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#1
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| Hallo zusammen, Ich bin jetzt seit 7 Monate in Elternzeit habe davor 2 Jahre gearbeitet dann war ich eine Woche arbeitslos und dann wieder ein halbes Jahr in dem halben Jahr bin ich schwanger geworden und war dann 3 Monate wieder arbeitslos bis ich in Mutterschutz gekommen bin. Nun meine frage: Habe ich Anspruch auf ALG1?? Wen ja wie wird das berechnet nach dem elterngeld oder das was ich davor verdient habe also das was ich in den 3 Monate bekommen habe?? muss ich mich auch da 3 Monate davor Arbeitsuchen melden?? wen ich jetzt ALG1 bekomme und zb. 3 Monate lang und ich habe nach den 3 Monate noch keinen Job oder noch kein kitaplatz was dann??? ALG2 bekomme ich nicht weil mein Freund zu viel verdient (nicht verheiratet)wie bin ich dann krankenversichert?? Bedanke mich jetzt schon mal für die antworten Geändert von admin (25.06.2011 um 09:11 Uhr) |
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#2
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| Ob du einen ALG I - Anspruch hast, klärst du mit der Agentur für Arbeit. Du stellst einfach einen entsprechenden ALG I - Antrag, der wird dann schriftlich beschieden, entweder Bewilligung oder Ablehnung. Dasselbe gilt für den ALG II - Antrag, Antrag schriftlich stellen und bescheiden lassen. Bitte nicht mündlich abwimmeln lassen. Alternativ stellst du noch Anträge für z.B. Wohngeld. Wenn dir keine Unterstützung zusteht, musst du den Krankenversicherungsbeitrag selber zahlen. Bitte keine Beitragsrückstände auflaufen lassen, diese gefährden den Krankenversicherungsschutz insgesamt solange, solange diese bestehen - auch bei wieder aufgenommener Beitragszahlung. Sollte dein Freund = Lebensgefährte dich nicht unterstützen, solltest du die Lebensgemeinschaft sofort auflösen und damit die Voraussetzungen für den Bezug von ALG II herstellen.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#3
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| Hallo, nach deinen Angaben glaube ich schon, dass du Anspruch auf Arbeitslosengeld hast da du davor (auch wenn es nicht direkt davor hast) mehr als 2 Jahre gearbeitet hast und damit auch eingezahlt. Die Dauer hängt muss die Arbeitsagenur ermitteln, sind aber mindestens 6 Monate. Die Höhe wird sich nach den letzen 12 Monaten vor deiner Elternzeit berechnen und die Monate in denen du nicht erwerbstäig warst werden mit 0 € berechnet. Du musst dich 3 Monate vorher melden (sons droht eine Sperre) außer du hast einen wichtigen Grund, den ich in dem geschriebenen nich sehen kann. Wenn du dort sagst, dass du nur Teilzeit arbeiten möchest, dann erhälst du auch weniger Geld. Die Betreuung muss grundsäzlich geregelt sein. Denn ohne eine Betreuung bist du nicht vermittelbar und hast auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Falls du keinen Krippenplatz hast, könnest du dich an das Jugendamt melden, denn die vermitteln Tagesmütter. Zur Krankenversicherung: - Wenn du ALGI erhälst wird dich die Arbeitsagentur versichern - Wenn du kein Geld bekommst oder ihr die Überbrückung alleine meistert, musst du dich eigenständig krankenversichern (150,00 €) im Monat. Da ihr nicht verheiratet seid fällt die Familienversicherung weg. Da du jetzt schon weißt, dass du keine Stelle hast, kannst du dich auch jetzt schon an die Arbeitsagentur wenden. Das geht 6 Monate vorher schon und dann hast du Zeit alles weitgehend zu klären. Ich habe mich umfangreich informiert, aber wir haben nichts beantragt. Jetzt habe ich eine Traumstelle bekommen und ich wünsche Dir, dass es bei Dir auch ganz schnell klappt! |
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#4
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| Hallo Babe, ich hatte grad diese Woche einen Termin bei der Arbeitsagentur. Da sagte man mir, solange mein Kleiner (aktuell 8 Monate) nicht in einer Kita o.ä. untergebraht ist, gibt es auch kein Arbeitslosengeld. Schließlich stehe ich nicht zur Vermittlung zur Verfügung. Dummerweise kriegt man aber bei uns auch nur dann einen Krippenplatz für ein 1-Jähriges, wenn man eine Arbeit vorweisen kann. Tja, da stehen wir auch ein bissl **** da. Ob sich das (sofern Kinderbetreuung gesichert) das Arbeitslosengeld auf das Einkommen in der Zeit vor oder auf das Elterngeld bezieht, weiß ich leider auch nicht. Vielleicht findet sich jemand, der uns da beiden weiterhelfeb kann. LG + Alles Gute |
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