arbeitslos 59J teilzeitarbeitsfähig wer zahlt den Ausgleich
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arbeitslos 59J teilzeitarbeitsfähig wer zahlt den Ausgleich

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  #1  
Alt 23.12.2008, 10:07
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Leider gilt für mich nicht das erleichterte Arbeitslosengeld da ich vom Juli 2007 bis Juli 2008 nochmals gearbeitet habe und erst im Sept. 2007 58 Jahre alt wurde. Die AG. hat mich damals bereits gefragt, wann ich denn endlich 58 Jahre alt würde,weil (wörtlich gesprochen)würden sie mich nicht mehr schikanieren.Jetzt wurde meine 2. Befristung 3 Tage vor Ablauf mit ca. 50 Überstunden und 13 Tage Urlaub nicht mehr verlängert. Seit 5.7.08 bin ich jetzt wieder arbeitslos. Aus gesundheitlichen Gründen könnte ich ehrlich gesagt nur noch Teilzeit arbeiten. Wenn ich das der Arge sage streichen sie mir einen Teil von meinem Arbeitslosengeld. Als ich 4 Wochen lang täglich eine Infusion bekam und somit nur halbtasgs arbeiten konnte haben sie mir bereits die Hälfte meines Arbeitslosengeldes gestrichen. 4 Wochen konnte ich das verschmerzen. Aber wovon soll ich sonst leben.Wenn ich der Arge sage, daß ich nur noch wöchentlich 20 Stzunden arbeiten kann, zahlt mir dann die Krankenkasse den Ausgleich.
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  #2  
Alt 28.12.2008, 14:03
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Man kann sich einen Ausgleich über das ALG II holen.

Würdest du vom Arzt auch weiterhin eine Bescheinigung bekommen, dass du nur noch halbtags arbeiten kannst oder geht das für die Zukunft von dir aus?
__________________
Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!!
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  #3  
Alt 22.01.2009, 09:45
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Zitat:
Zitat von Tine9933 Beitrag anzeigen
Man kann sich einen Ausgleich über das ALG II holen.

Würdest du vom Arzt auch weiterhin eine Bescheinigung bekommen, dass du nur noch halbtags arbeiten kannst oder geht das für die Zukunft von dir aus?
Hallo Tine 9933 im Augenblick geht es mir gesundheitlich einigermaßen und wenn ich nicht den ganzen Tag auf der Stelle stehen muß könnte ich evt. ganztags arbeiten, was mir am liebsten wäre. Damit der Argezirkus vorbei ist. Jetzt muß ich mit meinen fast 60 Jahren die zweite Maßnahme von der ARGE mitmachen, was aber kein Problem ist. Ich sehe nur den Sinn nicht. Nach meiner Entlassung habe ich auch eine von meinem damaligen Arbeitgeber erhalten und viel evektiver. Aber was solls. Dort ist es immer lustig
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  #4  
Alt 24.01.2009, 15:08
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Wenn du aus gesundheitlichen Gründen nur noch eingeschränkt arbeiten kannst, ist für die Zahlung die den entfallenden Teil deiner Arbeitskraft darstellt, weder die Agentur, die ARGE/Jobcenter oder irgendeine Krankenkasse zuständig, sondern du musst beim zuständihen Rententräger einen Antrag teilweise Erwerbunfähigkeitsrente stellen.
Hier wird in einem ärztlichen Gutachten geklärt wieviel Verlust der Arbeitsleistung tatsächlich besteht und hierfür entsprechend gezahlt.
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