Arbeitsbescheinigung vom Ex-Ex-Arbeitgeber
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Arbeitsbescheinigung vom Ex-Ex-Arbeitgeber

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  #1  
Alt 11.10.2008, 21:46
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Biened26 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo zusammen, hallo Nonte,

ich brauche mal Eure Hilfe. Leider bin ich ja während der Probezeit gekündigt worden. Bin dann auch nach dem ich den Schock verdaut habe zur BA und habe ich arbeitssuchend und arbeitslos dann ab dem 01.10. gemeldet. Habe dann eine Arbeitsbescheinigung bekommen, die ich dann auch direkt an meinen AG geschickt habe, der mich gekündigt hat. Letzte Woche hatte ich dann ein Beratungsgespräch und letzte Woche dann konnte ich endlich meinen Antrag auf ALG I abgeben. Ich weiß bei der BA sitzen auch nur Menschen, doch dieses Weib war dermaßen unhöflich zu mir und meinte es würde ja noch eine Arbeitsbescheinigung fehlen von dem anderen Anwalt wo ich gearbeitet habe. Die habe ich dann auch postwendend an diesen geschickt, nur bis heute warte ich auf diese verdammte Bescheinigung. Nur wenn ich diese vorlege, bekomme ich auch mehr ausgezahlt. Ich bekomme für diesen Monat gerade 193 EUR. Zum Glück habe ich mir einen kleinen Betrag angespart, damit ich meine Miete zahlen kann. Bin dann weil ich dass nicht so auf sich beruhen lassen konnte, nochmals zur BA und wollte einen Antrag auf ALG II stellen. Der werte Herr meinte aber, dass ich doch besser Wohngeld und die fehlende Bescheinigung einreichen sollte. Er meinte auch es würde an dieser fehlenden Bescheinigung liegen, dass ich so wenig bekomme. Wie kann ich diesem Ex-Ex-Arbeitgeber Druck machen, damit ich diese Bescheinigung bekomme?
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  #2  
Alt 12.10.2008, 08:57
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Curly_Berlin befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo Biened26,

in deinem Falle rate ich dir, mit deinem Mietvertrag und deinem vorläufigen ALGI-Bescheid zum Amtsgericht in deiner Stadt zu gehen und dir einen Antrag auf Rechtskostenbeihilfe zu holen. Mit diesem Lappen kannst du dann zu jedem Anwalt für Arbeitsrecht gehen und die Aushändigung einer ausgefüllten Arbeitsbescheinigung über diesen einfordern.
Evtl. kannst du den Antrag auf Rechtskostenbeihilfe auch direkt beim Arbeitsgericht, welches ja im Falle einer Klage dafür zuständig wäre, stellen.

Viel Erfolg und liebe Grüße
Curly
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  #3  
Alt 12.10.2008, 09:58
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Biened26 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo curly,
also erstmal will ich ihn unter Fristsetzung zum 17.10.08 dazu auffordern, die Arbeitsbescheinigung herauszugeben. Es kann doch wohl nicht so schwer sein, diese auszufüllen und zu unterschreiben. Ich meine, das Ausfüllen kann ja auch der Steuerberater machen, denn der ist auch für die Lohn- und Gehaltsabrechnungen zuständig.
Wenn sich dann immer noch nichts rührt, werde ich vor Gericht gehen.
Mit dem Arbeitgeber der mich während der Probezeit gekündigt hat, habe ich die Arbeitsbescheinigung erhalten. Nur sagte mir die Dame bei der ich den Antrag auf Arbeitslosengeld I gestellt habe, dass diese Arbeitsbescheinigung nicht ausreicht. Ich muss auch von dem vorherigen Arbeitgeber eine Arbeitsbescheinigung vorlegen. Wozu braucht die BA denn noch die andere Arbeitsbescheinigung?

Geändert von Biened26 (12.10.2008 um 10:20 Uhr)
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  #4  
Alt 12.10.2008, 14:01
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Zitat:
Wozu braucht die BA denn noch die andere Arbeitsbescheinigung?
... um deinen Anspruch genau berechnen zu können und um nachzusehen, ob dein vorheriges Arbeitsverhältnis schuldhaft aufgelöst wurde.

