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#1
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| Hallo zusammen, bin durch Zufall auf dieses Forum gestoßen und hoffe man kann mir etwas in manchen Fragen helfen. Bin leider momentan etwas verzweifelt und weiß nicht mehr ein und nicht mehr aus. Deshalb ersuche ich einfach mal Hilfe hier in Fragen , die momentan für mich sehr wichtig sind. Also fangen wir mal an: Ich habe im Dezember 07 meine Kündigung erhalten durch Stellenabbau. Beschäftigt bin ich noch bis Ende Februar, allerdings freigestellt durch Überstunden. Im Januar hat mich dazu noch meine Freundin verlassen mit der ich schon über 5 Jahre zusammen wohne und auch ein gemeinsames Kind "entstanden" ist. Nun, da wir die Wohnung kündigen mussten, da sie keiner von uns alleine halten kann, stehe ich in vielen Problemen. Ich suche eine kleine Bude erstmal, allerdings finde ich keine für mich bezahlbare, habe noch keinen Bescheid über mein Arbeitslosengeld, hab es mir aber "PI mal Daumen" ausgerechnet. Die Wohnungen würden teils mehr als die Hälfte meines Arbeitslosengeldes übersteigen. Ich komme einfach nicht weiter in den Fragen, ob eine neue Wohnung irgendwie mit ALG 1 vom Amt übernommen wird. Wie verhält sich das? Was zahlen die Ämter und vor allem an welches Amt muß ich mich da wenden? Wie gehe ich Schritt für Schritt vor? Dazu kommt, daß die Zeit drängt durch die Kündigung der bisherigen Wohnung, meine Angst ist, daß ich bis zum Ablauf der jetzigen keine neue Wohnung gefunden habe die für mich bezahlbar ist, zumindest aus eigener Tasche. Wenn ich wüsste ich bekomme so und so viel Euro Zuschuß dann könnte ich mir ja auch eine etwas teurere nehmen, die man auch schneller findet. Bitte helft mir in meinen Fragen, bin echt verzweifelt. Danke schonmal und Gruß Niels |
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#2
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| Jede Gemeinde hat eine Dienststelle, die sich mit Wohnraumsicherung und Obdachlosigkeit befasst. Auf den Internetpräsenzen von Stadt/Gemeinde/Kreis ist diese meistens unter "Soziales" zu finden. Du wendest dich an diese Stelle. Möbel, die du vorerst nicht unterbringen kannst, kannst du bei Mobelspeditionen einlagern. Sollte dir notwendiger Hausrat ("Waschmaschine") nach der Auflösung deiner Partnerschaft fehlen, so kannst du bei Bezug von ALG II eine "Erstausstattung" beantragen. ALG I bekommst du von der Agentur für Arbeit. Wenn dieses nicht ausreicht, kannst du aufstockend ALG II bei der ARGE/Jobcenter beantragen. Bitte miete nicht Knall auf Fall eine Wohnung an. Wenn du ALG II beziehst, wird dir von der ARGE/Jobcenter nur "angemessener" Wohnraum bezahlt, die Vorgaben zur Wohnungsgrösse/Höchstmiete teilt dir deine ARGE/Jobcenter mit. Bitte mache dich zum Thema ALG II kundig: Hartz IV Forum | Startseite Ich gehe davon aus, dass du über 25 Jahre alt bist. Für "unter25" gelten besondere Vorgaben. Beachte bitte, dass du der EAO Erreichbarkeitsanordnung unterliegst. Jede Veränderung deiner Verhältnisse, auch Anschriftenänderungen, musst du deiner Agentur/ARGE sofort und NACHWEISBAR mitteilen. Solltest du ALG II beziehen, musst du für einen Umzug eine Erlaubnis beantragen !! Die Agentur für Arbeit hält diverse Informationen zum Thema ALG I und ALG II bereit. Bitte beachte die verschiedenen Broschüren, abrufbar in den jeweiligen Menüleisten rechts am Rand der Kapitel: Arbeitslosigkeit - www.arbeitsagentur.de http://www.arbeitsagentur.de/zentral...rbeitslose.pdf http://www.arbeitsagentur.de/zentral...att-Alg-II.pdf Bitte beantrage sofort ALG II, denn geleistet wird erst ab Datum Antragstellung. Kopf hoch, das Leben geht weiter ....
