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#1
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| Hallo, ich habe eine wichtige Frage: Ich war vier Monate krank geschrieben (Anfang des Jahres), bezog sechs Wochen Lohnfortzahlung, danach Krankengeld sowie Übergangsgeld (wegen einer Reha). Jetzt wurde ich arbeitslos. Auf dem Arbeitsamt teilte man mir mit, dass der Betrag WÄHREND des Krankengeldes sowie Übergangsgeldes nicht mit in die Berechnung des Arbeitslosengeldes einfließe. "Normalerweise" hätte ich ja meinen vollen Lohn in der Zeit gehabt, aber ich war ja krank und dafür kann man nichts. Ist das rechtmäßig? Dass dann quasi das Geld aus zweieinhalb Monaten einfach nicht berücksichtigt wird? Das wirkt sich immens auf das Arbeitslosengeld aus, wenn dieses Geld einfach ignoriert werden soll. Die Frau wollte mir erzählen, dass das korrekt sei. Ist das wirklich korrekt? Ich kann mir das nicht vorstellen. Das ist doch absurd. Bitte um Antworten. Vielen Dank. |
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#2
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| Zitat:
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__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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