Arbeitslosengeld läuft aus
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Arbeitslosengeld läuft aus

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  #1  
Alt 23.08.2010, 17:43
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Standard Arbeitslosengeld läuft aus


Hallo

Ich bin nun leider seit 28 August 2009 Arbeitslos und somit endet auch Ende der Woche meine Leistungen vom Amt.

Ich sollte mich nun diese Woche beim Arbeitslosengeld 2 Amt melden nun befürchte ich das ich von dennen kein Geld bekomme da mein Vater Arbeiter ist und meine Mutter Arbeitslosengeld 1 Bezieht.

Nun zu meiner Frage

Kann ich mich bei der Agentur fuer Arbeit abmelden oder geht das Automatisch? da meine Betreuerin sagte das ich ende September wieder einen Termin bekommen werde obwohl ich keine Leistungen mehr beziehe ?

Da ich 19 Jahre bin und eine abgeschlossene Berufsausbildung habe,bekomme ich da weiterhin Kindergeld ? oder nur wenn ich auch bei der Agentur fuer Arbeit als Leistungslos Arbeitssuchend gemeldet bin?

Vielen Dank im Vorraus !
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  #2  
Alt 24.08.2010, 02:14
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Standard AW: Arbeitslosengeld läuft aus

BMFSFJ - Familie - Das Kindergeld

Du bekommst bis 21 Kindergeld. Also bitte beantragen.

Dazu musst du mindestens bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet sein.

Bitte prüfe daher, wie lange du noch auf der Basis der bisherigen Eingliederungsvereinbarung von der Agentur betreut wirst, anstonsten musst du dich um eine neue EGV kümmern.

Vereinfacht ausgedrückt, sind deine Eltern verpflichtet, dich bis 25 zu versorgen.

Es sind also üblicherweise deine Eltern, die einen ALG II - Antrag stellen müssen. Du wärest dann Mitglied in deren Bedarfsgemeinschaft und wärest über diese BG versorgt.

Über einen ALG II - Rechner im Internet könnt ihr zumindest grob ausrechnen, ob ihr ALG II erhalten könnt.

Wenn sich herauskristallisiert, dass ihr für ALG II zuviel Einkommen habt, stellt ihr bitte einen Wohngeldantrag.
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  #3  
Alt 24.08.2010, 22:26
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Standard AW: Arbeitslosengeld läuft aus

Also verstehe ich das Richtig auch wenn ich keine Leistungen beziehe muss ich trotzdem leistungslos bei der Arbeitsagentur gemeldet sein um Kindergeld weiterhin zu beziehen?

Sollte das ALG 2 wie ich befürchte nicht genehmigt werden soll ich Wohngeld beantragen?
Mein Vater hat eine Arbeit und meine Mutter ist derzeit arbeitslos gemeldet.

Was ist der das Maximale Einkommen was die Eltern haben dürfen ?`gibts da eine Grenze?


Zum Wohngeld : Muss ich das beantragen oder meine Eltern ? wie Rechnet das sich zusammen kann das auch abgelehnt werden? Wir wohnen zur Miete in einen Mehr Familien Haus

Vielen dank für die Vorrige Antwort

Geändert von Nemesis1990 (24.08.2010 um 22:31 Uhr)
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  #4  
Alt 25.08.2010, 00:50
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Standard AW: Arbeitslosengeld läuft aus

Zitat:
Zitat von Nemesis1990 Beitrag anzeigen
Also verstehe ich das Richtig auch wenn ich keine Leistungen beziehe muss ich trotzdem leistungslos bei der Arbeitsagentur gemeldet sein um Kindergeld weiterhin zu beziehen?

Korrekt. Zumindest erleichtert die Meldung den Kindergeldbezug deutlich.

Sollte das ALG 2 wie ich befürchte nicht genehmigt werden soll ich Wohngeld beantragen?
Mein Vater hat eine Arbeit und meine Mutter ist derzeit arbeitslos gemeldet.

Das Beste wäre, wenn du und deine Mutter zur Wohngeldstelle gehen und ihr euch dort erkundigt. Ihr könnt dann bereits nähere Angaben machen und man kann dann bereits im Vorfeld klären, ob die Voraussetzungen für Wohngeld gegeben sind.

Was ist der das Maximale Einkommen was die Eltern haben dürfen ?`gibts da eine Grenze?


Zum Wohngeld : Muss ich das beantragen oder meine Eltern ? wie Rechnet das sich zusammen kann das auch abgelehnt werden? Wir wohnen zur Miete in einen Mehr Familien Haus

Vielen dank für die Vorrige Antwort
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  #5  
Alt 19.09.2010, 12:48
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Guten Tag nochmal zu der Kindergeldfrage

Ich bekomm nun aller 3 Wochen eine Einladung vom Arbeitsamt und jedes mal will die mit mir über mein Bewerberangebot sprechen und meine Berufliche Situation.Natürlich hätte ich nichts dagegen wenn es mir doch was bringen würde. Ich hab bis jetzt insgesamt 2! Bewerberangebote von der Agentur bekommen.Ich bemüh mich ja selber ich schreib etwa 20 Bewerbungen im Monat. Nun meine Frage wenn ich dort nicht mehr hingehe bekomm ich ja eine Speere von 12 Wochen? betrifft das auch das Kindergeld? kann ich mich da komplett abmelden und somit meine Bemühungen der Kindergeldstelle melden? Oder muss ich weiter auf diesem Amt bleiben um Kindergeld zu beziehen?
Ich bin derzeit als Leistungslos da gemeldet ?!

