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#1
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| Hallo zusammen ich bin es mal wieder. Ich hoffe Nonte ist auch hier unterwegs, denn ich brauche mal wieder Eure Hilfe. Nachdem ich lange um meine Arbeitsbescheinigung kämpfen musste, tut sich bei mir die nächste Frage auf: der Arbeitgeber hat das Arbeitsverhältnis am 04.05.2008 rückwirkend zum 30.04.2008 per Aufhebungsvertrag mit mir beendet. Für mich war das kein Problem, denn ich konnte am 05.05.2008 die neue Arbeitsstelle antreten, die mir aber leider noch während der Probezeit am 16.09.2008 gekündigt wurde. Muss ich nun mit Einbußen beim Arbeitslosengeld I rechnen? |
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#2
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| Wenn die neue Beschäftigung die du nach dem Aufhebungsvertrag geschlossen hast unbefristet war, hast du nichts zu befürchten, handelte es sich jedoch dabei um eine befristete Beschäftigung kannst du sehr wohl mit dem Eintritt einer Sperrzeit rechnen. |
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#3
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| Hallo Tobs, danke für deine Antwort. Das darauf folgende Arbeitsverhältnis ist nicht befristet gewesen. Wenigstens etwas. |
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#4
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| Naja, wenn man so schnell helfen kann, tut man es doch gerne. Ich gehe natürlich davon aus, du hast auch nicht zur Kündigung beigetragen (z.B. vertragswidriges Verhalten), denn dann ist natürlich immer die Prüfung einer Sperrzeit vorzunehmen. |
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#5
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| Die Kündigung fand noch in der Probezeit statt. Habe mir für das Unternehmen den Hintern aufgerissen und dann bekommt man als Dank einen Arschtritt. Zu dem anderen Arbeitgeber kann ich sagen, dass der mich sehr viel alleine gelassen hat. Ich durfte dann sein Verhalten ausbaden und letztendlich blieben die Mandanten weg. Ist auch nur ein Ein-Mann-Betrieb gewesen. Tja und was die Bezahlung anbelangt, musste ich ein bis zwei Wochen warten und sowas ist ja nicht normal. |
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#6
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| Naja aber auch in der Probezeit kann eine Kündigung wegen vertragswidrigem verhalten stattfinden...... |
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#7
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| Vertragswidrig habe ich mich nicht verhalten das geht auch aus der Arbeitsbescheinigung hervor. Dann hätte ja eine fristlose Kündigung erfolgen müssen. Morgen habe ich mein nächstes Vorstellungsgespräch. |
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