Hallo zusammen,
bin ein interessierter Leser eurer Beiträge und hab da mal eine Frage was meine momentane Situation betrifft.
Ich beziehe seit 01.11.2008 Alg I und dies bis zum 01.11.2009. Habe nun vom 10.11.2008 bis 18.05.2009 eine Weiterbildung mit Bildungsgutschein der Agentur absolviert. Meine Frage ist nun, ob sich meine Frist vom 01.11.2009 um 3 Monate verlängert, dass mir also diese Monate angerechnet werden ( so wurde mir dies bei der Agentur mündlich erklärt ). Ich habe momentan den Gedanken mich mit dem Wissen der Weiterbildung selbstständig zu machen. Wenn ich diese Verlängerung bekommen würde, könnte ich mich noch etwas intensiver um die Firmengründung kümmern ( Aufträge sind uns so gut wie sicher ).
Freue mich auf eure Antworten
Euer Holzfäller