Arbeitslosengeld trotz Eigenkündigung wegen Krankheit?
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Arbeitslosengeld trotz Eigenkündigung wegen Krankheit?

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  #1  
Alt 13.09.2009, 16:09
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jeninscene befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Arbeitslosengeld trotz Eigenkündigung wegen Krankheit?


Hallo,

meine Frage ist folgende:

Wenn ein Arbeitsverhältnis durch Eigenkündigung beendet wurde, da dieses Arbeitsverhältnis zu einer unzumutbaren nervlichen und körperlichen Überbelastung geführt hat, ist es dann trotdem möglich, Arbeitslosengeld zu beziehen? Die Überbelastung müsste dann doch bestimmt auch ein Arzt bescheinigen, oder?
Es wäre schön, wenn mir jemand darauf eine Antwort geben könnte mit ggf. den Paragraphen.
Vielen Dank!!
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  #2  
Alt 13.09.2009, 16:49
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wellen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Das Arbeitslosengeld

ist eine Versicherungsleistung - keine
Sozialleistung !

Verwaltungsdurchklick *-Arbeitslosenversicherung

Früher waren die ALG Leistungen besser.
Dass sie schlechter wurden - wie so vieles ist u. a. Frau Merkel
zu verdanken.
CDU-Parteitag: Merkel stellt Arbeitslosengeld-Kürzungen bei Jüngeren in Aussicht - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Politik


Zitat:

Die Überbelastung müsste dann doch bestimmt auch ein Arzt bescheinigen, oder?
Nicht nur eine Überbelastung muss ärztl. bescheinigt sein, sondern es muss eine Arbeitsunfähigkeit vorliegen.
Überbelastet sind viele - die Überbelastung muss durch dadurch hervorgerufene Krankheit sichtbar werden.


Wenn für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses psychische bzw. physische
Dinge ausschlaggebend waren ( dies muss seitens des behandelnden Arztes bescheinigt sein), darf die Arbeitsagentur dies dem Kranken nicht auch noch zur Last werden lassen, indem sie Leistungen kürzt bzw. Sperrfristen ausspricht.

Aus eigener Erfahrung weiss ich jedoch, dass die Arbeitagentur bei länger
andauernder Krankheit und nach anschliessender Genesung eine sog. Herabstufung der Vermittlungsfähigkeit vorgenommen hat und entsprechend
geringere Wochenleistung erbracht hat.
Ob das heute auch noch so ist, vermag ich nicht zu sagen.


Gruss

wellen
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der Beruf ist die Ernte

Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande.
- keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !!
Wehret den Anfängen!
„Principiis obsta, sero medicina paratur"

Geändert von wellen (13.09.2009 um 16:53 Uhr)
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  #3  
Alt 13.09.2009, 22:00
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Zitat:
Zitat von jeninscene Beitrag anzeigen
Hallo,

meine Frage ist folgende:

Wenn ein Arbeitsverhältnis durch Eigenkündigung beendet wurde, da dieses Arbeitsverhältnis zu einer unzumutbaren nervlichen und körperlichen Überbelastung geführt hat, ist es dann trotdem möglich, Arbeitslosengeld zu beziehen? Die Überbelastung müsste dann doch bestimmt auch ein Arzt bescheinigen, oder?
Es wäre schön, wenn mir jemand darauf eine Antwort geben könnte mit ggf. den Paragraphen.
Vielen Dank!!
Wurde das Arbeitsverhältnis denn bereits gekündigt oder soll es erst noch gekündigt werden?
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Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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