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#1
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| Hallo Leute, bin neu hier und hab schon eine komplizierte frage... War jetzt 3 Jahre im Mutterschaftsurlaub. Am 01. Februar 09 habe ich meine Vollzeitstelle angetreten und wurde gekündigt. Habe dann 1,1/2 Monate Arbeitslosengeld I bezogen. Jetzt wurde mir ein 400 € Job angeboten. Unter vorteuschung anderer Arbeitszeiten habe ich diesen Vertrag unterschreiben,entsprechend weitere Bezüge vom Arbeitsamt abgelegt, obwol ich nur 13 Stunden die Woche arbeite. Fühle mich vom neuen Arbeitgeber übern Tisch gezogen und möchte aufgrund dessen wieder in Arbeitslosengeld I. Bekomme ich wegen dem 400 € Job überhaupt noch den vollten ALG I, den ich zuvor bezogen habe???? Bitte um Hilfe und im voraus ein Dankeschön |
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#2
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| Hey, Natürlich bekommst du bei einem 400€ Job noch Alg1,vorrausgesetzt Du Arbeitest weniger als 15 Stunden die Woche...Ab 15 Wochen Stunden zählst Du nicht mehr als Arbeitslos. Du hast beim Alg1 einen Freibetrag von 165€ und kannst dazu noch Fahrt und Werbungskosten geltend machen...
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Angel1001 (29.03.2009) | ||
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#3
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| hi danke für die schnelle antwort, mich interessiert aber, ob ich noch anspruch auf das alte arbeitslosengeld habe, wenn ich denn 400€job sofort wieder aufhöre???? Und ob ich bei dem 400€ job selber kündigen darf.... da ich ja mit der arbeitszeit über denn tisch gezogen wurde???????? LG angel |
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#4
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| Der 400€ Job hat keinerlei Auswirkungen auf das Alg1,Du hast den Kompletten Anspruch auf deinen Restanspruch vom Alg1.. Wegen der Eigenkündigung dürfte es laut Gesetz keine Sperrzeit geben,da für dich keiner der Punkte in Betracht kommt.. Sperrzeit Alg1 Auch das lesen... Alles gute...und Gruß aus Dortmund..
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Angel1001 (29.03.2009) | ||
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#5
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| danke aber noch fogender punkt: telefonisch wurden andere arbeitszeiten vereinbart, als er mir nach vertragsabschluss nannte, er hat im vertag keine schriftlich festgehaltenen Arbeitzeiten angegeben. |
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#6
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| Das ist unerheblich,für Dich greift §144 SGBIII Absatz 1 Satz 1 nicht,da du schon bei dem 400€ Job als Arbeitslos gezählt hast und somit deine Arbeitslosigkeit auch nicht herbeigeführt haben kannst...
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Angel1001 (29.03.2009) | ||
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#7
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| Als ich ALG 1 empfangen hatte, hatte ich den 165 € Job angenommen !! Meine Bearbeiterin meinte, bis zu 100 bzw weniger kann ich dazu verdienen und der Rest wird abgerechnet!! Ich hatte zu der Zeit das Gefühl gehabt, von der ARGE übers Ohr gehauen worden zu sein!! Aber wie sollt ich schon beweisen, was wirklich rechtens ist, wenn ich noch nicht mal wusste wieviel ich wirklich dazu verdienen darf !! Im nachhinein, hatte ich warscheinlich + - 0, da ich noch nachzahlen durfte !! Wenn das nicht rechtens von der ARGE war, kann man immernoch Wiederspruch einlegen?? (2007 hatte ich den Nebenjob) |
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#8
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| Hey, Wiederspruch nicht,aber einen Überprüfungsantrag nach §44 SGB X Absatz 4 Ist im Prinzip dasselbe,dabei werden deine Bescheide der letzten 4 Jahre Überprüft und gegebenfalls dir vorenthaltene Leistungen nachgezahlt... Freibeträge beim Alg2: § 30 SGBII Ich gehe mal davon aus,das wir hier von Alg2 reden(Hartz4)...
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