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#1
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| Hallo, ich bin neu hier und habe gleich eine wichtige Frage! Ich war bis 2000 im öffentlichen Dienst. Dann immer auf 400 euro-Basis angestellt. Seit 2004 war ich im familieneigenen Betrieb tätig- habe auch sämtliche Abgaben (Arbeitslosenversicherung et..) immer bezahlt. Dieser Job war Teilzeit. Seit 19.12.2006 war ich nun wieder in Elternzeit- habe kein Elterngeld erhalten, weil es nicht unser leibliches Kind ist. Auf nachfragen beim Arbeitsamt, wurde mir mitgeteilt, dass die Chancen auf Arbeitslosengeld schlecht stünden. Keiner konnte dieses begründen. Ich kenne viele Frauen, die nach dem Erziehungsurlaub ebenfalls dieses erhalten. Es sollte doch keine Rolle spielen, ob leibliches Kind oder nicht! Welche Voraussetzungen müssen denn erfüllt sein, um dieses zu erhalten? Es geht hauptsächlich um die Existenzförderung des Arbeitsamtes. Ich WILL also sofort wieder berufstätig sein! Wir machen dies zu zweit- meine "Partnerin" hat sofort alles bewilligt bekommen, war ebenfalls im familiären Betrieb tätig, allerdings kommt sie nicht aus der Elternzeit! Vielen Dank, Prinzessin |
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#2
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| Du hast meiner Meinung nach Anspruch... Lies hier Nur haben die vom A.Amt wohl selber keine Ahnung...Antrag stellen und schriftlichen Bescheid Abwarten...
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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