Arbeitslosengeld I anspruch trotz Kündigung?
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Arbeitslosengeld I anspruch trotz Kündigung?

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  #1  
Alt 27.08.2008, 19:48
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Standard Arbeitslosengeld I anspruch trotz Kündigung?


Hallo zusammen!

Ich weiss es gab schon viele Fragen zu diesem Thema Arbeitslosengeld I... hatte jedoch keinen anderen Thread gefunden der meinen Problem nahe kommt.
Falls ich etwas übersehen haben sollte entschuldige ich mich jetzt schon. *g*
Und zwar bin ich 23 Jahre alt hatte mitte Juli meine Friseurausbildung abgeschlossen und bestanden. Hatte mich sofort als "Arbeitssuchend" und als "Arbeitslos" gemeldet. Also alles völlig korrekt. In den 2 Wochen, wo ich quasi "Arbeitslos" war hab ich mich um eine Stelle bemüht und auch in den 2 Wochen eine gefunden.
Demnach war ich also 2 Wochen arbeitslos was ich aber verkraften konnte, weil ich ja wusste das ich dann zum 1. Juni eine Stelle hätte.

So jetzt hab ich den Job (Probezeit beträgt 6 Moanate) seit ca. 2 Monaten und für mich hat sich herausgestellt das der Job bzw. der Laden nichts für mich ist, weil die Arbeitszeiten zu krass sind wir haben ständigen wechsel von früh & spät schichten. Und das komplette Arbeitsumfeld sagt mir überhaupt nicht zu und ich habe schon regelrechte Angst dort arbeiten zu gehen.
Ich werde ständig beobachtet und ich fühle mich dann in meiner Arbeit nicht sicher na ja, jedenfalls habe ich für mich rausgefunden, das es der falsche Job/ oder Laden für mich ist.
Zudem zahlt das Arbeitsamt für meine "mitarbeit" im Salon (eine Kette) einen Zuschuss, sprich 30 % meines Lohns!!!! (die Unternehmen können diesen "Zuschuss" beantragen)
(Da kann ich eh von ausgehen, das ich nach 4 Monaten weg bin...quasi billige arbeitskraft)

Außerdem habe ich im Januar vor mich weiterzubilden und für einen Monat eine Visagistenausbildung zu absolvieren. Die ich selbst bezahle werde!


So: jetzt stellt sich meine Frage:

Wenn ich gekündigt werde aus irgendeinen Grund.. habe ich dann Anspruch auf Arbeitslosengeld I obwohl ich dann in der Probzeit gekündigt worden bin???
Oder hab ich erst nach ABlauf der Probezeit Anspruch auf Arbeitslosengeld I ??
(Ich habe Miete zu bezahlen deswegen frage ich, ob ich abgesichert bin...)

-Und wenn ich kündigen würde bekomme ich wohl eine Sperre oder?
Würde ich denn nach ABlauf der Sperre dann Arbeitslosengeld I bekommen?

Es wäre super lieb von euch, wenn ihr mir Antwort geben könntet.
Denn momentan ist das kein Zustand für mich...*seufzt*
Ich Danke euch jetzt schon mal!
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  #2  
Alt 27.08.2008, 22:18
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So: jetzt stellt sich meine Frage:

Wenn ich gekündigt werde aus irgendeinen Grund.. habe ich dann Anspruch auf Arbeitslosengeld I obwohl ich dann in der Probzeit gekündigt worden bin???

Wenn du Anwartschaft auf ALG I erworben hast, kannst du ALG I beantragen. Eine Sperrfrist von drei Monaten tritt erst dann ein, wenn du an deiner Kündigung mitgewirkt hast, also z.B. die Kündigung provoziert hast oder ein Aufhebungsvertrag unterschrieben wurde.

Oder hab ich erst nach ABlauf der Probezeit Anspruch auf Arbeitslosengeld I ??
(Ich habe Miete zu bezahlen deswegen frage ich, ob ich abgesichert bin...)

Die Probezeit spielt hier keine Rolle. Da man in der Probezeit jederzeit ohne Angabe von Gründen gefeuert werden kann, sollte man während der Probezeit arbeitsuchend gemeldet bleiben und grundsätzlich den § 37 b SGB III beachten.

-Und wenn ich kündigen würde bekomme ich wohl eine Sperre oder?

Ja !


Würde ich denn nach ABlauf der Sperre dann Arbeitslosengeld I bekommen?

Ja. Aber ALG I wird immer erst am Ende des Monats ausgezahlt, das bedeutet, du bekommst dein ALG I erst am Ende des 4. Monats.

Alternativ müsstest du - auch im Hinblick auf die Höhe des ALG I - ALG II erwägen, das aber leider bezogen auf die U25-Problematik auch nicht die reine Freude ist. Bitte vermeide unbedingt Arbeitslosigkeit/ die Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld und eine wie immer geartete Leistungssperre.
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Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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  #3  
Alt 06.08.2009, 14:20
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Cengiz befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo Nontestatum!

Was genau bedeutet denn,
ALG 1 erst am Ende des 4.Monats
bekommen. Ist damit immer in
vier Monaten gemeint?
Wenn ja, wie hoch ist die ALG 1?
Würde mich über eine kurze Antwort
freuen und bedanke mich im Voraus.

Gruß
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  #4  
Alt 28.02.2010, 15:52
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cronimo befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Küdigung bei Zuschuß

Hallo, wenn Eingliederungszuschüsse an Deinen Arbeitgeber gezahlt werden, wirst Du sicherlich nicht so einfach gekündigt. Durch den Zuschuss ist Dein Arbeitgeber in der Pflicht die vertraglich festgesetzte Zeit einzuhalten, ansonsten muß er zurückzahlen.
Ich würde einfach zum Arbeitsamt gehen und das mit dem Sachbearbeiter besprechen. Wenn man Dich in einem Projekt für Jugendliche unter 25 J. unterbringt dauert das in der Regel 8 Monate, damit kannst Du Deine Fortbildung erst mal vergessen.

Arbeitslosengeld errechnet sich aus dem Verdienst der letzten 3 Monate mit einem Anspruch für 12 Monate.

Ich denke Du wirst den Frust über Dich ergehen lassen müssen.

Viel Glück
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  #5  
Alt 28.02.2010, 16:17
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Arbeitslosengeld errechnet sich aus dem Verdienst der letzten 3 Monate mit einem Anspruch für 12 Monate

Habe ich eine Gestzesänderung verpasst?
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  #6  
Alt 28.02.2010, 16:18
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Anspruchsdauer ALG1
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  #7  
Alt 01.03.2010, 06:29
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Ich meinte eher, die Berechnung aus den letzten 3 Monaten für 12 Monate. Versteh ich irgendwie nicht. War immer drauf aus 24 Monate sozialpflichtig gearbeitet, die Berechnung daraus ergibt 12 Monate ALG I.
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  #8  
Alt 01.03.2010, 07:54
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Die Berechnung des ALG1 setzt sich aus den Letzten 12 Monaten zusammen...

Bemessungszeitraum ALG1

24 Monate ist die Rahmenfrist
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