Arbeitslosengeld...das ewige Übel..
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Arbeitslosengeld...das ewige Übel..

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  #1  
Alt 30.09.2009, 10:48
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Frage Arbeitslosengeld...das ewige Übel..


Hallo ihr Lieben!

Mittlerweile habe ich das ALG1 bewilligt bekommen^^
Jetzt ist meine Frage wann ich das denn das erste mal bekomme? Also bewilligt ist es ab 1.10., da ich ja jetzt am 30.9 meine Ausbildung fertig habe....bekomm ich dass dann auf den 1.10. oder erst am Ende vom Monat??? Ich steig da nicht ganz durch...
Meine zweite Frage ist, da ich eine Arbeitsstelle, (2 Monatiges Praktikum,deswegen auch das ALG), weiter weg von meinem jetztigen Zuhause habe (bin bis jetzt bei meiner Mutter gemeldet), bin ich im Moment dabei, mir eine Wohnung zu suchen.....wie läuft das ganze denn dann ab?
Was muss ich machen, wenn ich eine gefunden habe? Muss ich irgendwas beachten?
Ich bin recht Ahnungslos, was dieses Amtzeug angeht^^

Ware echt lieb wenn mir jemand helfen könnte...

Ach ja, ich bin jetzt 20 Jahre alt, wenn das von Bedeutung haben

Dank euch schon mal im vorraus
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  #2  
Alt 30.09.2009, 13:45
Benutzerbild von wellen
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wellen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Du solltest

, wenn du in diese neue Wohnung am Praktikumsplatz einziehst, zeitgleich mit dem Tag des ersten Wohnens in der neuen Wohnung einen Antrag
auf Wohngeld gestellt haben.
Dies wird nämlich n i c h t rückwirkend genehmigt, fall du welches erhältst.
Ob du eines erhältst - hängt von deinem monatl. Gesamteinkommen ab.

http://www.geldsparen.de/content/rec...eldrechner.php
Also ALG 1 und dieses Geld für das Praktikum - falls es dafür überhaupt was gibt.


Gruss


wellen
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Die Schule ist nur die Saat -
der Beruf ist die Ernte

Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande.
- keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !!
Wehret den Anfängen!
„Principiis obsta, sero medicina paratur"
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  #3  
Alt 30.09.2009, 13:59
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nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Zitat:
Also ALG 1 und dieses Geld für das Praktikum - falls es dafür überhaupt was gibt.
Vorsicht bei Einkommen aus dem Praktikum. Es könnte sein, dass die Agentur daraus eine Beschäftigung über 15 Stunden wöchentlich strickt und dir das ALG I streicht.

Die Wohnung musst du selber zahlen, die Agentur zahlt keine Kosten der Unterkunft.

Du unterliegst der Erreichbarkeitsanordnung, wenn du umziehst, wechselt die Zuständigkeit der Agentur für Arbeit. Du hälst bitte engen Kontakt zur alten Agentur und anschliessend zur neuen Agentur und meldest deinen Umzug sofort und nachweisbar.

Umzug - www.arbeitsagentur.de

ALG I wird stets zum Ende des Monats geleistet.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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