Arbeitslosengeld nach längerer Krankheit
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Arbeitslosengeld nach längerer Krankheit

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  #1  
Alt 04.09.2008, 16:34
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Schnappo befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo,
wer kann mir weiterhelfen?
Ich habe vom 01.01.2007 bis 27.04.2007 Arbeitslosengeld I bezogen; meine Anspruchsdauer betrug 360 Tage. Ab dem 28.04.2007 habe ich Krankengeld bezogen (hatte also noch einen Rest-Anspruch auf Arbeitslosengeld von etwa acht Monaten).
Jetzt werde ich nach 78 Wochen vom Krankengeld-Bezug ausgesteuert; d. h. zum 12.09.2008 habe ich mich wieder arbeitslos gemeldet.
Wie berechnet sich jetzt meine Anspruchsdauer? Habe ich nun noch den Rest-Anspruch von acht Monaten? Habe ich durch den Bezug von Krankengeld und Unterhaltsgeld durch die RV (insgesamt etwa 17 Monate) einen neuen - evtl. kürzeren - Anspruch erworben? Ist der alte Anspruch damit erloschen?
Was würde passieren, wenn mein Arzt mich weiterhin arbeitsunfähig schreibt? Würde ich dann Erwerbsunfähigkeitsrente (zeitlich begrenzt) bekommen? Oder was würde mir dann zustehen?
Fakt ist, daß ich nach der Reha als "arbeitsunfähig" entlassen wurde, mit der Bemerkung, daß ich noch über sechs Stunden arbeiten könne nach Genesung, aber derzeit nicht. Außerdem wurde dort reingeschrieben, daß ich nicht mehr in meinem alten Beruf arbeiten kann.
Ich bin insgesamt etwas unsicher, was ich nun tun soll?
DANKE für Eure Antworten.
LG J.
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  #2  
Alt 04.09.2008, 18:54
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nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Zitat:
Ich bin insgesamt etwas unsicher, was ich nun tun soll?
Du brauchst fachkundige Beratung.

Ich rate dazu, in die Gewerkschaft einzutreten. Solange du nichts verdienst, ist der Beitrag gering. Gewerkschaften beraten auch in sozialen Angelegenheiten.

Vor allem aber würde ich dem VDK beitreten, das ist ein Sozialverband, die kennen sich mit sowas aus.

Zitat:
Fakt ist, daß ich nach der Reha als "arbeitsunfähig" entlassen wurde, mit der Bemerkung, daß ich noch über sechs Stunden arbeiten könne nach Genesung, aber derzeit nicht.
Ich sehe das so: dein ALG I - Anspruch, der noch nicht verbraucht wurde, bleibt dir insgesamt 4 Jahre erhalten (Verjährungsfrist).

Solange du arbeitsunfähig geschrieben bist, stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und erhälst daher weder ALG I noch ALG II.

Du könntest dich aber an das Sozialamt wenden und dich dort beraten lassen und ggf. je nach Vermögenslage Unterstützung beantragen.

Für eine Rente sehe ich schwarz, da man dir eine Erwerbsfähigkeit von 6 Stunden täglich bescheinigt ---->> § 8 SGB II SGB 2 - Einzelnorm


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  #3  
Alt 08.09.2008, 13:50
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Schnappo befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Danke !

DANKE!
Im SOVD bin ich; aber meine Beraterin dort ist derzeit in Urlaub. Telefonisch sagte mir eine Vertretung, daß ich - auch wenn ich arbeitsunfähig geschrieben bin - ALG 1 bekomme und von dort geprüft wird, ob ich überhaupt noch erwerbsfähig bin.
Gegen das Reha-Gutachten wird der SOVD für mich Widerspruch einlegen. Man kann nicht einerseits sagen, ich kann derzeit nicht arbeiten, auch leichte Tätigkeiten nicht, da dazu die Gebrauchsfähigkeit der Hände vorliegen müsse. Im nächsten Satz bescheinigt man mir, daß ich über sechs Stunden arbeiten könne, wenn ich wieder gesund bin. Hä?
Ich habe CRPS (chronisch) und die Hand wird vermutlich nicht mehr besser; eher schlechter :( - na wir werden sehen; ich habe mich jedenfalls erst mal zum 12.09. arbeitslos gemeldet...
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  #4  
Alt 09.09.2008, 20:22
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Zitat:
Zitat von nontestatum Beitrag anzeigen
Du brauchst fachkundige Beratung.

