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#1
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| Hallo, ich hab da mal so ne frage. Hoffe jemand kann sie mir beantworten. Und Zwar: Ich habe mich am 01.01.2010 arbeitslos gemeldet, habe jetzt am 01.02.2010 neue arbeit gefunden. erstes gehalt am 01.03.2010. Arbeitslosengeld bekommen am 27.02.2010 rückwirkend für den zeitraum 01.02.2010 - 28.02.2010. Muss ich das zurückzahlen??? Mit freundlichem Gruß Tobi |
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#2
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| Zitat:
Bei ALG II sieht die Rechnung anders aus: 01.01.2010 bis 31.01.2010: berechtigter Bezug, keine Anrechnung 01.02.2010 bis 28.02.2010 bei Zahlungseingang auf dem Konto noch im Februar: Anrechnung erst im März: keine Anrechnung
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| kurz und bündig "JA" Du bist ab dem 01.02. nicht mehr Arbeitslos gewesen, also hast du auch kein Anrecht auf die Zahlung. Wenn du dich aber mit denen in Verbindung setzt und sagst, dass du deinen ersten Lohn erst im März bekommst und es gerne in Raten zurück zahlen möchtest- Ist meißtens machbar. Da du im Februar kein Einkommen hattest hättest du für diesen Monat ALG II beantragen müssen. Leider rückwirkend nicht mehr möglich. Dort zählt nämlich das Zuflussprinzip (wann das Geld aufs Konto eingeht).
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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#4
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| Zitat:
Wenn wir hier von ALG II reden, ist man solange bedürftig, bis der erste Lohn eintrifft. Deshalb kommt es darauf an, wann der Lohn auf dem Konto zufliesst (Buchungsdatum).
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| Hi nonte, aber so wie der Zahlungsbericht von tobim aussieht handelt es sich um ALG I (schreibt ja auch in der Rubrik ALG I), da dieses ja immer am Ende des Monats gezahlt wird und ALG II am Anfang, also vorraus. Wenn er seine Abmeldung rechtzeitgi gemacht hätte, dann staune ich eh, dass da das Geld noch mal gezahlt wurde. Denn bei Abmeldungen sind die doch echt schnell.
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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#6
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| Du hast ja auch eine Kündigungsfrist, d.h. wenn Du Dich nicht vorher arbeitssuchend gemeldet hast, ist erst mal mit einer Sperrfrist zu rechnen. Ansonsten kommt das hin, die Zahlung ist für Januar und wann die bei Dir eingetroffen ist ändert nichts am Anspruch. In dem Fall würde ich die Füße still halten. |
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#7
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| Cronimo---- HEEEEEEEEEEEEEEE???????????? Es geht hier um Arbeitslosigkeit! Und wenn man eine Tätigkeit aufgenommen hat, hat sich an deinem Verhältnis zur Arbeitslosigkeit was geändert und man hat die Pflicht diese Änderung SOFORT mitzuteilen. Sollte er hier die Füße stillhalten und mal wieder arbeitslos werden, dann sieht die Agentur in der Bescheinigung vom Arbeitgeber von wann bis wann er dort gearbeitet hat. Und die Agentur hat in ihren Unterlagen bis wann ALG I bezogen wurde- dann kommt unter Garantie ein Gerichtsverfahren wegen Verschleierung. Und ich vermute mal, dass die Anfrage gekommen ist, weil entweder schon ein Rückforderungsbescheid vorliegt oder weil damit gerechnet wird, dass in den nächsten Tagen einer kommt.
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#8
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| Ich habe nicht gesagt daß er die Arbeitsaufnahme verschweigen soll, sondern sich nicht in eine Debatte bzgl. der Rechtmäßigkeit des einen Beitrages verstricken soll. Deshalb auch der Hinweid bzgl. der Sperrfrist. |
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#9
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| dann staune ich eh, dass da das Geld noch mal gezahlt wurde. Denn bei Abmeldungen sind die doch echt schnell. ... deshalb habe ich auch ALG II vermutet ...
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