Hallo zusammen,
es wäre super wenn Ihr mir in meinem doch etwas speziellen Fall helfen könntet.
Folgende Situation:
Ich habe eine Ausnildung zum Veranstaltungskaufmann gemacht und habe seit letztem Jahr Oktober ein Kleingewerbe angemeldet über das ich Rechnungen schreibe wenn ich als DJ arbeite oder Provisionen von einer Coverband kassiere für die ich Auftritte buche. Da das ganze erst "neu" ist weiß ich noch nicht wie die Umsätze sein werden, aber ich gehe davon aus, dass es maximal 200 - 400 Euro pro Monat sein werden.
Ich werde nun nach meiner Ausbildung nicht übernommen und musste mich somit Arbeitssuchend melden. Allerdings plane ich im Falle das ich im nächsten halben Jahr keine Stelle finde im Oktober ein Studium aufzunehmen, bin also allenfalls ein knappes 3/4 Jahr arbeitslos.
Wie sieht es nun mit AlG in meinem Fall und vor allem mit der KV aus (die habe ich bisher nicht selbst gezahlt). Habe ich überhaupt Anspruch? Soll ich einfach mal mit meinem Berater über die Situation sprechen?