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#1
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| Hallo zusammen, ich bin Mik und 57 Jahr alt. Bin Schwerbehindert und seit 33 Jahren im selben Unternehmen. Durch Mobbing seit 2008 bin ich schon seit Januar krank geschrieben. Ich bin noch immer Krank und bei einem Facharzt. Am 30.04.09 habe ich einen Aufhebungsvertrag unterschrieben. Ich habe sofort am 03.05.09 bei der Arge angerufen um mich Arbeitsuchend zu melden. Dort sagte man mir, solange ich krankgeschrieben bin würde ich dem Arbeitsmarkt nicht zu verfügung stehen und sollte mich erst wieder melden wenn mein Arzt mich wieder Arbeitsfähig geschrieben hat. Folgende Frage: wenn ich irgendwann wieder gesund bin und mich bei der Arge ARBEITSLOS melde, also ohne ALU1 anspruch und erst mit 58 Jahren Arbeitsuchend, dann würde ich ja 24 Monate Arbeitslosengeld anspruch bekommen. könnte dann mit 60 Jahren und 10,8% Rentenabschlag als Schwerbehinderter in Rente gehen. Hat einer erfahrung ob das geht ??? Danke Mik |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Mik für den nützlichen Beitrag: | ||
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#2
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| Du meldest dich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos, zumindest arbeitsuchend. Dabei müstest du konkret klären, ob eine spätere Abeitsuchendmeldung mit 58 für dich von Vorteil wäre. Die ARGE/Jobcenter ist zuständig für bedürftige Arbeitsuchende ohne Anspruch auf ALG I bzw. nicht ausreichendem Anspruch auf ALG I. Agentur für Arbeit und Arge/Jobcenter sind zwei verschiedene Baustellen. ALG I wird nicht geleistet an Personen, die vor Antragstellung erkrankt sind und arbeitsunfähig geschrieben sind. Bei ALG II spielt eine Vorerkrankung keine Rolle, hier greift der § 8 SGB II. SGB 2 - Einzelnorm Du müsstest jetzt mit der Agentur für Arbeit (nicht: mit der Arge/Jobcenter) klären, ob dein Anspruch auf ALG I während deiner Krankheit nur ruht oder ob dieser Anspruch der Verjährungsfrist von zwei Jahren unterworfen ist. Sollte dein Anspruch der zweijährigen Verjährungsfrist unterworfen sein, sollte dein Arzt dich vorübergehend arbeitsfähig schreiben, damit du ALG I beantragen und deinen Anspruch aktivieren kannst. Ist dieser Anspruch aktiviert/bewilligt worden, greift eine vierjährige Verjährungsfrist. Ich vermute, du hast eine Abfindung bekommen? Wenn ja, müsste geklärt werden, ob diese Abfindung bei ALG I angerechnet wird. Abfindungen werden stark besteuert, da ist der Rat eines Steuerberaters gefragt! Es könnte sein, dass deine Kalkulation möglicherweise nicht aufgeht! Im übrigen rate ich dazu, dem VdK beizutreten oder einem anderen Sozialverband und dort umfassenden Rat einzuholen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Erst einmal Danke für Ihre Antwort. Zum Thema. Ja ich habe eine Abfindung bekommen und alles über den Steuerberater abklären lassen. Versteuerung über 5 Jahre. Sollte ich eine Sperre bei der Arge bekommen, muß der Arbeitgeber diese übernehmen. So steht es in dem Aufhebungsvertrag. Ich bin seit 43 Jahren ununterbrochen berufstätig und war noch nie Arbeitslos. Bei der Arge kann ich mich aber noch nicht melden weil ich immer noch Krank geschrieben bin. Also erst wenn ich wieder gesundgeschrieben bin, kann ich mich erstmalig bei der Arge melden. Meine Frage war. Kann ich mich bis zu meinem 58 zigsten Arbeitslos ohne Bezüge der Arbeitsargentur melden und ab 58 Arbeitssuchend ??? Danke |
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#4
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| ALG-I-Antrag Verschiebung kann sich lohnen | biallo.de § 118 SGB III: SGB 3 - Einzelnorm Zitat:
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| Vielen Dank für Ihre bemühungen. Sobald ich wieder gesund bin werde ich mein Glück versuchen. Ich werde natürlich darüber berichten. Danke Grüße Mik ![]() |
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