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#1
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| Hallo zusammen, vielleicht kann man mir hier weiterhelfen bei einem nicht ganz so einfachen Thema. Und zwar habe ich seit Anfang Juli eine Praktikumsstelle angefangen bei einem Unternehmen, bei dem ich für Anfang August einen Vertrag bereits unterschrieben habe. Ich habe aber jetzt deutlich gemerkt, dass die Stelle mir überhaupt nicht liegt und ich die Arbeitsstelle im August nicht antreten möchte... Kann ich das Unternehmen um eine Auflösung des Vertrages bitten, und wie schaut es aus mit Arbeitslosengeld? Da ich zur Zeit noch ALG 1 bekomme, habe ich die Befürchtung das mir dies nicht weiter gezahlt wird, weil ich ja schließlich den Vertrag nicht erfüllen möchte... Wer kann mir hier weiterhelfen??? Viele Grüße samf130678 |
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#2
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| Weiss die Agentur für Arbeit Bescheid über diese Praktikumsstelle?
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Ja, die Agentur weiss bescheid darüber. Auch das ich einen neuen Vertrag unterschrieben habe(glaube ich zumindest)...soweit ich weiss ist das von der Weiterbildungsgesellschaft weitergeleitet worden...ich habe mich noch nicht gemeldet das ich eine neue Stelle habe. |
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#4
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| Ich befürchte, das du eine Leistungssperre von der Agentur für Arbeit erhälst, wenn du den Vertrag kündigst. Solltest du bedürftig im Sinne des SGB II werden, kannst du ersatzweise ALG II beantragen. Ich würde den Vertrag erfüllen, es steht dir ja frei, aus der Stellung heraus eine neue Stelle zu suchen. Vorteil: Du schonst deinen Anspruch auf ALG I, einen Restanspruch kannst du innerhalb von 4 Jahren verbrauchen. Du erwirbst neue Anwartschaft auf ALG I.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| Ich bin aber doch noch zur Zeit im Praktikumsvertrag. Ich habe zwar den neuen Vertrag schon unterschrieben mit Wirkung zum 01.08., aber der Zeitpunkt ist noch nicht geschehen. Soweit ich weiss kann man innerhalb von 14 Tagen innerhalb der Probezeit (die dann zum 01.08. beginnt) ohne Angaben von Gründen kündigen. Die Frage ist nur, ob mir in diesem Zeitpunkt das ALG verkürzt wird, weil das Arbeitsamt Kenntnis davon bekommen hat, dass ich einen Vertrag nicht erfüllen möchte. |
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#6
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| Sobald man eigenverantwortlich ohne Arbeit ist, setzt die Leistungssperre der Arbeitsagentur ein - denke ich mal. In deinem Falle also ALG 1. Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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