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#1
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| H, ich habe die Möglichkeit im Januar ein Praktikum in einer Werbeagentur zu absolviere. Derzeit bin noch arbeitslos und bekomme Arbeitslosengeld 1. Für das Praktikum werde ich höchstwahrscheinlich nichts bekommen, finanziell. Dazu hätte ich jetzt eine wichtige Frage. Bekomme ich für die Zeit meines Praktikums trotzdem mein Arbeitslosengeld weiter oder nicht? In der Zeit würde ich dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung stehen und wie ich das verstanden habe, hat jemand nur Anspruch auf Geld vom Arbeitsamt, wenn er dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Vielen Dank SFusion |
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#2
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| Hallo SFusion Also laut einem Urteil des Sozialgericht Frankfurt haben Bezieher von Arbeitslosengeld 1 auch bei belegen eines Praktikums weiterhin Anspruch darauf. Voraussetzung ist aber wohl, dass es sich um ein Kurzpraktikum handelt und dieses jederseits und ohne Probleme beendet werden kann. Dazu sollte der Arbeitslose von Arbeitsangeboten nicht abgeneigt sein und Einsatzbereitschaft zeigen. An Deiner Stelle würde ich Deinen zuständigen Sachbearbeiter aber vor Beginn des Praktikums von Deinem Vorhaben berichten und nochmal genau nachfragen. Sicher ist sicher. Wenn Du die Praktikumszeit vergütet bekommen würdest (kommt auch drauf an wie viel), denke ich das es zum Teil schon angerechnet werden würde. Weiß ich aber nicht genau. Aber Du sagtest ja, es gibt dafür eh nichts.
__________________ nobody is perfect darum Lob |
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#3
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| Halöchen Freelancer Du hast recht ich werde das meinem zuständigen Sachbearbeiter vortragen. Das Praktikum soll zwei Wochen laufen, dass müsste doch einem Kurzpraktikum entsprechen? SFusion |
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