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#1
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| Hallo, ich habe 6 Jahre in Deutschland gearbeitet und möchte nach 2 Jahren Auslandsaufenthalt (Arbeit in Australien + Urlaub) wieder nach Deutschland zurück. Eine Anwartschaft habe ich nicht. Habe ich trotzdem Anspruch auf ALG I? Wie ist das, wenn ich im Ausland selbst gekündigt habe? Leider ist es nicht sehr eindeutig, die einzelnen Aussagen in dem Forum auf mich zu beziehen. Daher die Frage eindeutiger. Kann mir jemand weiterhelfen? Vielen Dank, Biber |
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#2
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| Es könnte sein, dass dein Anspruch auf ALG I noch nicht verjährt ist. Dazu erteilt deine Agentur für Arbeit Auskunft. Ich neige allerdings eher zu der Ansicht, dass der Anspruch futsch ist und nur ALG II denkbar wäre, allerdings nur dann, wenn du bedürftig wärest. Bitte erkundige dich sofort, denn es sieht zeitlich sehr knapp aus. Meiner unmassgeblichen Meinung nach solltest du gewichtige Gründe haben, um nach Deutschland zurückkehren zu wollen. Denn die hiesige Politik weiss nicht was sie will und der Arbeitsmarkt wird heute hochgejubelt und morgen wird die Depression beschworen. Bitte informiere dich über die Tagespolitik in Deutschland.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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