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#1
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| Guten Tag, ich hab mal eine Frage. Und zwar beende ich bald meinen Zivildienst und mir wurde eine Stelle angeboten wo ich in der Gleitzone arbeite. Mein Zivildienst endet am 31.05.2010 und ich soll am 31.05.2010 zu meiner Arbeitsstelle und dann "klären" wir alles , sodass ich dann am 01.06.2010 anfangen kann. Jetzt meine Fragen: 1.) Bekomme ich dann eigentlich bzw. muss ich dann einen Vertrag bekommen? (Wegen der Gleitzone) 2.) Muss ich mich dann Arbeitslos melden (am 01.06.) oder muss ich bloß bei der Agentur für Arbeit anrufen und sagen das ich erstmal eine Beschäftigung habe? Bitte um schnelle Antwort Wenn möglich Mfg |
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#2
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| am 31.05. dort dich melden sollst und einen Arbeitsvertrag schriftlich erhältst, musst du dich nicht bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden. Bekommst du ihn nicht schriftlich, sondern nur mündlich, dann wird er automatisch auch rechtsgültig wie ein schriftlicher Arbeitsvertrag. Um was für ein Arbeitsangebot handelt es sich - ist es erntsgemeint und seriös? Leider muss man das fragen, da es heutzutage ja Gauner gibt, die nur ein oder zwei Wochen die Arbeitskraft ausnutzen wollen und dich dann rigoros wieder auf die Strasse setzen. Dazu bedürfte es einer Gesetzesänderung, die derart Arbeit anbietende mit 2 Jahren Gefängnis bestraft. Ein Anruf bringt nichts, weil die Jungs bei der Arbeitsagentur nur von 12.00 h bis mittags denken können und sowas schnell wieder vergessen. Wichtige Mitteilungen an die Arbeitsagentur sollten daher immer schriftlich erfolgen. Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" Geändert von wellen (16.05.2010 um 18:37 Uhr) |
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#3
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| Ich empfehle, dass du dich sofort bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend ohne Leistungsbezug meldest. Diese Meldung würde ich auch solange aufrecht halten, bis die Probezeit vorüber ist. Die Probezeit dient nicht mehr wie früher alleine dazu, festzustellen, ob der Mitarbeiter in das Unternehmen passt, sondern auch dazu, kurzzeitigen Personalbedarf für die Unternehmen zu decken. Das ist von der Politik so gewollt. Wenn du eine Arbeit antrittst, solltest du dies nur mit einem schriftlichen Arbeitsvertrag machen, Formulare für Arbeitsverträge gibt es in Schreibwarenläden, es ist also für den Unternehmer keine Anstrengung, einen Formulararbeitsvertrag auszufüllen. Tut er das nicht, und schiebt er Ausreden vor, kannst du getrost von unlauteren Absichten ausgehen. Denn das, was du nicht schriftlich hast, kann der Arbeitgeber mit beliebigen Inhalten füllen, und du bist in Beweisnot. Wenn ein Arbeitgeber dich beschäftigt, kommt ein Arbeitsverhältnis auch ohne schriftlichen Arbeitsvertrag zustande. Der Arbeitgeber ist aber gehalten, dir auf Verlangen nach dem Nachweisgesetz einen schriftlichen Arbeitsvertrag auszuhändigen, und zwar innerhalb von vier Wochen. Verstösst er gegen das nachweisgesetz, ist dies leider nicht strafbewehrt und du müsstest den Arbeitsvertrag einklagen. Innerhalb der Probezeit kann dich der Arbeitgeber jederzeit fristgerecht ohne Angabe von Gründen kündigen. Ein qualifizirtes Arbeitszeugnis musst du verlangen, aus eigenem Antrieb heraus muss der Arbeitgeber dir kein Arbeitszeugnis erstellen. Solltest du gekündigt werden, meldest du dich bitte wieder im Forum.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#4
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| Zitat:
Zitat:
Du kannst Dich allerdings arbeitsuchend melden, so wie Nonte es empfohlen hat, denn auf Dauer suchst Du ja vermutlich eine Vollzeitstelle. Bist Du arbeitsuchend gemeldet, kannst Du verschiedene Unterstützung der Arbeitsagentur erhalten, z.B. Bewerbungskostenzuschüsse, Umzugskosten zur Aufnahme einer auswärtigen Arbeit, evtl. auch Weiterbildung und anderes. Zitat:
Wenn Du von dem Geld des Midijobs nicht leben kannst, stünde die Beantragung von aufstockendem ALG II an (insofern Du keinen ausreichenden ALG I-Anspruch hast oder 15 Wochenstunden oder mehr arbeitest). Dann wäre nicht die Arbeitsagentur, sondern das Jobcenter für Dich zuständig. Sollte das anstehen, dann melde Dich noch einmal.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. Geändert von Melete (16.05.2010 um 19:43 Uhr) |
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#5
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| Danke erstmal für die schnellen Antworten. Also ich werde mich dann arbeitsuchend melden, weil ich ja, wie ihr bereits geschrieben habt, eine Vollzeitbeschäftigung suche. Die Arbeit in der Gleitzone ist eigentlich nur vorübergehend, damit ich erstmal etwas habe. Danke nochmal ![]() Supi |
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