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#1
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| Hallo ich hätte da mal eine Frage und hoffe das mir jemand helfen kann. Ich bin 26 jahre alt und arbeite als Landschaftsgärtnerin ich war manchmal ein oder zwei Monate arbeitslos ( Januar Februar) wenn das Wetter( Schnee) nicht mitgespielt hat. Aber auch nicht jedes Jahr.Damals habe ich aber mit meinen Freund bei meinen Eltern gewohnt, da er keinen festen Job hatte. Nun hat er endlich einen gefunden und möchte mit mir zusammenziehen. Wie ist das denn jetzt wenn ich arbeitslos werde??mit der Miete und allem??bekommt man dann eine unterstützung oder gar nichts??Er verdient ca1.100 Euro Brutto und wir suchen nach einer günstigen Wohnung. Kennt sich jemand vielleicht aus. Ich wäre für jede hilfe Dankbar. ![]() |
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#2
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| dass man mit 26 Jahren eine eigene Wohnung möchte. Klar könnt ihr zusammenziehen. Beim Bruttoverdienst deines Freundes von EUR 1.100 bleiben ihm netto etwa 750 Euro zum leben. Dann noch dein Netto dazu und ihr wisst, in welchem finanziellen Rahmen ihr euch bewegen könnt. Kommt also darauf an, eine günstige Wohnung zu finden. Auch hier sollte gleich beim Mietvertrag darauf geachtet werden, dass man in keine Falle tappt die später Schwierigkeiten verursachen kann. Lasst also den Mietvertrag von jemand der sich auskennt prüfen - kann sich lohnen. Der Vertrag muss auch nicht von beiden unterschrieben werden. Das machen Vermieter nur allzugerne um bei späteren Problemen zwei Personen in die Pflicht nehmen zu können. Sollte einer von euch beiden wieder arbeitslos werden, so fangen die Probleme schon an. Wenn also Arbeitslosigkeit droht, ist es nicht unbedingt ratsam von der doch recht preisgünstigen Unterkunft bei deinen Eltern Abschied zu nehmen. Eventuell wäre es besser mit dem Auszug noch so lange zu warten, bis ihr beruflich etwas mehr gefestigt seid und ihr euch ein finanzielles Polster aufgebaut habt. Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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Pankina20 (27.04.2009) | ||
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#3
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| Wohngeld. Das ist wiederum von euer beider Einkommen als auch von der monatlichen Mietbelastung und der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen abhängig. Wohngeld/Miet- und Lastenzuschüsse Für den Fall, dass ihr doch zusammen eine Wohnung bezieht und finanzielle Engpässe durch Arbeitslosigkeit drohen, sollte der Antrag auf Wohngeld sofort gestellt werden, da es rückwirkend nicht möglich ist und so unter Umständen Geld für euch verloren geht. Wohngeld zu beantragen ist kein Almosenantrag, sondern darauf hat jeder bis auf bestimmte Ausnahmen ( ALG 2 Empfänger usw.) einen Rechtsanspruch. Auch wer nicht in Miete wohnt und ein eigenes Haus besitzt, hat bei geringem Einkommen Rechtsanspruch auf Wohngeld ( in diesem Fall Lastenzuschuss genannt). Gruss wellen
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Pankina20 (27.04.2009) | ||
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#4
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| Vielen Dank das Hilft mir sehr weiter |
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