Arbeitslos melden wegen Umzug
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Arbeitslos melden wegen Umzug

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  #1  
Alt 18.08.2010, 21:03
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halli hallo, ich möchte anfang nächsten jahres mit meinem freund zusammen ziehen und muss dafür die stelle und das bundesland wechseln. meinen vertrag werde ich zum 31. 12. kündigen, will die neue stelle aber erst zum 1.2. beginnen, um den januar komplett für den umzug und zur eingewöhnung zu nutzen. ich hab leider gar keine ahnung vom arbeitslosengeld usw., weil es mich nie interessiert hat und ich gott sei dank nie arbeitslos war.

falls das irgendwie relevant ist für eine antwort auf meine fragen...
... habe von sept. 2004- sept. 2007 ausbildung gemacht und bin seit dem im gleichen betrieb angestellt, also zum umzug bisschen mehr als 3 jahre dort beschäftigt (gewesen)

meine fragen:
ist es egal in welchem bundesland ich mich arbeitslos melde?

ich müsste rein finanziell für den jan. kein arbeitslosengeld beziehen.
geht das und hat das irgendwelche vorteile oder ist das egal?

natürlich würde ich für diesen mon. meine rentenversicherung aus eigener tasche zahlen.
auf welche kosten würde ich dann kommen und wie gehe ich das an?

und was ist mit der krankenkasse? muss ich da irgendwas zahlen außer dem monatlichen beitrag und müssen die wissen, dass ich arbeitslos bin?

wirkt sich der monat arbeitslosigkeit dann trotzdem irgendwie negativ auf meine rente aus, wenn ich das so mache?

fragen über fragen...
hoffe auf schnelle und passende antworten.

gruß

Geändert von vic. (18.08.2010 um 21:12 Uhr)
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  #2  
Alt 19.08.2010, 08:26
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Standard AW: Arbeitslos melden wegen Umzug

Zitat:
Zitat von vic. Beitrag anzeigen
halli hallo, ich möchte anfang nächsten jahres mit meinem freund zusammen ziehen und muss dafür die stelle und das bundesland wechseln.

Frage: ist dein Freund in Arbeit und Brot, verdient er gut und wäre er bereit, deinen Lebensunterhalt mitzufinanzieren, inklusive Krankenversicherung ?

meinen vertrag werde ich zum 31. 12. kündigen,

Eine Eigenkündigung erzeugt eine dreimonatige Leistungssperre bei der Agentur für Arbeit. Das heisst, du bekommst kein Geld, bist aber auch bei gesperrtem Leistungsbezug krankenversichert.
will die neue stelle aber erst zum 1.2. beginnen, um den januar komplett für den umzug und zur eingewöhnung zu nutzen.

Das heisst, du musst dich in dieser Zeit selber finanzieren, wegen der bestehenden Krankenversicherungspflicht musst du dich selber krankenversichern, Kosten ca. 150€ pro Monat.

ich hab leider gar keine ahnung vom arbeitslosengeld usw., weil es mich nie interessiert hat und ich gott sei dank nie arbeitslos war.

Bitte beachte die Seiten der Agentur für Arbeit, insbesondere die Hinweise zu den Pflichten bei ALG I.

Startseite - www.arbeitsagentur.de


falls das irgendwie relevant ist für eine antwort auf meine fragen...
... habe von sept. 2004- sept. 2007 ausbildung gemacht und bin seit dem im gleichen betrieb angestellt, also zum umzug bisschen mehr als 3 jahre dort beschäftigt (gewesen)

Das ist relevant, weil diese Aussage bestätigt, dass du Anwartschaft auf ALG I erworben hast. Du bekommst 12 Monate lang ALG I.

meine fragen:
ist es egal in welchem bundesland ich mich arbeitslos melde?

Nein. Es ist die Agentur für Arbeit deines Hauptwohnsitzes zuständig (Anschrift im Personalausweis).

Dabei hast du die Erreichbarkeitsanordnung zu beachten. Diese besagt kurz und schmerzhaft, dass du täglich persönlich deine Post in Empfang nehmen können musst, erfüllst du diese Voraussetzung nicht, verlierst du deinen Leistungsanspruch.

Wilst du davon abweichen, benötigst du eine "Erlaubnis zur Ortsabwesenheit".


ich müsste rein finanziell für den jan. kein arbeitslosengeld beziehen.
geht das und hat das irgendwelche vorteile oder ist das egal?

Du kannst dich entsprechend später arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen, das hätte Vorteile hinsichtlich der Erreichbarkeitsanordnung, allerdings verlängert sich wegen der zu erwartenden Leistungssperre der Zeitraum ohne Geld.

natürlich würde ich für diesen mon. meine rentenversicherung aus eigener tasche zahlen.
auf welche kosten würde ich dann kommen und wie gehe ich das an?

Rentenversichetrung ansprechen.

und was ist mit der krankenkasse? muss ich da irgendwas zahlen außer dem monatlichen beitrag und müssen die wissen, dass ich arbeitslos bin?

Wie bei allen behördenähnlichen Einrichtungen solltest du deine Krankenkasse persönlich aufsuchen und die Details besprechen. Auf Grund der Arbeitslosigkeit undd es fehlenden Einkommens müstest du lediglich einen Grundbetrag zahlen, der liegt z.Zt. bei ca. 150€ monatlich.

wirkt sich der monat arbeitslosigkeit dann trotzdem irgendwie negativ auf meine rente aus, wenn ich das so mache?

Keine Rentenzahlungen, keine Anwartschaft. geringe Zahlungen, geringe Anwartschaft. Wobei sich die Frage stellt, ob du in 40 - 50 Jahren überhaupt noch eine Rente erhälst (Rentenfinanzierung) oder die Altersgrenze überhaupt erreichst (erst 65, dann 67, demnächst 70 und danach vielleicht 99

fragen über fragen...
hoffe auf schnelle und passende antworten.

gruß
Grundsätzlich muss man sich heute die Frage stellen, ob man überhaupt wieder einen Arbeitsplatz findet. Du/ihr solltet also erstmal den örtlichen Arbeitsmarkt unter die Lupe nehmen und prüfen, ob es wirklich angeraten ist, voreilig einen Umzug ins Auge zu fassen. Fällt die Entscheidung zugunsten des Umzuges, allen möglichen finanziellen Widrigkeiten zum Trotz, müsst ihr euch auch die ALG II - Situation vor Augen halten, sprich den § 7 SGB II, der das Thema Einstehungsgemeinschaft behandelt. Einstehungsgemeinschaft heisst grob vereinfacht: wer verdient, zahlt.

Ausserdem solltet ihr Erkundigungen über die für euch dann zuständige Arge/Jobcenter einholen. Es gibt Argen, für die ist Rechtsbruch und vorsätzliche Leistungsvorenthaltung täglicher Volksspo(r)t(t).


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