Vielen Dank im Vorraus
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  #6  
Alt 19.09.2010, 14:03
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Zitat:
Zitat von Nemesis1990 Beitrag anzeigen
Guten Tag nochmal zu der Kindergeldfrage

Ich bekomm nun aller 3 Wochen eine Einladung vom Arbeitsamt und jedes mal will die mit mir über mein Bewerberangebot sprechen und meine Berufliche Situation.

Das ist ein normaler verwaltungstechnischer Vorgang, dem man weiter keine Bedeutung beimessen sollte. Leider musst du diese "Besprechung" über dich ergehen lasen.

Natürlich hätte ich nichts dagegen wenn es mir doch was bringen würde.

Nichts ist so schlecht, dass es nicht doch zu etwas Nütze sei. Diese sinnlosen Besprechungen trainieren deine Leidensfähigkeit, das ist für später wichtig, wenn du mal ALG II beantragen solltest.

Ich hab bis jetzt insgesamt 2 ! Bewerberangebote von der Agentur bekommen.

Immerhin hast du überhaupt welche bekommen ...

Ich bemüh mich ja selber ich schreib etwa 20 Bewerbungen im Monat. Nun meine Frage

wenn ich dort nicht mehr hingehe bekomm ich ja eine Speere von 12 Wochen?

Du hast Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung, verletzt du die EGV, kann man dich für drei Monate aus der Betreuung ausschliessen, das heisst dann auch: keine Bewerbungskostenerstattung.

betrifft das auch das Kindergeld? kann ich mich da komplett abmelden und somit meine Bemühungen der Kindergeldstelle melden? Oder muss ich weiter auf diesem Amt bleiben um Kindergeld zu beziehen?
Ich bin derzeit als Leistungslos da gemeldet ?!

Wenn du ausbildungssuchend bei der Agentur für Arbeit gemeldet bist, kannst du Kindergeld bekommen. Meldest du dich ab, müsstest du Bewerbungsbemühungen der Kindergeldkasse gegenüber nachweisen, diesen Nachweis zu führen müsste genauso ätzend sein wie die Besprechungen bei der Agentur.

Ich würde mich da nicht abmelden, alleine schon deshalb, um zu gegebener Zeit einen Nachwesi über eine Langzeitarbeitslosigkeit führen zu können.

Bei Langzeitarbeitslosigkeit ist es wahrscheinlicher, dass man auch mal einen mehr oder weniger interessanten Kurs spendiert bekommt.


Vielen Dank im Vorraus
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  #7  
Alt 19.09.2010, 22:01
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-Du hast Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung, verletzt du die EGV, kann man dich für drei Monate aus der Betreuung ausschliessen, das heisst dann auch: keine Bewerbungskostenerstattung.-

Bekomm ich nicht mehr wie meine Betreuerin es sagte da ich ja derzeit als Leistungslos gemeldet bin hab eine abgeschlossene Berufsausbildung


-Wenn du ausbildungssuchend bei der Agentur für Arbeit gemeldet bist, kannst du Kindergeld bekommen. Meldest du dich ab, müsstest du Bewerbungsbemühungen der Kindergeldkasse gegenüber nachweisen, diesen Nachweis zu führen müsste genauso ätzend sein wie die Besprechungen bei der Agentur.

Ich würde mich da nicht abmelden, alleine schon deshalb, um zu gegebener Zeit einen Nachwesi über eine Langzeitarbeitslosigkeit führen zu können.

Bei Langzeitarbeitslosigkeit ist es wahrscheinlicher, dass man auch mal einen mehr oder weniger interessanten Kurs spendiert bekommt. -


Möglich ist es aber ? Lieber schick ich die Eigenbemühung an die Stelle als mich weiter mit meiner Betreuerin zu "streiten" . Hat vieleicht jeder eine andere Auffassung

Alg 2 Antrag wurde Ende August gestellt !
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  #8  
Alt 20.09.2010, 06:10
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Zitat:
Alg 2 Antrag wurde Ende August gestellt !
... dann müsstest du sowieso in den Zuständigkeitsbereich der Arge/Jobcenter gewechselt sein, und dürftest eigentlich nicht mehr von der Agentur für Arbeit betreut werden.



Zitat:
Bekomm ich nicht mehr wie meine Betreuerin es sagte da ich ja derzeit als Leistungslos gemeldet bin hab eine abgeschlossene Berufsausbildung
Wenn man bei der Agentur für Arbeit leistungslos arbeitsuchend gemeldet ist, heisst das nicht, dass man grundsätzlich keine Bewerbungskostenunterstützung bekommen kann. Möglich, dass das so bei einer einzelnen Agentur so gehandhabt wird, um das Budget zu schonen, aber ein grundsätzlicher Nicht-Anspruch wäre mir nicht bekannt.
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  #9  
Alt 20.09.2010, 11:57
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. dann müsstest du sowieso in den Zuständigkeitsbereich der Arge/Jobcenter gewechselt sein, und dürftest eigentlich nicht mehr von der Agentur für Arbeit betreut werden.


Das Arbeitsamt sagte solange der Bescheid nicht durch ist werde ich weiter hin bei der Arbeits Agentur gemeldet sein
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