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#1
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| Ich bekomme ab dem 22.07 für 38 tage Arbeitslosengeld1, also bis 29.08. Danach habe ich keinen Anspruch mehr. Da ich schwanger bin und es Komplikationen gibt wird mich mein Arzt krankschreiben. Wie ist das dann? Verlängert sich mein Anspruch auf Arbeitslosengeld durch die Krankschreibung? Ich habe gelesen dass die Krankenkasse nach 6 Wochen Krankschreibung Krankengeld bezahlt und das Arbeitsamt nichts mehr. Wenn ich nicht mehr beim Arbeitsamt bin zahle ich ja auch nichts mehr in die Krankenversicherung ein. Das Problem ist auch, dass ich nach meinem Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht mehr versichert bin, da ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld2 habe. Ich hoffe es kann mir hier jemand helfen. |
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#2
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| Wenn du bereits ALG I beziehst, und du erkrankst während des Bezuges von ALG I, erhälst du eine Arbeitslosengeldfortzahlung für 6 Wochen. Dadurch verlängert sich aber nicht die Bezugsdauer des ALG I. Beantragst du aber bereits als krankgeschriebene Person Leistungen aus ALG I, steht dir ALG I nicht zu, denn du musst vermittelbar sein. Auf ALG II kannst du auch nicht ausweichen. Wenn du weitestgehend vermögenslos bist ("bedürftig"), kannst du in dieser Situation Leistungen des Sozialamtes in Anspruch nehmen. Bitte besprich die Angelegenheit mit deinem Doc und nimm sofort Kontakt zu deinem Sozialamt auf, um die Einzelheiten zu klären. Achtung: das Sozialamt leistet erst ab Datum Antragstellung, rückwirkend gibt es nix. http://www.arbeitsagentur.de/nn_2626...it-Urlaub.html http://www.arbeitsagentur.de/nn_26260/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A074-Sozialversicherung/Allgemein/Alg-Krankheit-Urlaub.html[/URL]
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. Geändert von nontestatum (14.07.2008 um 13:59 Uhr) |
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#3
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| Danke für deine Antwort. Einen Anspruch auf alg2 habe ich nicht, habe ich schon prüfen lassen,deshalb kann ich Sozialamt gleich vergessen! Mich ärgert es nur so, dass ich dann nicht mehr versichert bin und jemand diese Versicherung für mich zahlen muss da ich ja nirgendwo Leistungen her bekomme........ |
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#4
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| Warum hast Du denn keinen Anspruch auf ALG 2?
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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