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#1
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| Hallo, ich hoffe mir kann jemand hier helfen. Ich bekomme seit März ALG 1 und such zwar fleissig nach einer Arbeitsstelle seither, jedoch bin ich nur an befristeten Stellen interessiert, da ich Ende des Jahres das Land verlassen werde. Nebenher kellner ich aushilfsweise paar Std in der Woche (unter 15std) auf 400EUR Basis und mein ALG1 wurde deswegen natürlich gekürzt. Das zu meiner Situation. Meine Frage bezieht sich eigtl auf was anderes: da ich nur befristet was suche, hab ich Angst, dass ich zu Unrecht ALG1 krieg Also weil ich eben eh vorhabe zu gehen... Aber ich bin eben auf das Geld angewiesen (wohne allein) bis ich gehe... Kann mir das Amt das Geld verweigern, wenn ich denen mitteile, ich suche nur was für paar Monate oder wärt Ehrlichkeit doch am längsten?? Ich weiss nicht weiter, bitte um Rat! |
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#2
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| Wenn du ALG I beziehst, darfst du versicherungsunschädlich bis zu 14,99 Stunden arbeiten, aber soviel verdienen, wie du möchtest. Von dem erzielten Lohn bleibt dir aber nur der Freibetrag von 165€ nach § 141 SGB III. Dein ALG I wird dir also nicht gekürzt, sondern dein Einkommen wird angerechnet. Um ALG I beziehen zu können, musst du als Gegenleistung Bewerbungsbemühungen nachweisen und vermittelbar sein. Du darfst selbstverständlich auf befristete Jobs annehmen. Du selber darfst aber keine Befristung veranlassen oder zum Jobverlust beitragen (selber kündigen, Aufhebungsvertrag). An deiner Stelle würde ich Vollzeit arbeiten und dann rechtzeitig kündigen. Deine bisher erworbene und nicht verbrauchte Anwartschaft auf ALG I bleibt dir vier Jahre lang erhalten. Solltest du innerhalb dieser Frist wieder aus dem Ausland zurückkehren, könntest du die Anwartschaft aufbrauchen. Abzüglich einer dreimonatigen Sanktion natürlich, aber aus deinem Vollverdienst könntest du entsprechende Rücklagen bilden.
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
AmericanDream (10.04.2008) | ||
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#3
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| Ja, wie schon gesagt, ich hab ja bereits den Nebenjob gemeldet und gerade den Brief bekommen mit der Neuberechnung des ALG 1. Ich krieg jetzt knapp 400EUR ALG. Des Vollzeit arbeiten ist aber so eine Sache. Wenn ich in meinem erlernten Beruf (kaufmännnisch) weiter arbeiten würd, ist das doch alles etwas komisch, wenn ich einen Job annehm, aber genau weiss, ich kündig wieder sobald die Probezeit vorbei ist?? Bis ich einen tollen Job krieg geht ja auch einige Zeit um, denk ich (bisher hab ich auch nur Absagen bekommen) und wenn dann Mai oder so ist, weiss ich gar net, ob sich das noch lohnt (bis Oktober) ?! Weisst du was ich mein? Man hat ja Probezeit und Kündigungsfristen. Also auch dem AG gegenüber wäre das doch unfair? Oder was meinst du? |
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#4
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| Wie alt bist du? Gut, du bist zwar Kaufmann, aber wer hindert dich daran, als z.B. Produktionshelfer bei einer Zeitarbeitsfirma zu arbeiten?
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#5
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| 26 Jahre, weiblich! Stimmt schon, hatte ich auch schon daran gedacht, mich haben dann aber diese Firmen eher abgeschrocken, weil ich viel im Internet gelesen hab, dass die einen nicht mehr aus einem Vertrag lassen. Naja, Danke fuer deinen Rat, ich werd mir das mal durch den Kopf gehen lassen...!! |
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#6
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| Wohnst du eigentlich noch im Elternhaus? Oder eigene Wohnung? Wenn du 400 € ALG I und einen Freibetrag von 165€ hast, dann könntest du eigentlich noch ALG II beantragen. (Die U25-Regelungen betreffen dich ja nicht mehr). ALG II würde dann noch als Aufstockung gezahlt. Lasse dir das ggf. mal bei der ARGE/Jobcenter ausrechnen.
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#7
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| Ich wohn in einer eigenen Wohnung. Lohnt die ganze Prozedur denn? Also dauert die Beantragung und Genehmigung net genauso lang wie beim ALG 1? Was ist ALG 2 eigtl ?? |
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#8
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| ALG II = Hartz IV = Grundsicherung für Arbeitsuchende ALG II umfasst als Leistung die Miete mit Nebenkosten UND 347€. ALG I und Zuverdienst wird angerechnet. Vom Zuverdienst bleibt dir ein Freibetrag. www.arbeitsmarktreform.de
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