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#1
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| Hallo!! Ich bin neu hier und bitte darum, nicht abgestraft zu werden falls mein Thema doch schon 100000 mal behandelt worden ist!! Zur Situation: Weiblich, 19 Jahre,Lehre zur ZMF erfolgreich im Sommer 2008 abgeschlossen. Leider nicht übernommen worden, beim AA arbeitslos gemeldet und parallel am Bewerbungen schreiben. Bewilligungsbescheid ALG I über € 265,20 liegt vor. Mein leiblicher Vater ist unbekannt, hat sich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft verkrümelt. Meine Mutter und mein jetziger Stiefvater leben getrennt und lassen sich demnächst scheiden. Die Mutter arbeitet Vollzeit und bewohnt eine 1,5 ZW, Stiefvater lebt bei seiner neuen Freundin zur Miete, hat ja mit mir auch unterhaltstechnisch eigentlich nichts am Hut.Selber wohne ich bei meiner Freundin, die Wohnungskosten belaufen sich insgesamt auf 200 € plus NK, mein Anteil somit ca. 140 €. Bei jetziger Situation bleiben mir ca. 130 € zum Leben übrig!! Mein Stiefvater steckt mir gelegentlich was zu, anders würde es ja auch nicht gehen, meine Mutter wegen ihres geringen Einkommens eher weniger........Was habe ich noch für Möglichkeiten????? Aufstockumg....ALG II...Wohngeld......kenne mich leider überhaupt nicht aus!!!! Bin arbeitswillig, flexibel und schreibe Bewerbungen, auch initiativ........möchte es aber vorrangig in meinem erlernten Beruf versuchen!!! Setze mir selber aber eine Frist von 6-9 Monaten, habt dafür bitte Verständnis!!! Würde mich über konstruktive Nachrichten was mir evtl. IM MOMENT zusteht sehr freuen!!!! Danke im voraus!! Bobo |
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#2
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| Du kannst aufstockend ALG2 beantragen.
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#3
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| Achtung! Bei ALG II werden Zuwendungen berücksichtigt. Der Stiefvater (oder sonstwer aus dem Familien- und Freundeskreis) sollte also ab Datum Antrag ALG II keine Hilfsleistungen mehr gewähren! Bei dir besteht noch eine U25-Problematik, bei ALG II daher sorgfältig auf die Sanktionsandrohungen achten!!
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#4
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| @ nontestatum... U25 Problematik, was ist das? Mutter bewohnt seit 2 Jahren ihre eigene kleine Wohnung, Stiefvater wohnt seit 2 Jahren bei seiner Freundin...ich durfte die Wohnung bis zum Ende der Ausbildung 2 Jahre kostenfrei nutzen...diese wurde im Sommer verkauft und es blieb eine Haufen Schulden übrig.....seitdem wohne ich bei meiner Freundin sehr kostengünstig......was bleibt mir auch sonst übrig?? Hat all dieses negative Auswirkungen für mich? |
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#5
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| Zitat:
Alg II Die Behörde darf keinen Unterhalt fordern
Quelle: Arbeitslosen NETZ Deutschland - Unterhaltspflicht der Eltern Oder versteh ich da was falsch?
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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