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#1
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| Hallo, hoffe bin richtig hier, bin nämlich neu hier :-D Also, hab im letzten Jahr eine Ausbildung abgeschlossen, war dann einen Monat arbeitslos und habe ALG 1 bekommen. Danach habe ich mein Abitur nachgemacht und nebenbei einen 400 € Job gemacht. Jetzt, da ich mit der Schule fertig bin müsste ich mich wieder arbeitslos melden, jetzt ist meine Frage ob ich Anspruch auf ALG 1 hab und wenn ja, auf welchen Lohn würde sich das beziehen?? Danke schonmal für eure Antworten |
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#2
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| Hallo Lasterbalk, es kommt auf einige Faktoren an. Der 400 EUR-Job ist nicht Sozialversicherungspflichtig, deshalb entsteht dadurch allein kein Anspruch auf ALG I. Ich nehme mal an, dass Du 12 Monate Arbeitslosengeld I bewilligt bekamst, als Du den einen Monat arbeitslos warst. Da die letzte Arbeitslosigkeit innerhalb der letzten 12 Monate lag, kannst Du Deinen Restanspruch wiederbewilligen lassen. Somit hast Du noch einen "alten" Anspruch auf ALG I. Er würde dann genau in der alten Höhe wiederbewilligt werden, also auf Grund der Berechnung Deiner Ausbildungsvergütung. Viele Grüße Xala |
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