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#1
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| Hallo, wie ich das mitbekommen habe, möchte mich mein Chef bei nochmaliger Krankheit kündigen. Ich bin noch in der Probezeit. Jetzt habe ich seit Juli ein Einzelunternehmen angemeldet und auch schon einen Angestellten. Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld? Oder kann ich Fördergelder für eine bereits existierende Firma als existenzgründer beantragen? Wenn ja, wo? Wenn nicht kann ich eine neue Firma eröffnen, wenn ich Arbeitslos gemeldet bin und bekomme dann Fördergelder? Vielen Dank schon mal. :Christele |
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#2
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| Hallo Christele, ob es einen Existenzgründerzuschuss auch bei Übernahme eines bestehenden Unternehmens gibt, kann ich Dir leider nicht 100% ig sagen. ich denke mal schon. Bei einer Neugründung kannst Du aber, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, Gründerzuschuss beantragen. Eine Übersicht über die Förderprogramme findest Du auf folgender Seite.
__________________ Beste Grüße Franky Moderator arbeits-abc.de Folge uns auf Facebook Meine Bemühungen liegen darin, Fragen und Beiträge nach meinem besten Wissen zu beantworten. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden (Menschen machen auch Fehler). Zudem sind von mir gemachte Äusserungen, Kommentare und eigene Beiträge, der Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Rechtsberatungsersatz zu verstehen. |
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#3
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| Moment mal. Den Gründerzuschuss hätte Christele doch beantragen müssen, bevor die Firma gegründet wurde bzw. bevor sie das Gewerbe angemeldet hat? Ich bin der Meinung, dass ist jetzt zu spät. Außerdem bist Du Christele noch in einem Arbeitsverhältnis. Weiß Dein Chef von Deiner Nebenbeschäftigung. Legst Du es auf eine Kündigung an oder bist Du in der Zeit der Krankmeldung wirklich krank? Klingt irgendwie als macht es Dir überhaupt nichts aus, dass Dein Chef Dich bei nochmaliger Krankschreibung kündigen wird. Wenn Du an der Kündigung mitwirkst, kann das eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld nach sich ziehen. Ich hab so den Eindruck, als hast Du Dir das alles nicht gut überlegt. Übrigens, wenn Du Arbeitslosengeld beziehst und ein Nebengewerbe ausübst, darfst Du nur weniger als 15 Stunden dafür aufwenden. Erwirtschaftest Du Gewinn, ist dieser bis 165 Euro anrechnungfrei. Alles darüber wird aufs Arbeitslosengeld angerechnet.
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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