Arbeitslos + Schwangerschaft
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  #1  
Alt 03.12.2008, 19:45
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chriss befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Arbeitslos + Schwangerschaft


Hallo,

Ich bin verheiratet, lebe in Bayern und bin seit 8 Monaten Arbeitslos, davor habe ich 1,5 Jahre Festangestellt gearbeitet nun habe ich heute erfahren, dass ich in der 5. Woche bin.

Ich habe letzte Woche ein Vorstellungsgespräch gehabt und im Fragebogen angegeben, dass ich nicht Schwanger bin. Nächste Woche bekomme ich den Mutterpass.

Wenn ich den Vollzeitjob jetzt bekomme und der Chef bekommt in der Probezeit mit dass ich Schwanger bin wird er mich schätzungsweise Kündigen.
- Darf er das ?

-Muss ich meinem Chef vor der Anstellung sagen das ich Schwanger bin ? (Denke den Mutterpass werde ich bis dahin haben)

- Wenn der Arbeitsvertrag befristet ist muss der AG mich dann weiterbeschäftigen oder muss ich damit rechnen wieder Arbeitslos zu werden?

-Wie wird dann mein Arbeitslosengeld berechnet, bzw bekomme ich dann überhaupt ALG ???

-Was ist noch wichtig bzw muss ich bei diesem Thema beachten ?
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  #2  
Alt 08.12.2008, 22:58
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Standard Hallo chriss!

Naja, rein rechtlich ist es ja nicht erlaubt, nach einer bestehenden Schwangerschaft zu fragen. Wie so häufig wurde das Thema bei Dir doch angesprochen. Du hast zu einer Notlüge gegriffen und mit Nein geantwortet, was ich nicht verkehrt finde. Wenn Du sehr gut auf das gesuchte Stellenprofil passt, hättest Du mit einer ehrlichen Antwort vielleicht Glück haben können und die Stelle trotzdem bekommen. Bei mehreren Mitbewerber ist es sehr wahrscheinlich, dass Du als Schwangere eine Absage erhälst. Man weiß halt nie, wie alles kommt. Was ist, wenn Du die Schwangerschaft bejaht hättest, eine Absage erhälst und das Kind später durch eine Fehlgeburt verlieren würdest. Das wünsche ich Dir natürlich nicht, aber solche Situation sollte man berücksichtigen, auch wenns das schlimmste ist, was passieren kann. Schon deshalb hätte auch ich, bei der Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft mit einem Nein geantwortet. Wird die Frage im Vorstellungsgespräch genannt, sollte man sich auch nicht auf weitere Diskussionen einlassen, von wegen ob die Frage arbeitsrechtlich zulässig ist oder so. Denn wenn man aufgeregt ist, kann man sich schnell verquatschen. Sagen wir mal Du hast Erfolg und erhälst eine Zusage, dann gibt es bald das nächste Problem. Denn in absehbarer Zeit wird jeder sehen, das Du schwanger bist. Deshalb musst Du (wohl oder übel), wenn Du erst eine Weile gearbeitet hast und weißt, dass die Stelle das Richtige ist, ein klärendes Gespräch mit Deinem Chef suchen. Entweder sagst Du, dass Du nichts von der Schwangerschaft wusstest oder das Du zu dieser Notlüge greifen musstest, weil Du die Stelle unbedingt haben wolltest (Dein Zustand ändert ja schließlich nichts an Deiner Qualifikation).

Kündigen kann er Dich dann übrigens nicht, wegen Mutterschutz. Ist das Arbeitsverhältnis befristet, endet es mit der vereinbarten Frist.

Ich wünsche Dir alles Gute.
__________________
Liebe Grüße Ratgeberin
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Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen.

Geändert von Ratgeberin (08.12.2008 um 23:02 Uhr)
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