Bitte lies dir das Formular genau durch: unter Punkt 3 wird nach den Gründen für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gefragt.

Im Formularkopf wird auf den § 312 SGB III und auf die damit verbundenen bussgeldbedrohten Pflichten hingewiesen. Es sollte eigentklich reichen, wenn die Agentur bei dem Arbeitgeber anruft und ihn fragt, ob er scharf auf ein Bussgeld ist.

http://www.arbeitsagentur.de/zentral...cheinigung.pdf



Zur vorläufigen Berechnung deines ALG I (ohne Arbeitsbescheinigung) sollte auch die Vorlage deiner Lohnabrechnungen genügen, dafür gibt es bei der Agentur ein Formular.
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  #5  
Alt 12.10.2008, 14:36
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Hallo Nonte,
da ich sehr schnell eine neue Stelle bekommen habe und mich bei diesem Kerl nicht wohl gefühlt habe, habe ich mit ihm vereinbart einen Aufhebungsvertrag aufzusetzen. Das hat auch geklappt.
Kurzer Rückblick: Ich hatte am 30.04.2008 ein Vorstellungsgespräch bei dem potentiellen Arbeitgeber und habe am 02.05.2008 telefonisch die Mitteilung bekommen, dass ich am 05.05.2008 die neue Stelle antreten kann. Bin also nur kurzzeitig arbeitslos gewesen. Am 04.05.2008 habe ich dem alten Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich das Arbeitsverhältnis beenden möchte, weil ich keine Basis für eine weitere Zusammenarbeit gesehen habe. Die Zustände für mich waren unerträglich.
Ich bin am überlegen, ob ich ihm noch schriftlich etwas mitteile, oder mich morgen gleich an die Bundesagentur wenden soll, damit die ihm Dampf unterm Hintern machen. Ich habe in diesem Schreiben sämtliche §§ angeführt, dass er verpflichtet ist mir diese Bescheinigung zu erteilen bzw auszufüllen.
Ich habe, als ich meinen Antrag abgegeben habe sämtliche Unterlagen wie Lohn- und Gehaltsabrechnungen dabei gehabt, nur zählten diese nicht für diese Damen.
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  #6  
Alt 13.10.2008, 12:44
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So ich habe bis zum heutigen Tage auf diese Arbeitsbescheinigung gewartet, doch bei mir ist der Ofen aus. Habe die BA auch schon informiert, schriftlich als auch telefonisch. Hoffe, dass endlich was dabei rumkommt. Was meint Ihr soll ich diesen Kerl auch noch mal anschreiben und wie würdet Ihr soetwas formulieren?
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  #7  
Alt 17.10.2008, 19:28
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Heute habe ich einen Anruf von der BA bekommen. Man hat mich gefragt, ob die Arbeitsbescheinigung nun endlich vorliegt. Das musste ich aber verneinen. Ich werde in den nächsten Tagen ein Formular bekommen, welches ich dann ausfüllen muss und dann mit sämtlichen Lohn- und Gehaltsbescheinigungen vorlegen. Man hat mir geraten, mich per mail an den Ex-Ex-Arbeitgeber zu wenden, damit ich endlich die Bescheinigung erhalte. Doch der rührt sich nicht. Es war schon damals ein Kampf um die Lohn- und Gehaltsbescheinigungen und auch die Lohnsteuerkarte, bis ich diese Sachen in der Hand halten konnte. Auch da hat sich der Vogel geweigert mir diese Sachen herauszugeben, mit der Begründung ich hätte darauf kein Recht. Ist schon alles Mist. Nächste Woche habe ich das nächste Vorstellungsgespräch. Ich hoffe nur, dass sich bald was tut.
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  #8  
Alt 22.10.2008, 18:03
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heute endlich ist die Arbeitsbescheinigung gekommen. Manchmal ist es ganz sinnvoll dem Ex-Arbeitgeber ein wenig Dampf unter dem Hintern zu machen. Jetzt muss es nur noch mit einem Job klappen, dann bin ich richtig glücklich.
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  #9  
Alt 22.10.2008, 20:01
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