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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Hallo, ich bin derzeit in einer Ausbildung die offiziell bis 31.08.2008 gehen würde. Da ich sehr gute Leistung in der Schule und im Betrieb erbracht habe, wird meine Prüfung vorgezogen und somit werde ich meine Prüfung Winter 2007 machen. Meine eigentliche Frage hierzu ist, ich möchte nach meiner Ausbildung nach München ziehen, da ich denke das ich in München höhere Chancen habe eine Arbeit zu finden. Ich werde mich auch rechtzeitig beim Arbeitsamt als arbeitssuchend melden, also sprich schon im Sommer diesen Jahres und mich paralell hierzu auch mit meinem Sommerzeugnis schon anfangen in München zu bewerben. Was ist wenn ich nach bestehen meiner Prüfung trotzdem keinen Arbeitsplatz in München erhalte und mich arbeitslos melde, aber trotzdem nach München ziehe, aber zu wenig Arbeitslosengeld erhalte, da ich ja in der Ausbildung auch vom Bruttogehalt her recht wenig verdiene. Ich denke das dann mein Arbeitlosengeld nicht für die Miete ausreichen wird. Kann ich dann auch paralell hierzu Arbeitslosengeld II beantragen die sich an den Kosten für die Miete und Unterkunft beteiligt? Ich will auf jeden Fall von meinem jetzigen Wohnort wegziehen da ich hier null chancen habe auf einen Arbeitsplatz und laut Arbeitsanzeige technisch in München der Markt viel größer ist (hab mich schonmal auf der Arbeitsagentur Seite schlau gemacht). Was meint ihr dazu? Ich glaub ja kaum das mir der Staat verhungern lässt oder? Danke schonmal im Vorraus für eure Infos. |
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#2
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| Zitat:
Doch, eiskalt ! -----> Armut Inititiativen Arme u. Obdachlose Wie alt bist du?
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Hahahah, der war gut. Ich bin 25. |
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#4
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| Ich glaube, jetzt brauche ich mal dein genaues Geburtsdatum. Es müsste mal auseinandergedröselt werden, ob deine Eltern noch unterhaltspflichtig sind (bis 25).
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| ich bin am 12.10.1981 geboren..also sprich bis ich meine prüfung hinter mir habe bin ich 26. |
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#6
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| Zitat:
Hast du dir eigentlich schon mal Gedanken darüber gemacht, dass du in München eine Wohnung findest, die den Hartz IV - ALG II - Richtlinien bzgl. Kosten der Unterkunft entspricht?
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#7
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| Na logo....hab mich schon umgeschaut..gibts genug wohnung die den Richtlinien entsprechen. Die Richtlinie für München ist Mietstufe 4, d.h. bei einer Person ist das maximale 50qm, 325 euro kaltmiete und nebenksten max. 50 euro, das weiß ich schon...wenns mehr ist, wird man evnt. aufgefordert eine andere wohnung zu suchen innerhalb 6 Monaten. |
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#8
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| Lyrexprez, bei Arbeitslosengeld 1 könnte auch ein Wohngeldzuschuss in Frage kommen. Den beantragt man beim zuständigen Wohngeldamt. Arbeitslosengeld 1 und Wohngeld - geht das? Liebe Grüße Bigmama |
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#9
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| Also: ich sehe das so: Du musst dich bei dem Arbeitsamt, dass für deinen jetzigen Wohnsitz zuständig ist, arbeitsuchend melden. Dazu bist du verpflichtet. Dann musst du dich arbeitslos melden. Die Fristen , die du dabei einhalten musst, siehst du hier: Arbeitslosengeld - arbeitsagentur.de Du beantragst ALG I, und wenn ersichtlich ist, dass es nicht zum Leben reicht, aufstockend ALG II. ALG II ist ein ermüdendes Thema, mit der damit verbundenen Eingliederungsvereinbarung sollte man sich vorher befassen, damit man weiss, was man da unterschrieben hat und welche Pflichten damit verbunden sind. § 15 SGB II § 15 SGB II - Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende Wenn ersichtlich ist, dass du auf deinem heimischen Arbeitsmarkt keine Chancen hast, kannst du, um in Arbeit und Brot zu kommen, einen Umzug in's Auge fassen. Für einen Umzug musst du aber die Erlaubnis des Amtes einholen ----> § 22 SGB II § 22 SGB II - Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende Wenn das Amt sein Einverständnis erklärt, ist alles in Butter auf dem Kutter. Wenn das Amt "NEIN" sagt, hast du ein Problem. Du könntest zwar nach München ziehen, aber ohne Unterstützung. Womit wir dann wieder beim Thema "Suppenküche" wären ... Am besten berätst du dich mit deiner örtlichen Arbeitsagentur. Die kennen ja den örtlichen Arbeitsmarkt und sind vielleicht froh, wenn jemand zum Wegzug bereit ist.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#10
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| DAS muss man sich auch auf der Zunge zergehen lassen: http://www.kreis-soest.de/aha2/antra...dnung__EAO.pdf
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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