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#1
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| Mein befristeter Arbeitsvertrag läuft im Juli aus und wird von meinem Arbeitgeber nicht verlängert. Da ich genau 1 Jahr dort tätig war, gehe ich erstmal davon aus ALG 1 zu bekommen. Das entsprechende Gespräch beim AA, bei welchem die Höhe berechnet wird, steht noch aus. Da das Arbeitsamt ja nicht den besten Ruf hat, frage ich mich was ich in nächster Zeit alles beachten muss. Da ich mich gerne selbst um meine Zukunft kümmern möchte und nicht auf die "Befehle" eines vielleicht recht dümmlichen Arbeitsvermittlers angewiesen sein will, frage ich mich wie ein solcher Arbeitsvermittler bei mir vorgehen wird. Daher folgendes zu meiner Person: - Ich habe aufgrund meines Status als Berufsanfänger wohl Anspruch auf 6 Monate ALG1 (ALG2 kommt für mich nicht in Frage, da ich nicht bereit bin die Anforderungen des AA zu erfüllen) - Bin Akademiker und relativ jung Werde ich nun gleich in irgendeinen Job gedrängt bzw. in irgendeine Maßnahme gesteckt oder gibt es die Chance die 6 Monate ALG1 voll auszunutzen?? Bitte diese Frage nicht falsch verstehen, meine Erfahrung aus dem Bekanntenkreis ist, dass nicht darauf geachtet wird den Arbeitslosen langfristig zufriedenzustellen sondern er soll einfach aus der Statistik verschwinden, ob dies im nun für seine Zukunft wirklich etwas nützt ist da eher zweitrangig. Ich würde die 6 Monate einfach gerne nutzen und mich selbst auf meine Zukunft vorbereiten. |
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#3
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| Alter: 29 Eltern: Durchschnitt=alles andere als reich Wohnung: wohne derzeit in einer Mietwohnung, diese ist aber bereits gekündigt und ich werde wieder zu meinen Eltern ziehen um Kosten zu sparen (hat dies Einfluss auf ALG1, doch eher erst ab ALG2, oder?) |
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#4
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| Du musst dich unverzüglich arbeitsuchend / arbeitslos melden: Arbeitslosigkeit droht - www.arbeitsagentur.de Wenn du arbeitsuchend gemeldet bist und auch später Leistungen beziehst, musst du dich um Arbeit bemühen und dich auf Vermittlungsangebote der Agentur sofort und ernsthaft bewerben. http://www.arbeitsagentur.de/zentral...rbeitslose.pdf Die Tatsache, dass du Akademiker bist, ist belanglos. Es gilt der Zumutbarkeits-Paragraph 121 SGB III: SGB 3 - Einzelnorm Bitte beachten: als "Kunde" der Agentur unterliegst du der Erreichbarkeitsanordnung: http://www.arbeitsagentur.de/zentral...ltungsrats.pdf In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht. Während der Zeit, wo du ALG I beziehst, bist du über die Agentur für Arbeit krankenversichert. Läuft ALG I aber aus, und du beantragst kein ALG II, musst du dich selber krankenversichern. Bitte keine Beitragsschulden auflaufen lassen, Nachversicherungsbeiträge sind pures Gift!
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| bewerben und nochmals bewerben. Etwas mehr Zeit dazu hast du ja nun. Wird schon klappen. Gerade als Akademiker kannst du es dir nicht leisten länger arbeitslos zu sein. Auch einen Umzug in eine andere Stadt ins Auge fassen, sollte sich hier eine Anstellungschance bieten. Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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