Arbeitslosengeld I & II Sperre was nun?
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Arbeitslosengeld I & II Sperre was nun?

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  #1  
Alt 26.10.2011, 11:46
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Unglücklich Arbeitslosengeld I & II Sperre was nun?


Hallo Liebe Forummitglieder

vielleicht kann mir einer von euch helfen, oder hat es schon selbst durchgemacht.. ich wurde von meinen Ausbildungsbetrieb (kurz vor Beendigung der Lehre) gekündigt - habe daraufhin Arbeitslosengeld I & II beantragt, habe durch die Kündigung jedoch eine Sperrzeit von 3 Monaten bekommen. (bei Arbeitslosengeld I & II) was nun? Ich habe eine eigene Wohnung.. Meine Eltern zahlten 3 Monate meine Miete & die Kosten für Lebensmittel haben sie auch übernommen. Wer fragt mich ob meine Eltern überhaupt noch existieren? was wenn nicht? Wer "hilft" mir in der "Sperrzeit"?
siehe Miet - & Lebensmittelkosten?

ich hoffe einer von euch kann mir helfen

Gruß Jule
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  #2  
Alt 26.10.2011, 12:12
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Wann wurdest du gekündigt, ist die Kündigung berechtigt?
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  #3  
Alt 26.10.2011, 12:13
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Wie alt bist du?
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  #4  
Alt 26.10.2011, 12:26
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Standard AW: Arbeitslosengeld I & II Sperre was nun?

Ich würde sagen das die Kündigung schon zu 70 % berechtigt war.. habe jedoch Widerspruch für diese Sperrzeit eingelegt, Anwalt läuft blabla..

20! aber ich schätze das steht hier nicht zur Sache!
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  #5  
Alt 26.10.2011, 13:18
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Die eigentliche Frage wäre gewesen, ob du eine Chance gehabt hättest, deinen Ausbildungsplatz zu erhalten und gegen die Kündigung Kündigungsschutzklage zu erheben.

Die nächste Frage wäre gewesen, ob du weiterhin die Berufsschule besuchst bzw. die Abschlussprüfung auch ohne Ausbildungsbetrieb anstrebst, deine IHK würde dich zu diesem Thema informieren.

Eine weitere Frage wäre, ob dir zusätzlich oder ersatzweise zu ALG I auch ALG II zusteht, dazu ist die Altersangabe erforderlich.

- Bitte melde dich ggf. bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend, dann kann Kindergeld bezogen werden.

- Bei ALGI kann Wohngeld beantragt erden, es kann aber sein, dass Wohngeld wegen Unterdeckung des Bedarfes abgelehnt und auf ALG II verwiesen wird. Für Personen unter 25 kann die Bewillgung von ALG II aber schwerig werden, weil Einkommen und Vermögen der Eltern berücksichtigt werden.

War die Kündigung rechtens, ist auch die Sperrzeit rechtens.

ALG I istklar, istbwilligt, aber mit Sperrzeit. Was ist mit ALG II, wurde ALG II bewilligt oder abgelehnt? Wenn bewilligt wure, was wurde bewilligt: Regelsatz und / oder Kosten der Unterkunft ?
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  #6  
Alt 26.10.2011, 13:33
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Nein, ich besuche keine Berufsschule mehr
& ja ich hätte eine Möglichkeit gehabt einen "neuen" Betrieb zu finden
der mich übernimmt. Aber das sind ja auch nicht meine eigentlichen Fragen.
Mit der "Ausbildung" habe ich abgeschlossen, ich beginne nä. Jahr eine Neue.

Kindergeld beziehe ich!! das ist auch nicht meine Frage. :P

Arbeitslosengeld I & II (bei II aber nur Wohnungszuschuss) ist Bewilligt worden.

jedoch habe ich wie ich schon sagte, bei beiden eine Sperrzeit von 3 Monaten bekommen.. ob diese rechtens ist oder nicht, war auch nicht meine Frage!!!

sondern mich hat keiner danach gefragt wie ich die 3 Monate OHNE Geld
auskomme & ob meine Eltern noch existieren!! was WÄRE gewesen wenn meine Eltern selbst HARTZ V beziehen & mich finanziell nicht unterstützen könnten? (was ein glück ja nicht so ist) oder wie viel sie monatlich einnehmen. NICHTS!!!

von irgendwas hätte ich die 3 Monate ja leben müssen..
sprich Miete & Lebensmittel.

was wäre dann gewesen?

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  #7  
Alt 26.10.2011, 13:52
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Standard AW: Arbeitslosengeld I & II Sperre was nun?

Ich sehe das so:

Dir wurde ALG II gewährt, wobei das ALG I angerechnet wird.

