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#41
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| ... ich auch. Viel Glück! ![]() soisrecht2 |
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#42
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#43
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| Hallo stephan, eine Frage weil ich mich in einer ähnlichen Situation wie Du damals befinde, nur das ich in Spanien bin. Wie kommt es das Du in Deutschland gleich weiter Alg beziehen kannst wenn Du direkt aus Norwegen kommst. Muss man denn nicht vorher also zischen Ausland und Deutschland erst mal in Deutschland gearbeitet haben um dort wieder Alg beziehen zu können? Es heisst ja: In Deutschland kann zum Beispiel nur Arbeitslosengeld bezogen werden, wenn zwischen der Auslandsbeschäftigung und dem Eintritt der Arbeitslosigkeit eine versicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland ausgeübt wurde. (habe ich aus einer Broschüre im Internet) Stimmt das also nicht??? über eine Antwort würde ich mich sehr freuen weil Du ja alles aus erster Quelle und eigener Erfahrung wissen müsstest. |
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#44
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| Hi, "Es heisst ja: In Deutschland kann zum Beispiel nur Arbeitslosengeld bezogen werden, wenn zwischen der Auslandsbeschäftigung und dem Eintritt der Arbeitslosigkeit eine versicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland ausgeübt wurde. (habe ich aus einer Broschüre im Internet)" Stimmt grundsätzlich. Allerdings gibt es Ausnahmen. In der Hauptsache sind das, wenn ich mich recht erinnere, der "echte Grenzgänger" und der "unechte Grenzgänger" (das war/bin ich). Im Wesentlichen ging es darum, der AfA nachzuweisen, dass mein Lebensmittelpunkt die ganze Zeit über eigentlich Deutschland war und dass ich immer schon nur vorübergehend in Spanien bleiben wollte. Ich habe dann in einem recht nervigen Kleinkrieg zum Beispiel nachgewiesen, dass ich nur zur Miete in Spanien (also kein Hauskauf=keine feste Bleibeabsicht) gewohnt habe, dass ich eine Freundin in Deutschland hatte usw. Schau Dir doch nochmal die vorherigen Einträge an. Ich hatte da mit soisrecht2 eine Zeit lang drüber diskutiert. Ach so: ganz hinten in meinem Hinterkopf sagt etwas, dass es bei einigen skandinavischen Ländern wiederum Ausnahmen gab. Beste Grüße Max |
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#45
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| Hallo, Ich habe letztes Jahr (2009) geheiratet und meine Frau arbeitet noch bis Februar 2010 in Rumänien, danach wird sie gekündigt. Im Februar wird sie nach Deutschland kommen. Darf sie in Rumänien arbeitslosengeld beantragen, obwohl sie in Deutschland wohnt ? In Deutschland wird sie vorerst nicht arbeiten, da sie einen intensiven Deutschkurs belegen wird. Danke im vorraus ! |
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