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Hallo zusammen! Der Titel dieses Threads passt (leider) auch perfekt auf mein problem, nur ist bei mir der Zeitraum für die Wohnungssuche enorm kürzer. Ich bin auch erst seit einem Monat arbeitslos, hatte obdach bei meiner Schwester, durch einen Familienstreit schmeißt sie mich jetzt aber zum Monatswechsel raus. Schriftlich gibt es da leider nichts, bin nur bei ihr gemeldet. Noch. Das AA hängt mir im Nacken wegen Jobsuche etc, nur was soll ich mir nen Job suchen, wenn ich noch gar keine Wohnung hab? Außerdem bin ich erst 24. Welche besonderen Vorgaben gelten denn da? Das mit der Möbelspedition ist schon ein sehr gute Tip, weil ich evt bei Freunden unterkommen könnte, aber nicht wüsste, wohin mit meinen Sachen. Vielen Dank! |
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#4
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| Egal, ob du ALG I oder ALG II beziehst: du unterliegst der Erreichbarkeitsanordnung. In meinem vorstehenden Beitrag findet sich ein entsprechender Link zur EAO. Dies bedeutet, dass du mindestens jeden Tag in deinen Briefkasten schauen musst, ob die Agentur / Arge etwas von dir will. Es reicht nicht, da einmal die Woche oder so reinzuschauen. Erfüllst du diese Bedingung nicht, verlierst du sämtliche Ansprüche auf ALG I bzw. ALG II, du müsstest sogar mit Rückforderungen rechnen. WARNUNG ! Wenn die Leistungen eingestellt werden, ist damit auch der Verlust der Krankenversicheung verbunden. Du müsstest die Krankenversicherungsbeiträge selber zahlen. Auf keinen Fall und unter keinen Umständen Nachversicherungsbeiträge entstehen lassen. Es besteht Krankenversicherungspflicht! Bitte deine Schwester, dich bei ihr wohnen zu lassen, solange du noch kein anderes Quartier hast. Wenn nötig, falle vor ihr auf die Kniee. Wende dich bitte an die Wohnraumsicherungsstelle deiner Stadt, im Internet zu finden unter dem Schlagwort: [deine Stadt] - Soziales - Obdachlosigkeit. Vermeide unbedingt reale oder versteckte Obdachlosigkeit, diese erzeugt Schwierigkeiten mit den Sozialbehörden, dir droht völlige Leistungseinstellung, weil du nicht erreichbar und damit nicht vermittelbar sein könntest. Ausserdem geht es um die örtliche Zuständigkeit von Agentur und Arge. Zitat:
Gerade deshalb, weil du unter 25 bist, erwartet man von dir verstärkte Bemühungen. Bitte keine unnötigen Fehler machen! Wenn du Fragen hast, kannst du dich an das Forum wenden. Dumme Fragen gibt es nicht, nur dumme Antworten !
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| Hallo, ich bin Pflasterer, und habe jetzt winterpause. Habe jetzt mein ALG 1 beaantragt, und wollte wissen, ob ich mir jetzt eine wohnung nehmen kann. Weil ich wegen familiären problemen von zuhause wegziehen muss. |
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#6
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| Wie alt bist du? Hast du eine abgeschlossene Ausbildung? Wohnst du noch bei den Eltern? |
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#7
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| ich bin 20 jahre, habe keine abgeschlossene ausbildung. Zurzeit ja. |
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#8
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| Vereinfacht ausgedrückt: Bitte nicht ausziehen, deine Eltern sind nach SGB II für dich zuständig, bis du 25 bist. Deine Eltern können evtl. je nach Einkommen & Vermögen einen ALG II -Antrag stellen, du wärest dann Mitgied dieser Bedarfsgemeinschaft und über diese Versorgt. |
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#9
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| ja, wenn es so einfach wäre. Ich kann es daheim nicht mehr aushalten. Meine Mutter ruft grundlos in meiner Arbeit an. Habe wegen der familiären Probleme schon einen Selbstmordversuch hinter mir, kann also diese Situation nicht mehr aushalten. Wie schaut es da aus? |
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#10
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| Zitat:
Du benötigst dazu professionelle Begleitung, bitte sprich eine örtliche Beratungsstelle für Hartz IV = ALG II an, oft zu finden im Bereich Obdachlosigkeit, Caritas, Diakonie. Internetsuche: Arbeitsloseninitiative in (DEINE STADT) |
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