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#1
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| Hallo, meine Frage ist folgende: Wenn ein Arbeitsverhältnis durch Eigenkündigung beendet wurde, da dieses Arbeitsverhältnis zu einer unzumutbaren nervlichen und körperlichen Überbelastung geführt hat, ist es dann trotdem möglich, Arbeitslosengeld zu beziehen? Die Überbelastung müsste dann doch bestimmt auch ein Arzt bescheinigen, oder? Es wäre schön, wenn mir jemand darauf eine Antwort geben könnte mit ggf. den Paragraphen. Vielen Dank!! |
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#2
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| ist eine Versicherungsleistung - keine Sozialleistung ! Verwaltungsdurchklick *-Arbeitslosenversicherung Früher waren die ALG Leistungen besser. Dass sie schlechter wurden - wie so vieles ist u. a. Frau Merkel zu verdanken. CDU-Parteitag: Merkel stellt Arbeitslosengeld-Kürzungen bei Jüngeren in Aussicht - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Politik Zitat:
Überbelastet sind viele - die Überbelastung muss durch dadurch hervorgerufene Krankheit sichtbar werden. Wenn für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses psychische bzw. physische Dinge ausschlaggebend waren ( dies muss seitens des behandelnden Arztes bescheinigt sein), darf die Arbeitsagentur dies dem Kranken nicht auch noch zur Last werden lassen, indem sie Leistungen kürzt bzw. Sperrfristen ausspricht. Aus eigener Erfahrung weiss ich jedoch, dass die Arbeitagentur bei länger andauernder Krankheit und nach anschliessender Genesung eine sog. Herabstufung der Vermittlungsfähigkeit vorgenommen hat und entsprechend geringere Wochenleistung erbracht hat. Ob das heute auch noch so ist, vermag ich nicht zu sagen. Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" Geändert von wellen (13.09.2009 um 16:53 Uhr) |
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#3
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| Zitat:
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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