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#1
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| Hallo, ich habe leider gestern vom amt einen Brief erhalten das ich nur 4 wochen arbeitslosengeld 1 erhalte. ich verstehe nicht warum? hier eine auflistung der letzten Jahre: wird da was angerechnet wovon ich nichts weiß? Berufstätig- 8/2007-12/2007 Sperre Arbeitslosengeld 1 12/2007- 08/2008 Existenzgründung Arbeitslosengeld + 300 Existenzgründungszusschuss 09/2008 –02/009 Existenzzuschuss 300 € 3/2008-6/2008 Arbeitslosengeld 2 6/2008- 6/2009 gearbeitet Ich würde mich freuen wenn mir jemand helfen kann. In dem Brief stand keine begründung, nur das ich arbeitslosengeld 2 beantragen soll schöne Grüße sandra |
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#2
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| Ich vermute, dass es sich bei den 4 Wochern um einen Restanspruch aus deiner alten Anwartschaft handelt und dass deine Tätigkeit von 6/2008- 6/2009 nicht ausreichte, um eine neue Anwartschaft zu erwerben, denn es müssen 360 sozialversicherungspflichtige Arbeitstage angesammelt werden, es wird nicht nach Kalenderjahren gerechnet. Die Agentur für Arbeit müsste aber in der Lage sein, dir deine Anwartschaft(en) darzustellen. Bitte beantrage sofort ALG II, denn Leistungen werden erst ab Datum Antragstellung gewährt.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Hallo, ich war aber genau von 9.6 2008- 8.6.2009 tätig, das sind doch aber dann 365 tage... stimmt doch was nicht. die frau beim antragstellen hat extra noch einmal nachgeschaut und meinte auch das das dann ja mit dem arbeitslosengeld klappt. und ein restanspruch von einem monat? komme nicht darauf wo denn ein restanspruch von einem monat entsteht ![]() liebe grüße |
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#4
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| War das eine Arbeitsgelegenheit der Arge???(Entgeldvariante). Schau mal genau auf deinen Abrechnungen ob du Arbeitslosenversicherung gezahlt hast.
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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#5
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| Hallo, nein, die arbeit hatte nichts mir der arge zu tun. die habe ich so gefunden. Normale datev abrechnung mit arbeitslosenversicherung liegen vor. grüße |
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#6
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| Dann kann ich dir nur Empfehlen,umgehend bei der Agentur vorsprechen und mal erklären lassen,warum du nur 4 Wochen Anspruch hast.Da kann ja irgendwas nicht stimmen.. Antrag auf Alg2 solltest Du sicherheitshalber auch umgehend stellen..kann nicht schaden.. Alg2-Ratgeber
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#7
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| Danke für die antworten, habe auch das gefühl es stimmt was nicht. ![]() grüße sandra |
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#8
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| Hast du zuletzt Lohn oder Gehalt bekommen? Hattest du deine Anwartschaft bis 06/2008 voll aufgebraucht oder hattest du noch Restanspruch?
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#9
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| Hallo, den letzten Lohn habe ich letzte woche bekommen.Ist Gehalt nicht das gleiche? Für 1- 8. juni. bin dann jetzt noch arbeitslos 1 bis 5 juli. Ich weiß ehrlich gesagt nicht was es mit dieser anwartschaft auf sich hat ?! ich habe nach meiner existensgründung und deren pleite kein arbeitslosengeld 1 bekommen und musste harz 4 beantragen.Gott sei dank nur drei monate dann hatte ich eine wieder eine stelle. ![]() grüße sandra |
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#10
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| Zitat:
Arbeitsentgelt Durch die Form des Arbeitsentgelts können sich verschiedene sozialversicherungspflichtige Arbeitstage ergeben und damit eine Unterdeckung bei einer Anwartschaft auf ALG I.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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