| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo ihr Lieben... ich hatte letzte Woche meine Abschlussprüfung meiner Ausbildung... Mein Chef hat mir schon mitgeteilt, dass ich nicht übernommen werde, da ich eh nicht gerne da bleiben wollte, stört es mich auch nicht.....Beim zuständigen Arbeitsamt habe ich mich schon gemeldet... Da nun noch jemand gekündigt hat, könnte es sein, dass mein Chef demnächst auf mich zukommt und ich nun doch übernommen werden kann, was ich aber ja nicht will...Würde ich trotzdem Arbeitslosengeld bekommen, wenn ich die Übernahme ablehne und bis dahin noch nichts neues gefunden habe??? Im Voraus schon mal vielen Dank |
|
#2
| ||||
| ||||
| Du ist verpflichtet, zumutbare Arbeit anzunehmen und darfst ein Beschäftigugsverhältnis nicht vereiteln. Also Leistungssperre ALG I und ggf. Sanktion bei ALG II, bei ALG II und U25 = 100% bezogen auf den REGELSATZ.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Ausbildung SIG oder IT-SK | minchen1990 | Ausbildung | 2 | 05.08.2009 08:00 |
| Zählt Ausbildung mit bei Anwartschaft für Arbeitslosengeld od.nur Zeit bei neuem AG? | deni87991 | Kündigung | 3 | 18.09.2007 16:58 |
| Übernahme nach der Ausbildung für ungewisse Zeit | NicoS | Arbeitslosengeld ALG I | 3 | 04.04.2007 12:45 |
| Interne Bewerbung auf Übernahme nach Ausbildung | K-DAWG | Anschreiben | 1 | 20.03.2007 00:59 |