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#1
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| Ich bin kein EU Burgher, ich bekomme ALG 1 bis Dez. wenn ich bekomme ein job in andere EU land dann kreige ich noch die ALG fur die reste gebliebte zeit? |
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#2
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| Schau Dir dazu bitte folgendes PDF Dokument an. http://www.arbeitsagentur.de/zentral...slosengeld.pdf
__________________ Beste Grüße Franky Moderator arbeits-abc.de Folge uns auf Facebook Meine Bemühungen liegen darin, Fragen und Beiträge nach meinem besten Wissen zu beantworten. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden (Menschen machen auch Fehler). Zudem sind von mir gemachte Äusserungen, Kommentare und eigene Beiträge, der Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Rechtsberatungsersatz zu verstehen. |
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#3
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| Hallo, falls Deine Frage war, ob Du bei einer Rückkehr nach Deutschland den Rest Deines ALG I -Anspruchs geltend machen kannst, dann ist die Antwort folgende: Sobald Du eine Beschäftigung im Ausland aufnimmst, meldest Du Dich in Deutschland ab. Falls Du dann noch einen Restanspruch hast, bleibt dieser 4 Jahre bestehen. Außerdem gibt es EU-weite Regelungen, wie im Merkblatt 20 (link von Franky) beschrieben. Du kannst Dir das Formular E301 ausstellen lassen, mit dem Du berechtigt bist in anderen EU-Ländern den Rest des ALG I zu erhalten. Andersrum gibt es auch die möglichkeit sich Beschäftigungszeiten im europäischen Ausland anrechnen zu lassen, hierfür gibt es das Forumular E303. Viele Grüße Xala |
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