verfahren ist weiß ich nicht.

Das ALG I - Verfahren kenne ich so:

Man geht zur Agentur für Arbeit, meldet sich arbeitslos und beantragt gleichtzeitg Arbeitslosengeld (ALG I).

Verbunden ist das mit einem Ziehen einer Wartenummer, man wird dann hereingerufen, man bekommt die Antragsformulare ausgehändigt, wirrd wieder hinausgeschickt, man kann dann die Formulare ausfüllen oder später abgeben, evtl. bekommt man auch einen Abgabetermin zugewiesen.

Bitte nicht Formulare ausfüllen und dann in irgendeinen Briefkasten werfen, kein Mensch weiss, wo dein Antrag dann hinkommt und vor sich hinschmort.

Immer persönlich erscheinen, immer dem Sachbearbeiter persönlich gegenübersitzen, dann können Kleinigkeiten auch sofort nachgetragen werden.

Unterlagen nicht auf dem Postweg verschicken, sondern selber hinbringen und gegen Empfangsbestätigung (Unterschrift auf Dokumentenkopie) abgeben. Namen dessen notieren, der Empfangen hat . Nur ordentliche Unterschriften akzeptieren, Gewitterwolken, Sterne, Schlangenlinien und Kringel von Kaffeebechern sind keine Unterschriften!



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  #5  
Alt 10.07.2010, 11:05
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Zu spät. Habe gerade alles per Post weggeschickt.
Die Mitarbeitern vom Arbeitsamt meinte, das könnte man auch per Post machen, oder eben persönlich wie es am besten passt.
Da das zuständige Arbeitsamt für mich aber über 20km weit entfernt ist, dachte ich ich mach das lieber per Post.
Naja letztendlich wird es vermutlich nur länger dauern, kann man nur hoffen dass der Antrag jetzt richtig ausgefüllt war, sonst geht der Bürokratiekampf erst richtig los.
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  #6  
Alt 10.07.2010, 12:30
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also wenn du sowas ausfüllst lasse dir gleich immer ien termin geben um es persönliuch abzugeben so können von den bearbeiter unstimmigkeiten mit dir glich vor ort abgeklärt werden.
Den weg zum arbeitsamt zahlt dir das arbeitsamt aus in form von einer kilometer pauschale oder halt die kosten für öffentliche verkehrsmittel, da sind die 20 Km nicht das prob. Postweg ist immer sone sache wer weiß wann die papiere ankommen.
Zu der Sperre hätte man sich erkundigen müssen und nicht erst nach oder vor der prüfung.
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  #7  
Alt 10.07.2010, 13:04
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Zitat:
Zitat von weissekatze9 Beitrag anzeigen
Zu der Sperre hätte man sich erkundigen müssen und nicht erst nach oder vor der prüfung.
Das Ausbildungsverhältnis geht theoretisch bis zum 31.08.2010. Deshalb ging ich Ende April zum Amt um mich als arbeitssuchend zu melden.
Der mündliche Prüfungstermin war zu diesem Zeitpunkt noch unbekannt. 4 Wochen vor der mündlichen Prüfen wurde der Termin verkündet. Und zwar war es der 08.07.2010. Und mit bestehen der mündlichen Prüfung galt das Ausbildungsverhältnis dann schon als beendet.
Aber das sollte nicht das Problem sein, auch wenn es eine Sperre geben würde.

Interessant wäre noch wie es sich mit dem Fahrgeld verhält. Ich bekam keine Ausbildungsvergütung (Reha-Maßnahme) aber Fahrgeld vom Arbeitsamt.
In dem Antrag für Arbeitslosengeld stand drin ob man schonmal Leistungen bezogen hat. Ich hab mir ja den Antrag im Gespräch mit einer Mitarbeitern vom Arbeitsamt besorgt. Sie sagte aber, dass dieses Fahrgeld nicht dazu zählt - dort nicht erwähnt werden müsse.
Wie bekommt die Agentur denn jetzt mit, dass das Fahrgeld nicht mehr nötig ist? Die Ausbildungsleitung stand immer mit dem Arbeitsamt in Kontakt, bei Urlaub und Krankschreibungen wurde das Fahrgeld gekürzt. Ob die Ausbildungsleitung dem Arbeitsamt auch gleich mitteilt, dass die Ausbildung vorbei ist? Aber theoretisch, bekommt das Arbeitsamt das ja mit ab dem Zeitpunkt ab dem man sich Arbeitslos gemeldet hat.

Und ich wollte es eher schriftlich alles abgeben, weil ich es nicht so gut fand, extra für das Besprechen vom Antrag in 2 Wochen wieder dort hinzufahren. Das nimmt sich dann zeitlich vermutlich nicht viel, der Postweg ist auch nicht viel länger. Die wichtigsten Punkte bei denen ich Fragen hatte, habe ich gleich mit der Mitarbeitern geklärt, die mir den Antrag gegeben hat.
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  #8  
Alt 10.07.2010, 13:14
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Zitat:
Zu spät. Habe gerade alles per Post weggeschickt.
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  #9  
Alt 10.07.2010, 14:36
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Zitat:
Zitat von nontestatum Beitrag anzeigen
Einschreiben?
Nein, aber besteht da echt die Gefahr, dass das nicht beim Richtigen ankommt?
Die Kundennummer steht jedenfalls gleich im Brieffenster.
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  #10  
Alt 13.07.2010, 13:48
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Was machst du, wenn die sagen, dein Antrag ist nie angekommen?

Merke:

Schriftverkehr mit der Agentur für Arbeit und mit der Arge/Jobcenter immer nur gegen Nachweis.

Der Absender von Post ist immer in der Beweispflicht, dass seine Post dem Empfänger zugegangen ist, nicht umgekehrt.
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