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#1
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| halli hallo, ich möchte anfang nächsten jahres mit meinem freund zusammen ziehen und muss dafür die stelle und das bundesland wechseln. meinen vertrag werde ich zum 31. 12. kündigen, will die neue stelle aber erst zum 1.2. beginnen, um den januar komplett für den umzug und zur eingewöhnung zu nutzen. ich hab leider gar keine ahnung vom arbeitslosengeld usw., weil es mich nie interessiert hat und ich gott sei dank nie arbeitslos war. falls das irgendwie relevant ist für eine antwort auf meine fragen... ... habe von sept. 2004- sept. 2007 ausbildung gemacht und bin seit dem im gleichen betrieb angestellt, also zum umzug bisschen mehr als 3 jahre dort beschäftigt (gewesen) meine fragen: ist es egal in welchem bundesland ich mich arbeitslos melde? ich müsste rein finanziell für den jan. kein arbeitslosengeld beziehen. geht das und hat das irgendwelche vorteile oder ist das egal? natürlich würde ich für diesen mon. meine rentenversicherung aus eigener tasche zahlen. auf welche kosten würde ich dann kommen und wie gehe ich das an? und was ist mit der krankenkasse? muss ich da irgendwas zahlen außer dem monatlichen beitrag und müssen die wissen, dass ich arbeitslos bin? wirkt sich der monat arbeitslosigkeit dann trotzdem irgendwie negativ auf meine rente aus, wenn ich das so mache? fragen über fragen... hoffe auf schnelle und passende antworten. gruß Geändert von vic. (18.08.2010 um 21:12 Uhr) |
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#2
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| Zitat:
Ausserdem solltet ihr Erkundigungen über die für euch dann zuständige Arge/Jobcenter einholen. Es gibt Argen, für die ist Rechtsbruch und vorsätzliche Leistungsvorenthaltung täglicher Volksspo(r)t(t). http://arbeits-abc.de/forum/blogs/no...reviarium-225/
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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