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#1
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| Hallo Vielleicht kann mir ja hier jemand meine Fragen beantworten, also: Ich bin zur zeit Arbeitslos und beziehe ALG 1, nun möchte ich noch zusätzlich eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen, ich werde auf keinen fall mehr als 300,- Euro Umsatz erzielen mit dieser Tätigkeit. Wie muss ich mich nun gegenüber dem Arbeitsamt verhalten? Habe ich noch weiter Anspruch auf meine Bezüge? Wie ist es mit meiner Krankenversicherung? Vielen vielen Dank Lg Angie |
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#2
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| Wenn Du noch mindestens 90 Tage Anspruch auf ALG hast, kannst Du den Gründerzuschuss beantragen. Hier mal zwei Link, worunter Du Antwort auf Deine Fragen finden solltest: Was gibst noch vom Staat für Existensgründung?? http://arbeits-abc.de/forum/foerderm...chen-raum-828/ Solltest Du dennoch Fragen haben, helfen wir Dir gern weiter!
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#3
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| Also bei dem wenigen Geld müsstest Du über die Agentur für Arbeit krankenversichert sein. Sollte nach Ablauf des ALG 1 Dein Geld nicht zum Lebensunterhalt ausreichen, kannst Du zusätzlich ALG 2 beantragen. Wie kannst Du so bestimmt sagen, dass nicht mehr als 300 € verdient werden? |
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