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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Hallo Nutzer. Ich habe folgendes Problem. Meine Frau hat sich Arbeitslos gemeldet ab 01.08, da sie vorher noch mit der Betreuung des Kindes beschäftigt war. Sie war vorher ganze Zeit über mich Krankenversichert (Privat). Leider hat das Arbeitsamt uns nicht mitgeteilt und ich wusste es auch nicht - dass ab der Meldung Sie gesetzlich Versichert sein muss (Privat < 5 Jahre). Uns ist erst jetzt Mitgeteilt worden, dass das nicht geht und in den letzten 6 Wochen sind einige Rechnungen gekommen, die bereits mit der pivaten KV abgerechnet worden sind. Jetzt muss ich evtl. alles wieder Rückgängig machen da Sie den Anspruch ab 01.08 hat. Ich überlege jetzt, die Arbeitslos-Meldung rückgängig zu machen um evtl. den KOsten zu entgehen, da die gesetzliche KV nicht die Kosten der privaten KV übernehmen wird. Kennt sich jemand damit aus bzw. wie muss ich jetzt vorgehen??? Danke |
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#2
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| Reden wir hier von ALG I und der Agentur für Arbeit oder von ALG II und der Arge/Jobcenter? Es besteht Krankenversicherungspflicht, was genau behauptet das "Amt" hinsichtlich der Krankenversicherung?
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Hi. Jawohl, ALG I und die Arbeitsagentur für Arbeit. Sie war über mich versichert (Beihilfe + Ergänzungsversicherung PRIVAT). Das geht jetzt nicht mehr und Sie muss sich selbst gesetzlich versichern. Die AOK macht das, aber Rückwirkend zum 01.08. In der Zeit vom 01.08.09 bis Heute sind viele Rechnungen bereits bezahlt worden durch uns, und wir haben eine Erstattung durch die Beihilfe und die Private KV erhalten. Das Ganze muss jetzt evtl. alles zurück Abgewickelt werden, da die Beihilfe und die pirvate KV nicht zuständig waren. Ich habe da jetzt keine Ahnung, was ich machen soll - da dies erhebliche Kosten verursacht. Es geht jetzt um die Differenz, da die gesetzliche nicht alles Übernehmen wird was die privaten KV zahlen. Das Amt sagt, da die PKV nicht länger als 5 Jahre zurückgeht, muss Sie in die gesetzliche. |
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#4
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| Die Aussage der Agentur scheint richtig zu sein, deine Frage wäre aber etwas für einen Krankenversicherungsfachmann bzw. für ein Versicherungsforum. ----------------------------------------------------------------------- Du solltest dich grundasätzlich beraten lassen, was die Mitgliedschaft in einer privaten Versicherung und die Rückkehr in die gesetzliche Versicherung angeht. Solltest ihr privat versichert sein und bedürftig im Sinne des SGB II werden, kann es bei ALG II zu schwierigen Situationen kommen. Inzwischen wurden Gerichtsurteile gefällt, die die Angelegenheit etwas hoffnungsvoller machen, leider liegen dazu aber noch keine Urteile des BSG vor. Rechtstipp: Private Krankenversicherung bei ALG-II-Bezug - Yahoo! Nachrichten Deutschland Zitat:
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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