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#1
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| Hallo, bin neu hier und suche Hilfe, mir wurde zum 15.11.09 betriebsbedingt gekündigt, dagegen habe ich Kündigungsschutzklage eingereicht, soweit so gut, am 2.11. wurde ich krank die Krankenmeldung ging bis 27.11. Arbeitslos habe ich mich schon gemeldet im Oktober. Nun kommen wir zum Problem : Vor einigen Tagen gab es die Güteverhandlung, die wurde vom Arbeitgeber abgelehnt und nun heisst es einige Monate warten bis ein Urteil gefällt wird. Dem Arbeitgeber habe ich vor 4 Wochen die Arbeitsbescheinigung zugeschickt und darauf warte ich bis Heute, die Lohnabrechnung habe ich auch noch nicht und der Lohn wurde nur bis 15.11. gezahlt, aber wo ist das restliche Geld, ich hatte ja noch 16 Tage Resturlaub, beim AA musste ich schon einen Termin absagen weil ich keine Bescheinigung habe. Ich hab den Eindruck das mein Ex-Arbeitgeber mir noch eine reindrücken will, Urlaub wird nicht ausbezahlt, die Arbeitsbescheinigung kommt nicht, wovon soll ich denn im Januar meine Miete und Sonstiges zahlen, kann das AA einen Vorschuß auszahlen ?? Kann mir da jemand Helfen, ich blick bald nicht mehr durch |
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#2
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| Wenn der Arbeitgeber sich mit der Arbeitsbescheinigung Zeit lässt, kann die Agentur für Arbeit auch an Hand deiner Lohnabrechnungen einen vorläufigen Bescheid erstellen und leisten. Besprich das mit der Agentur. Nach § 42 SGB I kann die Agentur auch Vorschuss leisten. Jenachdem, wie hoch dein ALG I ausfällt, solltest du einen Wohngeldantrag stellen (Wohnugsamt). Ist absehbar, dass dein ALG I nicht ausreicht, stelle sofort einen Antrag auf ALG II (Arge/Jobenter). Bei ALG II werden auch Kosten der Unterkunft geleistet, also wäre deine Miete dort gesichert, zumindest für 6 Monate, weil die Arge max. 6 Monate lang auch sogenannten unangemessenen Wohnraum zahlt.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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