Arbeitslosengeld?
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Arbeitslosengeld?

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  #1  
Alt 25.10.2011, 06:51
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Ich habe ordentlich gekündigt, da ich einen neue Stelle habe (Arbeitsvertrag bzw. Zeitvertrag in der Tasche). Jetzt kann ich die Stelle wahrscheinlich nicht antreten, da ich auf längere Sicht krank bin. Bekomme ich trotzdem Arbeitslosengeld?
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  #2  
Alt 25.10.2011, 08:48
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Zitat:
Zitat von wedemann Beitrag anzeigen
Ich habe ordentlich gekündigt, da ich einen neue Stelle habe (Arbeitsvertrag bzw. Zeitvertrag in der Tasche). Jetzt kann ich die Stelle wahrscheinlich nicht antreten, da ich auf längere Sicht krank bin. Bekomme ich trotzdem Arbeitslosengeld?
Du hast einen gültigen Arbetsvertrag, das heisst, du bist nicht arbeitslos.

Daher kannst du kein ALG I bekommen, allenfalls ALG II vom Jobcenter.

Du trittst deine neue Stelle schon an, nur eben mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Der neue Arbeitgeber wird dich deswegen vermutlich feuern, dann bist du arbeitslos. Solange du arbeitsunfähig geschrieben bist, kannst du kein ALG I beziehen, weil die Arbeitsunfähigkeit vor Bewillgung von ALG I eingetreten ist. Es käme dann auch wieder ALG II in Frage.

Grundsätzlich bekommst du aber erst Krankengeld von deiner Krankenkasse, bitte nimm sofort Kontakt zu deiner Krankenkasse auf.

Da du bei deinem neuen Arbeitgeber noch keine vier Wochen gearbeitet hast, entfält beim neuen Arbetigeber die Pflicht zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle.
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  #3  
Alt 25.10.2011, 10:42
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Vielen Dank! Ist ALGII HarzIV?? Das bekomme ich nämlich nicht, weil Mann Mann verdient.
Was ist wenn ich mich gesund schreiben lasse und 1 Tag arbeiten gehe dann weiter krank bin! Bekomme ich dann ALG I. Ist doof ich weiss . . .
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  #4  
Alt 25.10.2011, 11:16
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ALG II = Hartz IV

Bitte rechne über einen ALG II - Rechner aus dem Internet grobaus, ob euch wirklich kein ALG II zusteht.

BeiAnragstellung erkrankt, bekommst du kein ALG I. Bist du aber bei Antragstellung ALG I nicht arbeitsunfähig gechrieben, und stehst du dem Arbeitsmarkt zur Vermittlung bereit, sollte dem ALG I nichts im Wege stehen.

Erkrankst du während des ALG I -Bezuges, wird dir 6 Wochen lang ALG I -Fortzahlung gewährt.
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