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#1
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| Hallo, ich versuche nun schon seit etlichen Monaten die Arbeitsbescheinigung meines alten Arbeitgebers zu erhalten. Leider sind alle, schrftlichen und telefonischen Versuche gescheitert. Die Arbeitsagentur ist mir gerade nicht eine große Hilfe und sagt, dass ich sie dann eben einklagen muss. Wo mache ich das? Ist das nicht zuviel Aufwand, das kann doch sicherlich Monate dauern und ich kann schließlich nicht ewig auf das ALG ! warten? Ehrlich gesagt, weiß ich gerade nicht, was ich machen muss - ich kann mich nicht auf den Kopf stellen und mir die Bescheinigung aus den Ärmeln schütteln. Ich habe auch alle schriftlichen und telefonischen Versuche offen dargelegt, dass die bei der Agentur auch sehen, dass ich wirklich dran bin. Habe ich keine anderen Möglichkeiten? Können die nicht anhand meiner Gehaltabrechnungen mein ALG 1 berechnen? Meiner zuständige Sachbearbeiterin ist das alles mehr als egal. Ohne Bescheinigung kein AlG 1. O-Ton. |
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#2
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| Zitat:
SGB 3 - Einzelnorm SGB 3 - Einzelnorm Dein(e) Sachbearbeiter(in) soll mal das SGB III durchlesen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitsbescheinigung korrekt und wahrheitsgemäss auszufüllen und diese dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Das steht sogar auf dem Formular drauf! Und nicht nur das, eine Zuwiderhandlung ist sogar strafbewehrt. Die Agentur hätte meiner Ansicht nach längst tätig werden müssen und ein Verfahren gegen den Arbeitgeber in Gang setzen müssen. Wende dich sofort an den dortigen Teamleiter und verlange, dass die Agentur tätig wird. Tut sie das nicht, wende dich bitte an das Kundenreaktionsmanagement der Bundesagentur für Arbeit: Kontakt zur Bundesagentur für Arbeit - www.arbeitsagentur.de Das ALG I kann auch an Hand der Gehaltsabrechnungen ermittelt werden. Dafür gibt es bei der Agentur für Arbeit sogar ein Formular. Frage danach, und wenn deine Agentur diese Möglichkeit verneint, verlangst du eine SCHRIFTLICHE Antwort.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Hallo, das stimmt meines Erachtens nicht ganz. Die Agentur als Behörde kann nur reagieren wenn du als Antragsteller (Kunde) glaubhaft versicherst das du alle dir möglichen Anstrengungen unternommen hast um die Arbeitsbescheinigung vom AG zu erhalten. Dies wäre im geschilderten Fall so, dass du eine blanko Arbeitsbescheinigung (erhälst du bei der Agentur) per Einschreiben mit einer Fristsetzung von 14 Tagen an den AG schickst. Reagiert der AG nach Frist nicht, kann du den Einschreibebeleg als Beweis bei der Agentur vorlegen und die Agentur akzeptiert dann von dir auch Ersatzunterlagen (Bsp. Lohnabrechnungen .... solltest du bei Agentur genau erfragen). Musst also nicht klagen...Einschreiben reicht aus. Kannst dich gerne bei der Agentur rückversichern. LG |
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