Ich rate dazu, in die Gewerkschaft einzutreten. Solange du nichts verdienst, ist der Beitrag gering. Gewerkschaften beraten auch in sozialen Angelegenheiten.

Vor allem aber würde ich dem VDK beitreten, das ist ein Sozialverband, die kennen sich mit sowas aus.



Ich sehe das so: dein ALG I - Anspruch, der noch nicht verbraucht wurde, bleibt dir insgesamt 4 Jahre erhalten (Verjährungsfrist).

Solange du arbeitsunfähig geschrieben bist, stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und erhälst daher weder ALG I noch ALG II.

Du könntest dich aber an das Sozialamt wenden und dich dort beraten lassen und ggf. je nach Vermögenslage Unterstützung beantragen.

Für eine Rente sehe ich schwarz, da man dir eine Erwerbsfähigkeit von 6 Stunden täglich bescheinigt ---->> § 8 SGB II SGB 2 - Einzelnorm


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Also das er keinen Anspruch auf Alg hat, kann man nicht sagen!
Nach einer Aussteuerung durch deine Krankenkasse (KK) nach 78 Wochen Bezug von Krankengeld (KRG) ist der Ansprechpartner in jedem Falle immer die Agentur für Arbeit (AA)!
Auch wenn du noch arbeitsunfähig bist und somit eigentlich den Vermittlungsbemühungen der AA nicht zur Verfügung stehst, hast du in diesem Fall einen Anspruch auf Alg.
Du fällst somit unter die Nahtlosigkeitsregelung gem. §125 SGB III .

Dir wird also zunächst weiterhin Alg gezahlt, parallel dazu fordert dich die AA dazu auf einen Rentenantrag beim zuständigen Rententräger zu stellen.
Dieser Vorgang bleibt abzuwarten.
Entweder bekommst du dann im Anschluss eine Rente durch die Rentenversicherung (dann lässt sich die AA vom Rententräger die gezahlten Leistungen an dich erstatten), sollte diese eine Rente abweisen, musst du

dich im Rahmen deiner gesundheitlichen Möglichkeiten der Arbeitsvermittlung der AA zur Verfügung stellen!
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  #5  
Alt 10.09.2008, 06:50
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Schnappo befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Ja, ich glaube, das letzte stimmt auch so. So wurde es mir nun auch vom SOVD gesagt. Dazu habe ich im net auch noch das gefunden: http://www.sozialticker.com/arbeitsl..._20060810.html
Ich habe nun beim AA Ende des Monats einen Termin, um alle Unterlagen abzugeben - und werde dann berichten.

Erstmal DANKE für eure Antworten.
LG

Geändert von Schnappo (10.09.2008 um 06:57 Uhr)
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  #6  
Alt 29.09.2008, 17:06
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Schnappo befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Daumen hoch der Bescheid ist da

Hallo,
ich wollte ja berichten. Also: ich bekomme trotz "noch arbeitsunfähig" geschrieben ALG 1 und zwar nicht die noch restlichen acht Monate, die ich noch Anspruch hatte, sondern wieder volle 360 Tage. Durch die 18 Monate Krankengeld habe ich diesen neuen Anspruch erworben. Wie es weiter geht, wird nun der Arzt der Agentur für Arbeit entscheiden.
Jedenfalls DANKE für eure Antworten.
LG
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