Arbeitslosengeld1
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  #1  
Alt 10.05.2008, 12:29
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Hallo,
habe ein Problem vielleicht kann jemand helfen?
hatte einen befristeten Arbeitsvertrag bis 31.07.08 nun habe ich selbst zum 31.03.08 dort aufgehört da es ein 3 Schicht betrieb ist und ich mit meinen 46 jahren enorme gesundheitliche probleme bekam, habe dort 14 Monate gearbeitet ohne einen Tag krank, da ich ja eigentlich dort festangestellt werden wollte,doch es ging nicht, nun habe ich eine 3monatige Sperre bekommen,hat jemand erfahrung damit ob es korrekt ist? über hilfe und anregungen wäre ich Dankbar.

Sandyo
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  #2  
Alt 11.05.2008, 09:07
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Wenn dein Arbeitgeber dir eine Weiterbeschäftigung angeboten hat und du hast diese ausgeschlagen, dann ist zunächst eine dreimonatige Leistungssperre ALG I berechtigt.

Allerdings erwähnst du gesundheitliche Probleme, die es dir nicht möglich gemacht hätten, diesen Job weiter auszuüben.

Hier müsste man dann entsprechende ärztliche Atteste beibringen, die dies belegen und dann veranlassen,. dass der Sperrzeitbescheid überprüft wird.

Wenn du jetzt keine Leistungen erhälst und dadurch im Sinne des SGB II "bedürftig" bist/ wirst, könntst du ersatzweise ALG II beantragen. Aber auch hier wirkt die Leistungssperre aus ALG I nach, in der Form, dass der Regelsatz von 347€ um 30% gekürzt wird, drei Monate lang (1. ALG II - Sanktionsstufe Ü25).
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  #3  
Alt 11.05.2008, 10:51
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vielen Dank für die Antwort ,mein problem ich habe keine Atteste da ich 46 Jahre alt bin und meines erachtens schon selbst entscheiden kann ob ich gesundheitlich in der lage bin im 3 Schichtsystem mit Samstags und Sonntags zu arbeiten. mit freundl. gruß sandyo
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  #4  
Alt 11.05.2008, 14:11
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Zitat:
und meines erachtens schon selbst entscheiden kann ob ich gesundheitlich in der lage bin im ...
Das ist nicht das Problem.

Das Problem besteht darin, dass du auch vom Willen anderer Entscheidungsträger abhängig bist, wenn du eine Unterstützung in Anspruch nehmen willst.

Bitte schau dir die Zumutbarkeitsparagraphen zum ALG I = § 121 SGB III und zum ALG II = § 10 SGB II an.

§ 121 SGB III

§ 10 SGB II

Beachte bitte: die Agentur für Arbeit könnte dir jetzt den Job anbieten, den du abgelehnt hast. Wenn du dieses Arbeitsangebot ablehnst, kriegst du gleich die nächste Sanktion: nochmal drei Monate Leistungssperre.

Deshalb tue dir selber einen Gefallen, lasse vom Hausarzt eine gesundheitliche Bestandsaufnahme machen und festlegen, welche Arbeiten /Belastungen du nicht mehr erfüllen kannst.

Bei der Agentur für Arbeit / ARGE/Jobcenter unterschreibst du dann eine entsprechende Schweigepflichtentbindung und der Amtsarzt kann dann nach Aktenlage entscheiden oder in schwerwiegenderen Fällen auch nach eigener Untersuchung.

Das ist auch wichtig, weil du ja eine Eingliederungsvereinbarung unterschreibst, und wenn da keine entsprechenden Einschränkungen notiert sind, bist du voll vermittelbar. Das bedeutet: du bekommst dann auch das volle Programm hinsichtlich der Vermittlungsvorschläge. Dann Jobs mit Hinweis auf die gesundheitliche Lage zurückzuweisen, wird eine komplizierte Sache.
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  #5  
Alt 12.05.2008, 16:24
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Du hast Probleme? Du hast dort 14 Monate gearbeitet ohne einen Tag krank. (Alles deine Aussagen) Wo sind da deine Probleme?

Wir arbeiten auch rollende Woche im 3 Schichtsystem und bei uns arbeiten Frauen, die sind 59 Jahre! Ich ziehe vor denen den Hut, aber auch wenn es denen schwer fällt, die geben ihr Bestes. Denn bei uns gilt es in Akkortleistung zu arbeiten!

Und eigentlich kann ich es auch kaum noch verstehen, dass noch keiner was von einer 3 monatigen Sperrzeit bei "Selbstkündigung" gehört hat, wos das schon vor Hartz IV gab! Oder denkt jeder "mich wirds schon nicht betreffen"! Sorry, aber darüber wurde schon so viel diskutiert.

Ich kann dir nur einen Tip geben, wenn du dich mit deinem Hausarzt gut verstehst, versuche ihm die Sache darzulegen und vielleicht kannst du noch im Anschluss ein Attest bekommen, dass du vielleicht auch nicht mehr ins 3 Schichtsystem rein kommst. Denn wenn dir die Arbeitsagentur ein Angebot dafür gibt, musst du diesem nachgehen! Du kannst auch gegen diese Sperre in Widerspruch gehen und dazu eine Stellungnahme abgeben, wieso weshalb warum du das gemacht hast. Aber hier sitzt die Arbeitsagentur eindeutig am längeren Hebel!
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