Arbeitslos und 400€job. darf ich...
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Arbeitslos und 400€job. darf ich...

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  #1  
Alt 06.07.2009, 16:10
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Buffi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Kündigen??

Hallo an alle!

Ich habe mich gerade erst angemeldet, denn mir sitzen da ei paar Fragen im nacken...

Ich (20J.,arbeitslos gemeldet,in einem 400€Arbeitsverhältnis steckend) mit Freund (26,Student) und im 2. Monat schwanger.

Ich bin seit 11/08 in einer Firma (Einzelhandel) beschäftigt, allerdings nur auf Aushilfsbasis und bin auf 325€ runtergestuft worden weil ich ja nicht mehr als 165€zu meinem ALG dazu verdienen darf. so weit so gut....
Das Arbeitsamt weiß nicht dass ich schwanger bin, meine Arbeit aber schon. Und nun habe ich meinen Kopf glühen lassen und bin nach langen grübeln zu der Entscheidung gekommen, dass ich den Aushilfsjob kündigen möchte, da ich in letzter zeit die "typischen Gespräche zwischen werdender mutter und der Toilette" immer öfter habe und es(vom Geld) ja keinen Unterschied macht da es eh miteinander verrechnet wird.
Damals war es der gute Wille aber nun strengt es mich sehr an bei lauter Musik und dem momentan kaum auszuhaltenden Wetterverhältnissen 4-8 std. auf den Beinen zu stehen.
Und nun die alles entscheidentde Frage: Darf ich überhaupt kündigen oder wird mir dann das Arbeitslosengeld gesperrt?
Und wie stell ich es am besten an, mit dem "schwangerschaft sagen" gegenüber dem AA?

Ganz vielen lieben Dank schon im Vorraus.. ist ganz schön lang geworden.

Liebe Grüße Buffi
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  #2  
Alt 06.07.2009, 17:03
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Erolena befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Mehrbedarf für Schwangere usw.

Jedenfalls steht Dir ein Mehrbedarf für Schwangere von 61 Euro als Bedarf. Also je eher gemeldet, desto besser.
Auf jeden Fall beträgt der Erwerbstätigenfreibetrag bei 325 Euro 145 Euro und beim 400 Euro-Job 180 Euro. Das Geld hast Du also jeweils mehr (ALG II + Erwerbstätigenfreibetrag) zum Ausgeben bzw. zum Zurücklegen. Es ist also nicht egal. Nachzurechnen unter:
Arbeitslosengeld-II-Rechner | geldsparen.de

Ich habe alles ohne den Partner eingegeben, denn meiner Meinung nach funktioniert der Rechner nicht mit einem Studenten, der ja bis auf einen Zuschuss zu den Kosten der Unterkunft von den Leistungen nach SGB II ausgeschlossen ist.
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Buffi (07.07.2009)

  #3  
Alt 06.07.2009, 21:49
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Buffi: welche Leistungen beziehst du denn? ALG I von der Agentur für Arbeit oder ALG II von der ARGE/Jobcenter?
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Buffi (07.07.2009)

  #4  
Alt 07.07.2009, 08:30
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Frage

Das mit dem Dazuverdienen klappt ja auch alles. und es ist natürlich gemeldet so dass es mit einander verrechnet wird. aber ich meine ich verdiene dort 325€, also arbeite ich ja die 160 ja "umsonst" weil ich das Geld, ich sag mal "fürs nicht tun" so oder so bekommen würde.
Ich beziehe bis jetzt noch ALGI von der Agentur für Arbeit, werde mich aber spätestens Ende September ummelden müssen, weil ich meine finanzielle Unterszützung an ALGI verbraucht ist und ich Hatz IV beantragen muss.

Meine Frage war eigentlich: Darf ICH bei meiner Arbeitsstelle kündigen oder krieg ich dann Ärger mit dem AA?
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  #5  
Alt 07.07.2009, 12:45
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Zitat:
Zitat von Buffi Beitrag anzeigen
Das mit dem Dazuverdienen klappt ja auch alles. und es ist natürlich gemeldet so dass es mit einander verrechnet wird. aber ich meine ich verdiene dort 325€, also arbeite ich ja die 160 ja "umsonst" weil ich das Geld, ich sag mal "fürs nicht tun" so oder so bekommen würde.
Ich beziehe bis jetzt noch ALGI von der Agentur für Arbeit, werde mich aber spätestens Ende September ummelden müssen, weil ich meine finanzielle Unterszützung an ALGI verbraucht ist und ich Hatz IV beantragen muss.

Meine Frage war eigentlich: Darf ICH bei meiner Arbeitsstelle kündigen oder krieg ich dann Ärger mit dem AA?
Du bist schwanger, du müsstest die Agentur für Arbeit darüber informieren und dich auf die Zumutbarkeit einer Arbeit berufen: bei ALG I wäre dies der § 121 SGB III und bei ALG II der § 10 SGB II. Das Kindeswohl geht vor, und wenn du eine Gefährdung des Kindeswohls durch die bisher ausgeübte Arbeit siehst, solltest du dies mit dem Hausarzt besprechen, dies attestieren lassen und eine Kündigungsgenehmigung durch die Agentur für Arbeit einholen.

So wäre das Problem elegant gelöst, ohne sich auf Diskussionen mit der Agentur für Arbeit einlassen zu müssen.

Wenn du eigentlich nicht vorhattest, die Agentur über die Schwangerschaft zu informieren: es bleibt dir sowieso nicht erspart, denn die Agentur darf nicht ungesetzlich vermitteln und von den Arbeitgebern wäre der Mutterschutz zu beachten.

Da ALG II vor der Türe steht, beachte bitte die

§§
7 SGB II
9 SGB II
10 SGB II
21 SGB II

Bitte sorgfältig durchlesen!

SGB 2 - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
__________________
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Buffi (08.07.2009)

  #6  
Alt 08.07.2009, 08:22
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Danke für die schnelle Antwort
Ich habe ende September den nächsten Termin bei meiner Bearbeiterin und werde ihr das dann mit der SS sagen. Zumal man es ja dann eh nicht mehr verbergen kann, da ich dann in der 20. Woche bin und bestimmt schon durch die gegend kugeln werde Voraussgesetzt mein Krümel bleibt bei mir

Ich bedanke mich nocheinmla bei dir bzw. euch und wünsche euch alles gute!

Liebe Grüße, Lisa(8+5)
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  #7  
Alt 29.07.2009, 18:02
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Barcardirazz01 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Frage mal ne frage^^

Also ich bin zum 1.8.2009 Arbeitslos gemeldet und habe die möglichkeit einer Arbeit nachzukommen !

Was darf ich alles, wenn ich Arbeitslos gemeldet bin, wieviel darf ich denn verdienen ?

Brauche dringend ne Auskunft, danke^^

Liebe grüße Barcardirazz01
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