Arbeitslosengeld nach Kündigun im Ausland
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Arbeitslosengeld nach Kündigun im Ausland

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  #1  
Alt 14.02.2008, 19:03
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slavido befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Beitrag Arbeitslosengeld nach Kündigun im Ausland


Frage: Nach einem Arbeitsaufenthalt von 4 Jahren im EU-Ausland wurde ich dort gekündigt. Habe ich als deutscher Staatsbürger, nun zurück in Deutschland Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 und falls ja, wie wird es berechnet?
Danke im Voraus!
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  #2  
Alt 15.02.2008, 00:03
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nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard E 301

http://www.arbeitsagentur.de/zentral...slosengeld.pdf

Internationale Sozialversicherung - www.arbeitsagentur.de
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slavido (17.02.2008)

  #3  
Alt 15.02.2008, 09:19
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Standard Was du brauchst...

... ist als Erstes

- Ein vom ausländischen AA ausgestelltes Formular E 301

- darin werden dir die sozialversicherungspflichtigen Zeiten durch das ausl. AA bestätigt

Achtung, AUFPASSEN!:

Dieses Dokument NICHT bei deinem hiesigen deutschen AA beantragen!

Warum?:

Hatte hier Fälle, wo die Arbeitslos Gemeldeten (mit der Vorlage der Kopie des E 301) nach 1,5 Jahren Arbeit in Österreich durch das AA gesagt (!) bekommen haben, sie hätten keinen Anspruch auf ALG I nach ihrem erzielten österr. Einkommen.

FALSCH!

Die ganze Geschichte ist in die Presse und das Fernsehen gegangen. Überschrift:

"Arbeitsagentur gesteht jezt Fehler ein"

Besorg dir also von deinem ausl. AA dieses bestätigte Formular. Anruf dort mit Angabe der Daten müßte genügen. Dann bekommst du das zugeschickt, kopierst dieses mehrmals ab und trägst das Original mit einer Kopie zum Amt.
Original verbleibt bei dir (ALG- Anspruch, Rentenanspruch, Wiedereintritt in deine deutsche KK usw.)

Hoffe geholfen zu haben.

M.l.G.!

soisrecht2
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  #4  
Alt 03.01.2009, 07:35
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stephan befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard arbeitslosengeld nach Kündigung im Ausland

Hallo
Ich habe das gleiche Problem. Ich habe 16 Monate in Norwegen gearbeitet bin jetzt zum 31.12.08 gekündigt worden. Jetzt trage ich mich mit dem Gedanken nach Deutschland zurück zukehren. Mit dem Formular E301 das sollte kein Problem sein.Aber interessant wäre zu wissen welche möglichkeiten es gibt z.B.einmalzahlungen,nach welchen einkommen wird das ALG berechnet nach norwegischen Einkommen oder nach dem deutschen vergleichseinkommen etc.wäre klasse wenn mir jemand weiter helfen könnte.dankeschön im voraus
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  #5  
Alt 03.01.2009, 17:41
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Reden

Zitat:
Jetzt trage ich mich mit dem Gedanken nach Deutschland zurück zukehren.
Bloss nicht!

Wir brauchen hier noch ca. 20 Jahre und einen dritten Weltkrieg, damit uns eine Besatzungsmacht von den ganzen korrupten, degenerierten und unfähigen Politikern befreit, die den Karren bis zu den Achsen in den Dreck gefahren haben.
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  #6  
Alt 03.01.2009, 17:51
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stephan befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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grundlegend gebe ich dir recht aber so richtig hilft mir das nicht weiter ich habe damals Deutschland verlassen wegen der lieben ausländigen mitarbeiter aber wie das schicksal so spielt bin ich jetzt selber einer aber mein moral empfinden zwingt mich dazu in meine "so geliebte Heimat zurück zukehren und neu anzufangen aber trotzdem danke
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  #7  
Alt 07.01.2009, 21:40
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Henry befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo stephan,

den E 301 beantragst du in Norwegen, darin wird dein Verdienst erfasst. Die deutsche Agentur für Arbeit nimmt den dann zur Berechnung des arbeitslosengeldes. Von einem Vergleichseinkommen habe ich noch nichts gehört. Woher hast du das?
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  #8  
Alt 08.01.2009, 06:46
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stephan befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Arbeitslosengeld nach rückkehr

Danke für Deine Antwort.Woher ich das habe naja jeder glaubt irgentwas zuwissen von meinen ehemaligen Kollegen und wir konnten uns nicht vorstellen das ,das ALG nach dem einkommen in Norwegen berechnet wird,dann würde ch ja mehr ALG bekommen als ein Arbeiter der in Lohn und Brot steht als lohn bekommt.oder habe ich da ein dreher drinne.
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  #9  
Alt 08.01.2009, 10:36
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stephan befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Arbeitslos und zurück nach Deutschland

Hallo!
so nachdem ich jetzt im netz rumgestöbert habe weiß ich garnichtsmehr. meine frage ist:
bevor ich ins ausland gegangen bin war ich 7 jahre lang selbsständig . nach 16 monate norwegen bin ich hier arbeitslos geworden.Habe mich hier ordnungsgemäß Arbeitslos gemeldet. soweit so gut jetzt trage ich mich mit dem gedanken zurück nach D zugehen das formular E301 bekomme ich ausgefüllt zu dem zeitpunkt wenn ich Norge verlasse also ingen problem jetzt kommt es . bekomme ich ALG in D oder Hartz 4 ?????? ich hoffe jemand hat ein paar infos für mich danke euch
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  #10  
Alt 08.01.2009, 11:47
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Henry befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Sicher bin ich mir nicht aber geht es nicht auch das du in Deutschland lebst aber von der Arbeitsagentur in Norwegen das Arbeitslosengeld bekommst. Ich weiß das ich davon gehört habe bekomme aber nicht mehr alles richtig zammen.
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stephan (08.01.2009)

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