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#1
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| Hallo, einige Fragen an die "Experten" hier im Forum. Schwiegertochter ist ab April arbeitslos (nach Elternzeit) und hat vollen zeitlichen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Sie ist Köchin in einer Betriebskanntine, und hatte vorher einen Arbeitsweg (einfache Entfernung) mit Pkw von 9 Kilometer (Öffentliche Verkehrmittel nicht möglich). Sie hatte vorher einen Stundenlohn von 8,10 € bei 40 Stunden in der Woche. Sie hat jetzt die Möglichkeit ab Mai eine gleichwertige Arbeit aufzunehmen. Leider nur für 30 Stunden die Woche, zum Stundenlohn von 9,40 €. Auch würde der Arbeitsweg (einfache Entfernung) jetzt 35 Kilometer sein. Meine Fragen: Bekommt Sie Zuschüsse von der ArGe weil Sie trotzdem weniger Lohn im Monat bekommt als vorher? Bekommt Sie Zuschüsse für die höheren Fahrkosten? Bekommt Sie Zuschüsse für Arbeitskleidung (die Berufskleidung als Köchin) passen nach der Schwangerschaft nicht mehr. Danke für Antworten Was ist noch zu beachten? |
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#2
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| zu 1 ich ich habe ebenfalls zuschüsse bekommen weil mein gehalt zu niedrig eingestuft ist daher habe ich , einen antrag auf Aufstockung gestellt das geht den über Hartz4 jetzt bekomme ich mein lohn + aufstockung. ich hoffe ich konnt dir weningstens 1 frage beantworten wo ich meine erfahrung mit gemacht habe |
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