Arbeitslosengeld nach Arbeit in Finnland
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Arbeitslosengeld nach Arbeit in Finnland

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  #1  
Alt 21.01.2010, 17:24
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Saprimea befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo,

ich werde, nachdem ich 2,5 Jahre in Finnland gearbeitet habe, Ende Februar wieder zurück nach Deutschland gehen. Jetzt hab ich folgende Fragen: brauche ich die Form E301 oder E303? Jeder sagt irgendwie etwas anders. Und: Habe ich Anspruch auf ALG1? Kurz zu meinem beruflichen "Werdegang"

- 2003 - 2006 Ausbildung in Deutschland
- 2006 - 2007 Vollzeitbeschäftigung in Deutschland
- 2007 - jetzt Vollzeitbeschäftigung in Finnland

Habe also in der Zeit von 2003 - 2007 in die deutsche Arbeitslosenversicherung einbezahlt. Besteht der Anspruch noch? Der soll doch erst nach 5 Jahren verfallen, oder? Oder wird der Anspruch von meiner Zeit in Finnland berechnet? Bekomme ich eine Sperrfrist? Die gesetzliche Krankenversicherung müsste das Arbeitsamt aber gleich zahlen, oder?

Ich hab meine Arbeit als Patentanwaltsfachangestellte in Finnland übrigens selber gekündigt.

Liebe Grüsse
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  #2  
Alt 21.01.2010, 17:45
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Andy_H befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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hi,

also so wie es ausschaut hast du keinen anspruch auf ALG I.

schau mal hier:
Zurück au dem Ausland

Such mal in google nach dem Merkblatt 20 der Bundesargentur für Arbeit.
Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung

Gruß
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  #3  
Alt 22.01.2010, 07:42
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I-mechaniker befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Wenn die letzte Beschäftigung in Deutschland nicht mehr als 4 Jahre zurückliegt, so bestehen die Ansprüche, die vor der Zeit in Finnland erworben wurden, auf jeden Fall noch.
Viel interessanter ist jedoch die Mitnahme der in Finnland erworbenen Ansprüche nach Deutschland. Diese dürften ja vermutlich höher sein als die in Deutschland erworbenen (aufgrund der Ausbildung).
In Deutschland tritt bei Eigenkündigung des Arbeitsverhältnisses eine Sperrzeit des Alg-Bezugs von drei Monaten in Kraft. Allerdings hast Du das Arbeitsverhältnis in Finnland, also in einem anderen Rechtskreis, gekündigt. Es wäre zu prüfen, ob das für die deutschen Ansprüche relevant ist, ich vermute (weiß es aber nicht sicher), dass dem nicht so ist.
Zu prüfen ist ebenfalls, inwiefern die Eigenkündigung die finnischen Ansprüche beeinträchtigt.

Viele Grüße
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  #4  
Alt 22.01.2010, 08:23
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Insider 56 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Hallo Saprimea!

FIN ist EU- Mitglied. Klar. Der E 301 wäre für dich das richtige Dokument- bei deinem in FIN zuständigen Arbeitsamt mit "Arbeitsbescheinigung" durch den AG zu beantragen.

Der E 303 hat damit- mit deinem Anspruch auf ALG I hier in D gar nichts zu tun. Dieses Formular ist dazu da, dass man über 3 Monate mit dt. ALG im europ. Ausland auf Arbeitssuche (sozialversichert!) gehen kann.

Da du von selbst gekündigt hast, kann es passieren, dass du- auch wenn du im Ausland warst- eine "Sperre" bekommst. In der EU- Arbeitsbescheinigung wird übrigens vermerkt, ob du gekündigt hast oder du vom AG gekündigt wurdest.

Geht diese "Sperre" vorüber, steht dir normalerweise nach mind. 350 sozialversicherungspflichtigen Arbeitstagen ALG I nach deinem ausl. Einkommen (nach Berechnung) zu. So kenne ich das.

Insider 56
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  #5  
Alt 22.01.2010, 10:53
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Andy_H befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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moin,

ich kann nur aus meiner Erfahrung sprechen.

22 Jahre SV-pflichtig in der BRD gearbeitet.
2 Jahre SV-pflichtig in Griechenland gearbeitet.
Trotzdem kein Anspruch auf ALG I, obwohl ich das Formular E-301 mit eingereicht habe. Der Anspruch auf ALG I verfällt nach 2 Jahren.

Lösung: 1 Tag wieder SV-plichtig in der BRD Arbeiten und die letzten 12 Monate meiner Arbeit in Griechenland werden mit angerechnet.

Ansonnsten wie bei mir im Moment ALG II und ich wurde in eine Aktivierungsmaßnahme gesteckt. Dauer 8 Wochen.

Gruß
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  #6  
Alt 22.01.2010, 19:00
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Saprimea befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Danke für eure Antworten! I-Mechaniker, du hast Recht, die Mitnahme des ALG aus Finnland wäre besser weil der Anspruch dann um einiges höher wäre. Wegen der Sperrfrist...ist es nicht so, dass es Ausnahmen gibt? Wenn man beispielsweise einen "guten Grund" hat zu kündigen. Am wichtigsten ist mir, dass ich gleich krankenversichert bin.
Als ich mich beim Arbeitsamt telefonisch erkundigt habe, meinten die, ich könnte mich ja schon mal bemühen, noch rechtzeitig Arbeit zu finden...würde nur mal gerne wissen, wie das möglich sein soll, von Finnland aus, ich kann ja schlecht immer zu den Vorstellungsgesprächen fliegen...
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