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#1
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| Hallo allerseits! Ich werde vorraussichtlich ab Frühjahr 2009 arbeitslos werden und Arbeitslosengeld beantragen. Ab Februar plane ich eine Trainerausbildung (die ich selbst bezahle) zu machen, diese geht über 15 Monate, allerdings sind die Schulungszeiten nicht durchgängig, sondern alle 6,7 Wochen für eine Woche. Das hiesse, ich stünde dem Arbeitsamt und somit Vermittlungsangeboten nicht durchgängig zur Verfügung, allenfalls für Saisonjobs, zeitlich begrenzte Jobs, Telearbeit etc. Was meint ihr, wird das Schwierigkeiten geben? Danke im Voraus! Cleo |
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#2
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| Zitat:
Wenn du Arbeitslosengheld beziehst, egal ob ALG I oder ALG II, musst du der Agentur bzw. der ARGE/Jobcenter für Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Du unterliegst der Erreichbarkeitsanordnung, verstösst du gegen diese, generierst du Leistungsrückforderungen bzw. Leistungssperren/Sanktionen. Erreichbarkeitsanordnung durchlesen! Unkenntnis schützt vor Strafe nicht! http://www.arbeitsagentur.de/zentral...ltungsrats.pdf Deine Rechte und deine Pflichten bei ALG I http://www.arbeitsagentur.de/zentral...rbeitslose.pdf
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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