Wenn jetzt das ALG I ausfällt, kannst du dafür ersatzweise ALG II beantragen.

Allerdings wäre es dann so, dass die Sperre aus ALG I in das ALG II hineinwirkt.

Bei Personen bis 25 wird der ALG II - Regelsatz zu 100% gestrichen, die Kosten der Unterkunft werden jedoch weiterhin gewährt.

Du müsstest jetzt mit dem Jobcenter klären, ob meine Darstellung richtig ist.
Evtl. müsstest du noch erforderliche Anträge stellen.

Bei einer ALG II - Sanktion hättest du evtl. die Möglichkeit, Sachleistungen (sprich: Lebensmittelgutscheine) zu beantragen. Ob sich der Aufwand lohnt, müsstest du an Ort und Stelle in Erfahrung bringen.

Leistungen, die deine Eltern für dich erbrngen, werden beim ALG II angerechnet, evtl. verliert du deinen kompletten ALGII -Anspruch, siehe § 3 SGB II, § 60 SGB I. Also aufgepasst!

Wenn ich jetzt wieder quassele und nicht gestellte Fragen beantworte, bitte ich höflichst um Pardon
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  #8  
Alt 26.10.2011, 14:19
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Zitat:
Zitat von Jule____ Beitrag anzeigen
Nein, ich besuche keine Berufsschule mehr
& ja ich hätte eine Möglichkeit gehabt einen "neuen" Betrieb zu finden
der mich übernimmt. Aber das sind ja auch nicht meine eigentlichen Fragen.
Mit der "Ausbildung" habe ich abgeschlossen, ich beginne nä. Jahr eine Neue.

Kindergeld beziehe ich!! das ist auch nicht meine Frage. :P

Arbeitslosengeld I & II (bei II aber nur Wohnungszuschuss) ist Bewilligt worden.

jedoch habe ich wie ich schon sagte, bei beiden eine Sperrzeit von 3 Monaten bekommen.. ob diese rechtens ist oder nicht, war auch nicht meine Frage!!!

sondern mich hat keiner danach gefragt wie ich die 3 Monate OHNE Geld

Das muss auch keiner fragen. Nach § 2 SGB II ist jeder verpflichtet, seine Bedürftigkeit mit allen möglichen Mitteln zu vermeiden bzw. zu beseitigen, wenn du das nicht schaffst, kannst du - musst aber nicht - Unterstützung der öffentlichen Hand beantragen. Keine Behörde muss dir hinterherlaufen, am besten wäre es, du kratzt ab, denn ein Sozialbegräbnis ist alemal billiger, als monatelang den Steuerzahlerzu belasten. Google mal zu dem Thema unter dem Suchbegriff "Andre Kirsch, Speyer".

auskomme & ob meine Eltern noch existieren!! was WÄRE gewesen wenn meine Eltern selbst HARTZ V beziehen & mich finanziell nicht unterstützen könnten? (was ein glück ja nicht so ist)

Dann wärest du vermutlich auf elterlichen Wohnraum verwiesen worden und deine Eltern hätten ALG II beantragen müssen. Du wärest dann Mitglied der elterlichen Bedarfsgemeinschaft gewesen und über diese BG versorgt. Diese Regelung gilt, bis du 25 bist.



oder wie viel sie monatlich einnehmen. NICHTS!!!

Deine Eltern haben sicherlich Einkommen, von irgendwas müssen sie ja leben. Es könnte durchaus so aussehen, dass deine Elternz.B. Haus- und Grundbesitz beleihen müssten

von irgendwas hätte ich die 3 Monate ja leben müssen..
sprich Miete & Lebensmittel.

Zwischen Antragstellung für soziale Unterstützungsleistungen und deren Bewilligung kann durchaus ein längerer Zeitraum liegen, sagen wir beispielsweise mal drei Monate. Das bedeutet für den Hilfesuchenden, dass er in dieser Zeit von Licht, Luft und Liebe leben muss und von den mildtätigen Gaben gütiger Menschen und Organisationen, schau dir dazu bitte die Mittagstische der christlichen Gemeinden an, evtl. auch der TAFEL und ähnlicher Organisationen. .

Es gibt auch die Möglichkeit des Vorschusses nach § 42 SGB I, der deckt aber nicht alle Lebensbereiche ab.


was wäre dann gewesen?

Merke:

Deutschland entsolidarisiert sich, die Behörden lassen dich eiskalt krepieren.

Auch wenn einige es nicht hören wollen: die Kirchenaustritte müssen ein Ende finden, denn die Kirchen bilden ein Gegengewicht zu behördlicher Arroganz und Überheblichkeit. Die Kirchen bilden die letzte Bastion vor dem totalen sozialen Absturz, darüber sollte sich der Bürger im Klaren sein.
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