arbeitslos und krangeschrieben wie ist das?
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  #1  
Alt 14.07.2008, 13:14
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Standard arbeitslos und krangeschrieben wie ist das?


Ich bekomme ab dem 22.07 für 38 tage Arbeitslosengeld1, also bis 29.08. Danach habe ich keinen Anspruch mehr. Da ich schwanger bin und es Komplikationen gibt wird mich mein Arzt krankschreiben. Wie ist das dann? Verlängert sich mein Anspruch auf Arbeitslosengeld durch die Krankschreibung? Ich habe gelesen dass die Krankenkasse nach 6 Wochen Krankschreibung Krankengeld bezahlt und das Arbeitsamt nichts mehr. Wenn ich nicht mehr beim Arbeitsamt bin zahle ich ja auch nichts mehr in die Krankenversicherung ein. Das Problem ist auch, dass ich nach meinem Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht mehr versichert bin, da ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld2 habe.
Ich hoffe es kann mir hier jemand helfen.
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  #2  
Alt 14.07.2008, 13:55
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nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Wenn du bereits ALG I beziehst, und du erkrankst während des Bezuges von ALG I, erhälst du eine Arbeitslosengeldfortzahlung für 6 Wochen. Dadurch verlängert sich aber nicht die Bezugsdauer des ALG I.

Beantragst du aber bereits als krankgeschriebene Person Leistungen aus ALG I, steht dir ALG I nicht zu, denn du musst vermittelbar sein. Auf ALG II kannst du auch nicht ausweichen.

Wenn du weitestgehend vermögenslos bist ("bedürftig"), kannst du in dieser Situation Leistungen des Sozialamtes in Anspruch nehmen.

Bitte besprich die Angelegenheit mit deinem Doc und nimm sofort Kontakt zu deinem Sozialamt auf, um die Einzelheiten zu klären.

Achtung: das Sozialamt leistet erst ab Datum Antragstellung, rückwirkend gibt es nix.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_2626...it-Urlaub.html

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26260/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A074-Sozialversicherung/Allgemein/Alg-Krankheit-Urlaub.html[/URL]
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Geändert von nontestatum (14.07.2008 um 13:59 Uhr)
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  #3  
Alt 14.07.2008, 14:39
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kaefer befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Danke für deine Antwort. Einen Anspruch auf alg2 habe ich nicht, habe ich schon prüfen lassen,deshalb kann ich Sozialamt gleich vergessen! Mich ärgert es nur so, dass ich dann nicht mehr versichert bin und jemand diese Versicherung für mich zahlen muss da ich ja nirgendwo Leistungen her bekomme........
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  #4  
Alt 16.07.2008, 20:16
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Warum hast Du denn keinen Anspruch auf ALG 2?
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